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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;Rechtssatz
Gelangt man nach der Eingangstüre in den Windfang, von dort zum einzigen im Erdgeschoß befindlichen WC, zu einem Gang zu Wohnräumlichkeiten und zum Arbeitsraum, so besteht kein Zweifel am Vorliegen eines einheitlichen Wohnungsverbandes. Von einer abgemauerten, nicht zugänglichen Teilfläche einer Wohnung (Hinweis E 21.11.1985, 83/16/0062) kann somit keine Rede sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995160251.X03Im RIS seit
20.11.2000