Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3 Abs1;ARG 1984 §7 Abs1;VStG §6;
Rechtssatz: Für die vom Arbeitgeber geforderte Güterabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Einhaltung des § 3 Abs 1 und des § 7 Abs 1 ARG einerseits und die Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen durch den Arbeitgeber andererseits bietet die Rechtslage keinen Anhaltspunkt. ... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 20. Juli 1989 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, am 15. Mai 1989 um 15,15 Uhr in Innsbruck von der Kranebitter Allee bis zum Haus Pacherstraße 3 einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw, ohne im Besitz einer Lenkerberechtigung zu sein, gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 64 Abs. 1 KFG begangen zu haben. Der Anzeige ist zu entnehmen, der Beschwerdeführer habe sich zusammen mit einer anderen Person ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VStG §3 Abs1;VStG §3 Abs2;VStG §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/10/0271 E 26. November 1984 VwSlg 11595 A/1984; RS 2 Stammrechtssatz Die Frage, ob der Täter zur Zeit der Tat zurechnungsunfähig iSd § 3 Abs 1 VStG war oder seine Zurechnungsfähigkeit in hohem Grad vermindert war (§ 3 Abs 2 VStG iVm § 19 Abs 2 StGB und § 34 Z 11 StGB), ist zwar eine Rechtsfrage. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 13. März 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 4. Dezember 1987 gegen 14,32 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Südautobahn A 2 im Gemeindegebiet Gleisdorf-Süd in Fahrtrichtung Graz gelenkt und auf Höhe des Baukm 163,5 die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 130 km/h erheblich überschritten. Er habe dadurch eine Übertretung nach § 20 Abs. 2 StVO begangen. Gemäß § 99 Ab... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/10/0004 E 18. Juni 1990 RS 5 Stammrechtssatz Ein entschuldigender Notstand kann dann nicht angenommen werden, wenn es dem Besch anders als durch Begehung des strafbaren Verhaltens möglich wäre, die behauptete unmittelbar und schwere Gefahr abzuwehren. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
I. 1. Mit Straferkenntnis vom 20. Juli 1989 sprach der Bürgermeister der Landeshauptstadt Salzburg aus, der nunmehrige Beschwerdeführer habe es als der gemäß § 9 Abs. 2 VStG 1950 verantwortliche Beauftragte der P-Ges.m.b.H. zu verantworten, daß im Betrieb in Wien, am Samstag, den 26. November 1988 um 16.30 Uhr insgesamt 28 (namentlich genannte) Arbeitnehmer beschäftigt worden seien, obwohl der Betrieb bereits am 5. November 1988 offengehalten worden sei und die Wochenendruhe für alle ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0441/56 E 24. Mai 1956 VwSlg 4074 A/1956; RS 1 Stammrechtssatz In der Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung, durch die die Lebensmöglichkeiten selbst nicht unmittelbar bedroht sind, kann eine unmittelbar drohende Gefahr und ein Notstand iSd § 6 VStG nicht gesehen werden. European C... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Erstbehörde vom 21. Dezember 1988 wurde der - inzwischen verstorbene - Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 12. Oktober 1988, um 17.43 Uhr, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf einer durch die Ortsgemeinde und durch den Straßenkilometer bezeichneten Stelle einer Autobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen überschritten zu haben. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 20 Abs. 2 StVO verletzt. Gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §6;
