Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe es am 17. Juni 1991 um 13.40 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien als Lenkerin eines Kraftfahrzeuges nach ursächlicher Beteiligung an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden unterlassen, diesen Verkehrsunfall ohne unnötigen Aufschub bei der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Sie habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 StVO begangen. Es wurde eine Geldstr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §6;
Rechtssatz: Die bloße Absicht, eine Unpünktlichkeit beim Arztbesuch zu vermeiden, stellt keinen Anwendungsfall des § 6 VStG dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020214.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 17. Juli 1991 erkannte die Strafbehörde erster Instanz den Beschwerdeführer schuldig, er sei als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der Fa. T GesmbH dafür verantwortlich, daß diese in W bei Verpackungsarbeiten am 1. August 1990 acht namentlich genannte ausländische Staatsbürger beschäftigt habe, für die weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch ein Befreiungsschein ausgestellt worden seien. Der Beschwerd... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/05/0065 E 13. Mai 1986 RS 2 Stammrechtssatz Ein Notstand ist dann nicht gegeben, wenn damit nur eine wirtschaftliche Not oder die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung abgewendet werden soll (Hinweis E 24.11.1964, 619/64, VwSlg 6504 A/1964). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 28. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe veranlaßt, daß vom 12. bis 14. Oktober 1990 auf Waldboden der Parzelle nn1, KG W, im Bereich des sogenannten "Z" 1. ein Zufahrtsweg in einer Länge von ca. 206 m und einer Breite von 3 - 4 m ohne naturschutzrechtliche Bewilligung neu errichtet worden sei und 2. der unter Z. 1 beschriebene Zufahrtsweg und eine daran anschließende Materialplanie in einem Flächenausmaß v... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §6;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/17/0016 E 26. Mai 1987 VwSlg 12478 A/1987 RS 12 Stammrechtssatz Wirtschaftliche Nachteile können nach der Rechtsprechung des VwGH nur dann Notstand iSd § 6 VStG begründen, wenn sie die Lebensmöglichkeit selbst unmittelbar bedrohen (Hinweis E 14.11.1978, 1840/78, 11.9.1979, 1374/79 und E 22.1.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1;VStG §6;
Rechtssatz: Das Vorbringen, das Anlegen eines Weges und einer Planie sei dringend erforderlich gewesen, um Ausputzarbeiten nach dem Almschutzgesetz durchführen zu können, ist nicht geeignet, darzutun, daß das Merkmal des Notstandes, nämlich eine unmittelbar drohende Gefahr für das Leben, die Freiheit oder das Vermögen vorgelegen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 - Schon angesichts des Verhältnisses zwischen verhängter Geldstrafe (S 1000,--) samt Kostenbeitrag (S 200,--) und Monatseinkommen (S 12000,--) ist nicht erkennbar, daß mit dem Vollzug für den Beschwerdeführer (diese... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt vor, er beziehe ein monatliches Einkommen von ca. S 12.000,-- und sei für seine Ehegattin sowie zwei Kinder sorgepflichtig. Ein sofortiger Vollzug der verhängten Geldstrafe (von S 1.000,-- zuzüglich S 200,-- Kostenbeitrag) würde seinen und seiner Familie notwendigen Unterhalt gefährden. Seine Vermögensverhältnisse gab er nicht bekannt. Schon angesichts des Verhältnisses zwischen verhängter Geldstrafe samt Kostenbeitrag und Monatseinkommen ist nicht erke... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 14. April 1990 um 13.05 Uhr in Wien II, Praterstraße in Höhe Czerningasse, Richtung Praterstern, ein Fahrrad gelenkt und dabei 1. nicht den dort angelegten Radweg benützt, sondern sei in einer Entfernung von 1,5 m vom rechten Fahrbahnrand mitten auf dem ersten Fahrstreifen gefahren, 2. anschließend sein Fahrrad vorschriftswidrig und verkehrsbehindernd quer zur Fahrtrichtun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;VStG §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/21 89/02/0212 3
