Index: StVO24/01 Strafgesetzbuch27/01 Rechtsanwälte27/02 Notare40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1949 §10 Abs1ÄrzteG 1949 §10 Abs2NO 1945 §37RAO 1868 §9 Abs2StGB §121VStG §6
Rechtssatz: Ein Arzt, gegen den wegen gesetzwidrigen Abstellens seines Wagens ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 eingeleitet wurde, in welchem er sich dam... mehr lesen...
Mit formlosem Schreiben vom 6. Juni 1968 forderte das Gemeindeamt der Gemeinde S die Beschwerdeführerin auf, eine am Haus des AW in S Nr. nn angebrachte Werbetafel bis spätestens 20. Juni 1968 zu entfernen, widrigenfalls die Entfernung auf Kosten der Beschwerdeführerin veranlaßt werden würde. Daraufhin teilte die Beschwerdeführerin am 10. Juni 1968 der Gemeinde mit, daß ihrer Meinung nach für die Aufstellung der Plakattafel keine behördliche Bewilligung erforderlich sei, suchte jedoch... mehr lesen...
Index: Baurecht - Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStGVVG §4 Abs1
Rechtssatz: In der Rechtsordnung ist ein allgemeiner Grundsatz des Inhaltes, dass immer dann, wenn ein bestimmtes Verhalten an einer oder mehreren Personen verwaltungsstrafrechtlich geahndet werden kann, an diese Person auch ein Auftrag zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes erteilt werden kann, nicht feststellbar. ... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn verhängte mit dem mündlich verkündeten Bescheid vom 21. Februar 1966 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 111 Kraftfahrgesetz 1955 (KFG), BGBl. Nr. 223, eine Arreststrafe von sieben Tagen, wobei sie als erwiesen annahm, dass der Beschwerdeführer am 14. Dezember 1965 nach 16 Uhr auf der Bundesstraße Nr. 2, zwischen Sierndorf und Hollabrunn, einen Personenkraftwagen gelenkt habe, obwohl ihm der Führerschein rechtskräftig entzogen worden sei und e... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 10. Dezember 1965 erkannte die Bezirkshauptmannschaft Baden den Beschwerdeführer schuldig, am 7. Juli 1965 gegen 13.20 Uhr den PKW G.... auf der Autobahn Süd beim Baukilometer 17,5, um Rast zu halten, geparkt und dadurch die Verwaltungsübertretung nach § 46 Abs. 4 lit. c der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO), BGBl. Nr. 159, begangen zu haben. Die Behörde verhängte gegen den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von S 100,-- (Ersatzarreststrafe 24 Stunden). In der g... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §6 Beachte y29533; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1965/09/28 0886/65 1 Stammrechtssatz Der Begriff des Notstandes ist stets mit einer unmittelbar drohenden Gefahr für Leben, Freiheit oder Vermögen verbunden (Hinweis auf E 9.2.1961, 1825/29, VwSlg 5495 A/1961). Die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung allein oder bloß nachte... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §6 Beachte y29529; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1964/11/19 1770/63 1 Stammrechtssatz Wer ein im Rechtssinn höherwertiges Gut auf Kosten eines geringerwertigen rettet, handelt nicht rechtswidrig (hier: Übertretung des § 7 Abs 2 StVO um einen gegen eine Einbahn fahrenden Radfahrer nicht zu gefährden. * E 19.11.1964, 1770/6... mehr lesen...
Index: VerwaltungsverfahrenL37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag WienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §129 Abs10BauRallgVStG
Rechtssatz: Für die Strafbemessung nach § 19 VStG kann es nicht bedeutungslos sein, ob eine Person, die bei d... mehr lesen...
Die Bundes-Polizeidirektion Innsbruck verhängte über Dr. Peter S mit Strafverfügung vom 3. Oktober 1962 gemäß § 99 Abs. 3 a StVO. 1960 eine Geldstrafe von S 100,--, weil er am 28. September 1962 gegen 13.40 Uhr in Innsbruck, Kochstraße, südliche Fahrbahnseite, den Personenkraftwagen T... trotz des dort zur Zeit der Innsbrucker Herbstmesse bestehenden und gut sichtbar gekennzeichneten Halteverbotes vorschriftswidrig abgestellt habe. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §6
Rechtssatz: Eine Übertretung wird nur insofern durch Notstand entschuldigt, als eine Gefahr tatsächlich besteht und nicht ohne Begehen einer Verwaltungsübertretung abgewendet werden kann (Hier: bezüglich des "Haltens" trotz Verbot für die Dauer des Zurufes an die eigenen Kleinkinder, die eine verkehrsreiche Straße passieren sollen, bejaht, nicht aber für die Daue... mehr lesen...