Rechtssatz: Unter Notstand im Sinne des § 6 VStG kann nur ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten verstanden werden, in dem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, daß er eine im allgemeinen strafbare Handlung begeht. Es muß sich um eine unmittelbar drohende Gefahr für das Leben, die Freiheit o... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 10. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer unter anderem schuldig erkannt, er habe vom 1. Jänner 1989 bis 8. Mai 1989 im Standort X, A-Straße 9, im Rahmen seines Mietwagen- und Taxigewerbes eine gewerbliche Betriebsanlage - und zwar einen Einstell- und Abstellplatz für Kraftfahrzeuge (Omnibusse und Pkw) -, die geeignet sei, die Nachbarn durch Geruch, Lärm, Rauch, Staub, Erschütterung oder in anderer Weise zu belästigen, ohne... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;GewO 1973 §333;GewO 1973 §366 Abs1 idF 1988/399;VStG §5 Abs1;VStG §6;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Frage des Vorliegens eines Schuldausschließungsgrundes ist die Frage, ob es sich um einen gewerberechtlich genehmigungspflichtigen und ohne Genehmigung somit gewerberechtlich unzulässigen Betrieb einer gewerblichen Betri... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "als Arbeitgeber in Wien n, X-Gasse 33 (Bäckereiwaren-Erzeugungsbetrieb)" eine namentliche genannte Dienstnehmerin am 3. August 1988 während der Nacht, nämlich zwischen 4.30 Uhr und 4.35 Uhr, beschäftigt. Er habe dadurch § 3 Abs. 1 und 2 des Bundesgesetzes über die Nachtarbeit der Frauen, BGBl. Nr. 237/1969, verletzt. Wegen dieser Verwaltungsübertretung wurde über ihn gemäß ... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 14. April 1988 erteilte die Bezirkshauptmannschaft M dem Beschwerdeführer gemäß den §§ 3 Abs. 1 lit. a, 9 und 10 des Landschaftsschutzgesetzes, Anlage zur Neukundmachungsverordnung der Vorarlberger Landesregierung, LGBl. Nr. 1/1982 (im folgenden: Vlbg LSchG), die beantragte Landschaftsschutzbewiligung zum Umbau und zur Aufstockung eines in E bestehenden Geschäftshauses u.a. unter der Auflage, daß die westseitigen Balkone, wie im Deckplan enthalten, flüchtig mit d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §6;
Rechtssatz: Ein entschuldigender Notstand kann dann nicht angenommen werden, wenn es dem Besch anders als durch Begehung des strafbaren Verhaltens möglich wäre, die behauptete unmittelbar und schwere Gefahr abzuwehren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990100004.X05 Im RIS seit 18... mehr lesen...
Index: L55008 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz VorarlbergL81518 Umweltanwalt Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: LSchG Vlbg 1982 §34 Abs1 litc;LSchG Vlbg 1982 §34 Abs1 litf;VStG §6;
Rechtssatz: Es liegt kein Notstand vor, wenn der Besch eine Balkonverkleidung (entgegen einem Bewilligungsschein bzw. entgegen einem Baueinstellungsbescheid) anbringt, weil die Absturzgefahr durch Vorkehrungen anderer Ar... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/05/0065 E 13. Mai 1986 RS 2 Stammrechtssatz Ein Notstand ist dann nicht gegeben, wenn damit nur eine wirtschaftliche Not oder die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung abgewendet werden soll (Hinweis E 24.11.1964, 619/64, VwSlg 6504 A/1964). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 10. Oktober 1988 wurde dem Beschwerdeführer sowie BN aufgetragen, die Bauarbeiten für die Errichtung eines Zu- und Umbaues auf dem Grundstück Nr. 160/2, KG X, sofort einzustellen. Gleichzeitig wurde die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes angedroht. Mit Bescheid vom 1. Dezember 1988 wurde gemäß § 29 Abs. 3 der Kärntner Bauordnung die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes in der Form verfügt, daß der oh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/05/0065 E 13. Mai 1986 RS 2 Stammrechtssatz Ein Notstand ist dann nicht gegeben, wenn damit nur eine wirtschaftliche Not oder die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung abgewendet werden soll (Hinweis E 24.11.1964, 619/64, VwSlg 6504 A/1964). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 17. November 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 26. August 1988 um 19.47 Uhr in "Wien 23, A 2 Höhe Lichtmast 038" als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges die durch Verkehrszeichen gemäß § 52 Z. 10a StVO 1960 kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erheblich überschritten zu haben, indem er mit ca. 131 km/h gefahren sei. Der Beschwerdeführer habe d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0160/32 E 30. Dezember 1933 RS 1 Stammrechtssatz Unter Notstand ist ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten zu verstehen, indem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, dass er eine im allgemeinen strafbare Handlung begeht. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §6;