(hier: Verwaltungsübertretung nach § 68 Abs 1 StVO infolge
Gefährlichkeit eines Radweges) Stammrechtssatz Unter dem Gesichtspunkt eines Notstandes iSd § 6 VStG (hier: Verstoß gegen § 8 Abs 4 StVO infolge eines Prostataleidens) ist der Besch beweispflichtig (Hinweis E 13.12.1989, 89/02/0124). ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg (der belangten Behörde) vom 7. November 1991 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer der mehrfachen Übertretung des § 7 Abs. 1 iVm § 28 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes (AZG) schuldig erkannt und hiefür nach der zuletzt genannten Gesetzesstelle mit Geldstrafen von S 1.000,-- je Arbeitnehmer (Ersatzfreiheitsstrafe je ein Tag) bestraft, weil er es als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §20 Abs1 lita;AZG §28 Abs1;AZG §7 Abs1;AZG §7 Abs5;VStG §6;VStG §9;
Rechtssatz: Handelt es sich bei der Sanierung von Rissen in einem bestimmten Bauwerk (hier: Talsperre eines Kraftwerkes) zwar um dringend notwendige, aber doch auch um geplante und demnach nicht unvorhersehbare Arbeiten und muß dem zur Vertretung nach außen berufenen Organ des... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §20 Abs1 lita;AZG §28 Abs1;AZG §7 Abs1;VStG §6;VStG §9;
Rechtssatz: Dem gem § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenen Organ eines als Arbeitgeber fungierenden, in der Form einer Aktiengesellschaft geführten Bauunternehmens kann im Hinblick auf Verwaltungsübertretungen gem § 7 Abs 1 AZG iVm § 28 Abs 1 AZG nur dann das Vorliegen von Notstand... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 24. Juni 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 10. Juni 1990 um 16.00 Uhr 1. einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW von Wien 6, Mariahilfergürtel, Fahrtrichtung 7. Bezirk, ca. 100 Meter vor der Mariahilferstraße, bis Wien 7, Neubaugürtel 6, in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt zu haben und 2. es in Wien 6, Mariahilfergürtel, Fahrtrichtung 7. Bezirk, ca. 100 Meter vor der Mar... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;VStG §6;
Rechtssatz: Die Verpflichtung des § 4 Abs 1 lit a StVO, wonach ein Fahrzeuglenker, dessen Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht, sofort anzuhalten hat, wird nicht dadurch außer Kraft gesetzt, daß mit dem sofortigen Anhalten möglicherweise eine Behinderung des übrigen Ver... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin wegen der Übertretung nach § 14b Abs. 1 Z. 4 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z. 1 des Fremdenpolizeigesetzes mit einer Geldstrafe von S 1.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe drei Tage) bestraft, weil sie sich vom 4. September 1990 bis zum 31. Oktober 1990 unter einer näher bezeichneten Anschrift in Hohenems nicht rechtmäßig im österreichischen Bundesgebiet aufgehalten habe, da sie nicht im Besitz einer gülti... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/27 89/03/0293 1 Stammrechtssatz Unter Notstand im Sinne des § 6 VStG kann nur ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten verstanden werden, in dem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, daß er eine im allgemeinen strafbare Handlung begeht. Es muß si... mehr lesen...
