Index
32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §4 Abs1;Rechtssatz
Bei Einbringung von Liegenschaften in eine neu gegründete Aktiengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen ist die Grunderwerbsteuer nach dem Wert der Gegenleistung zu berechnen (Hinweis E 20.6.1990, 89/16/0101). Diese Auffassung hat auch für den Fall der Einbringung von Liegenschaften in eine neu zu gründende Personengesellschaft zu gelten (Hinweis E 17.2.1994, 92/16/0152). Die Einbringung von Sacheinlagen in eine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft ist als Leistungsaustausch zwischen der Gesellschaft und dem einbringenden Gesellschafter anzusehen, wodurch die Annahme gerechtfertigt ist, daß die Einbringung von Einlagen in die Gesellschaft mit der Einräumung von Gesellschaftsrechten abgegolten wird (Hinweis E 17.2.1994, 92/16/0152; E 17.2.1994, 93/16/0115).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994160068.X01Im RIS seit
20.11.2000