Rechtssatz: Die Verbringung einer Person in besorgniserregendem Zustand mit einem KFZ in ein Krankenhaus, ohne die Möglichkeit zu prüfen, ob nicht eine andere Transportgelegenheit, insbesondere ein Rettungsfahrzeug, das als Einsatzfahrzeug nicht an die Beschränkungen der Fahrgeschwindigkeit gebunden ist, zur Verfügung steht, vermag keinen Notstand hinsichtlich der Ü... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 bestraft, weil er am 31. Dezember 1987 gegen 14.00 Uhr während der Fahrt mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Werfenwenger Landesstraße aus Richtung Pfarrwerfen im Bereich der Toreinfahrt zur Volksschule in Werfenweng mit einem Verkehrsunfall, bei dem Sachschaden entstanden sei, in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei und e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §6;
Rechtssatz: Eine rund zwei Stunden nach einem Verkehrsunfall erstattete Meldung ist bei Anlegung des gebotenen strengen Maßstabes objektiv als verspätet anzusehen. Es entschuldigt den Besch nicht, daß er sich als Ortsunkundiger nach dem Unfall auf eine planlose Suche nach dem Gendarmerieposten begab. De... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 8 Abs. 4 StVO 1960 und § 24 Abs. 1 lit. a leg. cit. bestraft, weil er am 8. September 1988 um 10.20 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws an einem näher bezeichneten Ort in Innsbruck auf einem Gehsteig mit halber Fahrzeugbreite und im gekennzeichneten Halte- und Parkverbotsbereich gehalten habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vo... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 19. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 10. Juli 1988 gegen 0.30 Uhr seinen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Brixental Bundesstraße aus Richtung Hopfgarten kommend in Fahrtrichtung Kirchberg gelenkt und dabei 1) im Ortsgebiet von Brixen von Strecken-km (in der Folge km) 19,6 bis 20 die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet laut Ablesung des Tachometers im nachfahrenden Patro... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §6;
Rechtssatz: Das Nachfahren mit einem Dienstfahrzeug und das Ablesen des Tachometers (bei gleichbleibendem Abstand) stellen ein taugliches Beweismittel für die Feststellung der eingehaltenen Geschwindigkeit dar, und zwar auch mit ungeeichtem Tachometer bei Überschreitungen von 20 bis 40 km/h, da a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §58 Abs1;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §6;
Rechtssatz: Wenn sich der Lenker eines Kfz auf die voraussehbare Gefahrensituation ohne einen von der Rechtsordnung anerkannten Grund eingelassen hat, dann kann er sich nicht mit Erfolg auf Notstand berufen (hier: Verschlechterung des körperlichen Befindens schon bei Antritt der Fahrt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10;VStG §6;
Rechtssatz: Im Nachfahren eines PKWs auf einer längeren Strecke, und zwar selbst unter Mißachtung von Verkehrsvorschriften, kann allein keine Notstandssituation erblickt werden (Hinweis E 21.9.1988, 87/03/0182). Schlagworte Überschreiten der Geschwindigkeit ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. Dezember 1988 um 15.00 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug an einem näher bezeichneten Ort in Wien "mit allen 4 Rädern auf dem Gehsteig abgestellt" und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 8 Abs. 4 StV0 1960 begangen. Über ihn wurde eine Geldstrafe (Ersatzarreststrafe) verhängt. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §25 Abs2;VStG §6;
Rechtssatz: Unter dem Gesichtspunkt eines Notstandes iSd § 6 VStG (hier: Verstoß gegen § 8 Abs 4 StVO infolge eines Prostataleidens) ist der Besch beweispflichtig (Hinweis E 13.12.1989, 89/02/0124). Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast ... mehr lesen...