I 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid traf die belangte Behörde - unter Abweisung der vom Beschwerdeführer gegen das Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck erhobenen Berufung - folgende Entscheidung: "Gemäß § 64 VStG wird der Beitrag zu den Kosten des Berufungsverfahrens zu Punkt 1 mit S 200,--, zu Punkt 2 mit S 150,-- und zu Punkt 3 mit S 50,--, insgesamt S 400,-- festgesetzt. Die Verfahrenskosten betragen somit insgesamt S 800,-- (einschließlich erstinstanzli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/27 89/03/0293 1 Stammrechtssatz Unter Notstand im Sinne des § 6 VStG kann nur ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten verstanden werden, in dem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, daß er eine im allgemeinen strafbare Handlung begeht. Es muß si... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 24. März 1990 um 16.03 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien ein Kraftfahrzeug gelenkt und die durch Verbotszeichen gemäß § 52 Z. 10a StVO kundgemachte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h überschritten, weil die mit einem Meßgerät festgestellte Fahrgeschwindigkeit 116 km/h betragen habe. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 52 Z. 10a StVO begangen. Es wu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;VStG §6;
Rechtssatz: Soweit der Besch, der als "praktischer Arzt" zu einem Patienten unterwegs war, vorbringt, der Zeitgewinn aus dem Einsatz von Notarzt und Rettung werde durch den Nachteil, daß der Patient dann nicht den seinen körperlichen Zustand kennenden "Arzt seines Vertrauens" beiziehen könne, ausgeglichen, ist ihm entge... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 15. Mai 1991 wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, als Betreiber der Tankstelle und Waschanlage in G, M-Straße 38, laut Feststellungen der Magistratsabteilung 19 die Auflage des Punktes B 2.) des Bescheides des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Jänner 1978 dadurch nicht eingehalten zu haben, daß die Waschanlage am Samstag, dem 31. März 1990, bis zumindest 16.15 Uhr, am Sonntag, dem 8.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5;VStG §6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991040144.X01 Im RIS seit 05.11.1991 mehr lesen...
Mit Strafverfügung vom 21. November 1990 wurde die Beschwerdeführerin von der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt, einer Übertretung nach § 52 lit a Z. 10a der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) für schuldig erkannt und über sie gemäß § 99 Abs. 3 lit. a leg. cit. eine Geldstrafe von S. 3.000,-- (Ersatzarreststrafe 3 Tage) verhängt. Gegen diese Strafverfügung hat die Beschwerdeführerin Einspruch gemäß § 49 Abs. 2 VStG 1950 mit dem Antrag erhoben, di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §24;VStG §6;
Rechtssatz: Beruft sich der Besch im Hinblick auf die Übertretung einer Verwaltungsvorschrift (hier: § 52 lit a Z 10a StVO) auf Notstand, so obliegt es ihm im Rahmen der ihn treffenden Mitwirkungspflicht am Verwaltungsstrafverfahren, in bestimmter Weise darzutun, welchen bedeutenden Nachteil er hab... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §6;
Rechtssatz: Da geschäftliche oder berufliche Eile keineswegs einen zwingenden Grund oder gar einen Notstand darstellt, Vorschriften der StVO zu übertreten, sind dringliche unaufschiebbare berufliche Termine nicht geeignet, den Schuldausschließungsgrund des Notstandes zu erfüllen (Hinweis E 7.11.1966, 965/66). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/27 89/03/0293 1 Stammrechtssatz Unter Notstand im Sinne des § 6 VStG kann nur ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten verstanden werden, in dem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, daß er eine im allgemeinen strafbare Handlung begeht. Es muß s... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige des Gendarmeriepostens Molln leitete die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems gegen die mitbeteiligte Partei (im folgenden mP) ein Verwaltungsstrafverfahren ein. Der mP wurde zur Last gelegt, sie habe als Verantwortlicher im Sinne des § 9 VStG am 6. April 1990 vier (namentlich genannte) polnische und einen jugoslawischen Staatsangehörigen als Hilfsarbeiter in der S GesmbH & Co KG angestellt und diese fünf ausländischen Arbeitnehmer bis mindestens 1... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;StGB §34 Z11;VStG §19;VStG §6;
Rechtssatz: Ein subjektiver Arbeitskräftemangel des Arbeitgebers, der ausländische Arbeitnehmer beschäftigt hat, für die weder eine Beschäftigungsbewilligung noch ein Befreiuungsschein ausgestellt worden ist, stellt, sofern kein Notsta... mehr lesen...