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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ARG 1984 §3 Abs1;Rechtssatz
Für die vom Arbeitgeber geforderte Güterabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Einhaltung des § 3 Abs 1 und des § 7 Abs 1 ARG einerseits und die Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen durch den Arbeitgeber andererseits bietet die Rechtslage keinen Anhaltspunkt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190282.X03Im RIS seit
22.10.1990Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013