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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §54b Abs3;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Übertretung der StVO und des KFG - Die Verpflichtung zur Zahlung einer Geldstrafe stellt nach dem VStG in der Regel keinen unverhältnismäßigen Nachteil dar, weil die Möglichkeit besteht, um Entrichtung in Teilbeträgen oder einen angemessenen Aufschub anzusuchen (§ 54b Abs. 3 VStG), und Geldleistungen gemäß § 2 Abs. 2 VVG nur insoweit zwangsweise eingebracht werden dürfen, als dadurch der notdürftige Unterhalt des Verpflichteten (und der Personen, für die er nach dem Gesetze zu sorgen hat) nicht gefährdet wird (vgl. die bei Mayer, Bundes-Verfassungsrecht3, 736 f zitierte Judikatur).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Strafen Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:AW2004030008.A01Im RIS seit
04.06.2004