RS Vwgh 1990/5/11 90/18/0004

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Veröffentlicht am 11.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §6;

Rechtssatz

Die Verbringung einer Person in besorgniserregendem Zustand mit einem KFZ in ein Krankenhaus, ohne die Möglichkeit zu prüfen, ob nicht eine andere Transportgelegenheit, insbesondere ein Rettungsfahrzeug, das als Einsatzfahrzeug nicht an die Beschränkungen der Fahrgeschwindigkeit gebunden ist, zur Verfügung steht, vermag keinen Notstand hinsichtlich der Übertretungen der StVO zu begründen.

(hier: Asthmaanfall eines Mitfahrers)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990180004.X02

Im RIS seit

11.05.1990

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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