Beachte Hinweis auf VwGH v. 4.9.1992, Zl. 92/18/0353. Rechtssatz: Bei Aufhebung des erstbehördlichen Straferkenntnisses wegen Unzuständigkeit ist mit dieser keine Einstellung des Strafverfahrens verbunden; diese Frage ist vielmehr von der zuständigen Erstbehörde aus eigenem zu beurteilen. Stattgabe. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 4.3.1993, Zl 3-****-91, wurde der Beschuldigte zu 1.: wegen Übertretung des §99 Abs2 lita, §4 Abs1 litc StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 60 Stunden), zu 2.: wegen Übertretung gemäß §99 Abs2 lita, §4 Abs2 StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 24 Stunden), bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, ... mehr lesen...
Mit der Anzeige der Funkpatrouille O************* 1 wurde der Berufungswerber wegen des Vergehens nach §88 StGB am 11.4.1990 dem Bezirksanwalt beim Strafbezirksgericht xx und wegen der Übertretung nach §73 StVO der Bezirkshauptmannschaft xx zur Anzeige gebracht. Er habe es als Lenker eines Pony-Fahrzeuges unterlassen, das Fahrzeug am 26.2.1990 gegen 21,20 Uhr während der Fahrt auf der B ** mit nach hinten leuchtenden roten Lampen auszustatten und dadurch bei StrKm 2,400 einen PKW zum Ausle... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn Mag J T zur Zl 3-*****-92 das mit 19.11.1992 datierte Straferkenntnis erlassen. Es wird ihm darin zur Last gelegt, er habe am 20.09.1992 gegen 14,25 Uhr, im Ortsgebiet von G***-E********* auf dem J**** R******-R***, der B********gasse und wieder zurück auf die B 3 in Richtung Ortsmitte, den Personenkraftwagen mit dem Kennzeichen W *** AZ gelenkt, obwohl dies aufgrund des angebrachten Vorschriftszeichens "Fahrverbot in beiden Richtungen" mit der... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 17. November 1992, 3-****-92, wurde über den Beschuldigten H M wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z2 iVm §1 Abs4 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß "§366 Abs1 Z2 GewO 1973" eine Geldstrafe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 96 Stunden) verhängt und ihm die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages für das erstinstanzliche Verfahren in Höhe von S 500,-- auferlegt. In diesem Strafbescheid wird dem Beschuldigten ang... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, am 19. Juni 1992 um 04,40 Uhr im Ortsgebiet K************** vor dem FF Haus im Zuge eines Verkehrsunfalles mit dem kurch Kennzeichen bezeichneten PKW - das Fahrzeug nicht sofort anghalten zu haben (Punkt 1.), - nicht an der Feststellung des Sachverhaltes mitgewirkt zu haben (Punkt 2.), - nicht die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle ohne unnötigen Aufschub verständigt zu haben (Punkt 3.). Hiegegen erhob ... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 11.9.1992, GZ.: 15.1 - 1991/2694 wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, daß er in der Zeit von 15.5.1991 bis "4.9.1992" "nachstehende ausländische Staatsbürgerin" beschäftigt habe, obwohl er nicht im Besitze einer Beschäftigungsbewilligung oder eines Befreiungsscheines gewesen sei. Der Name der ausländischen Staatsbürgerin kommt im Straferkenntnis nicht vor. Er habe § 3 Abs 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz verletzt, wesweg... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist erwiesen, daß eine Ausländerin tatsächlich nicht als Au-pair-Kraft beschäftigt wurde, führt auch ein zur Erlangung eines Krankenversicherungsschutzes schriftlich abgeschlossener Au-pair-Vertrag nicht dazu, eine Beschäftigung nach § 2 Abs 2 AusBG und einen Verstoß gegen § 3 Abs 1 AuslBG anzunehmen. Schlagworte Ausländerbeschäftigung mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis hat der Magistrat der Stadt xx über den Berufungswerber gemäß §137 Abs2 litf WRG 1959 eine Geldstrafe in Höhe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 36 Stunden) verhängt und überdies die Verpflichtung zur Tragung der Verfahrenskosten in Höhe von S 200,-- ausgesprochen, da er am 16.6.1992 nicht unverzüglich entsprechende Maßnahmen (zB Abhebung des durchtränkten Erdreiches bzw Verständigung der Bezirksverwaltungsbehörde) gesetzt hat, obwohl infolge Besch... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Landeshauptstadt xx vom 24. September 1992, Zl **/**/*/***-1992/MagGu/Od, wurde über den Beschuldigten O R H wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z4 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, in der Fassung vor der Gewerberechtsnovelle 1992, (GewO 1973) gemäß §366 GewO 1973 eine Geldstrafe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 5 Tage) verhängt und ihm die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages für das erstinstanzliche Verfahren in Höhe von S 500,-- auferleg... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 29. Juli 1992, gegen 23,00 Uhr, als Fahrzeuglenker des Fahrzeuges Kombi, Kennzeichen ** ***N, in S******* auf der B ** bei Strkm 41,17 beim Abkommen von der Fahrbahn nach links das bei der Kreuzung Einfahrt S*******-Mitte - B ** aufgestellte Verbotszeichen gemäß §52a Z2 StVO 1960 "Einfahrt verboten" beschädigt und dadurch folgende Verwaltungsübertretung begangen: 1) Er sei nicht so weit rechts gef... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx wurde über Herrn G eine Geldstrafe in Höhe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt und weiters die Verpflichtung zur Tragung der Verfahrenskosten in Höhe von S 200,-- und angefallener Barauslagen in Höhe von S 940,-- vorgeschrieben. Zum Vorwurf wurde der Umstand gemacht, daß am 27.5.1992 um 09,00 Uhr im Cafe Restaurant des Thermalbades in B** ****** Mocca-Speiseeis in Verkehr gebracht worden wäre, welch... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt xx vom 2. September 1992, I/6-****-91, wurde über den Beschuldigten K S wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z3 zweiter Fall iVm §74 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß "§366 Abs1 Z3 zweiter Fall GewO 1973" eine Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt und ihm die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages für das erstinstanzliche Verfahren in Höhe von S 300,-- auferlegt. Im Spruch: dieses Straferkenn... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt xx vom 2. September 1992, I/6-****-91, wurde über den Beschuldigten K S wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z3 zweiter Fall iVm §74 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß "§366 Abs1 Z3 zweiter Fall GewO 1973" eine Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt und ihm die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages für das erstinstanzliche Verfahren in Höhe von S 300,-- auferlegt. Im Spruch: dieses Straferkenn... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt xx vom 2. September 1992, I/6-****-92, wurde über den Beschuldigten K S wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z3 zweiter Fall iVm §74 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß "§366 Abs1 Z3 zweiter Fall GewO 1973" eine Geldstrafe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 120 Stunden) verhängt und ihm die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages für das erstinstanzliche Verfahren in Höhe von S 500,-- auferlegt. Im Spruch: dieses Straferken... mehr lesen...
Mit dem in Angefechtung gezogenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx wurde über Frau M Z gemäß §174 Abs1 lita ForstG 1975 eine Geldstrafe in Höhe von S 5.000,-- (Ersatzarreststrafe: 5 Tage) verhängt. Dies deswegen, da auf der Waldparzelle Nr * (KG H**********dorf) hiebsunreife Tannen und Douglasien der I Altersklasse im Ausmaß von ca 50 Stück gefällt wurden und diese Maßnahmen keinen Pflegeeingriff darstellten. Diese Vorgangsweise wurde als Übertretung im Sinne des §80 Abs1 Fors... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 13. Mai 1992 in L, S*****gasse **, als Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges PKW N ***.*** der Bezirkshauptmannschaft xx über deren schriftliche Anfrage vom 22.4.1992 nicht innerhalb von zwei Wochen darüber Auskunft erteilt, wer dieses Kfz zuletzt vor dem 7.4.1992, 13,40 Uhr, in K, Gemeinde G*****, B******straße nächst Haus E********straße *, abgestellt hat, sodaß dieses dort zum angegebenen Zeitpunkt g... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 21. Juli 1992, 3-***-91, wurde über den Beschuldigten N T wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z4 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 Einleitungssatz GewO 1973 eine Geldstrafe von S 20.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 5 Tage) verhängt und ihm die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages für das erstinstanzliche Verfahren in der Höhe von S 2.000,-- auferlegt. In diesem Strafbescheid wird ihm unter Bezugnahme auf... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt xx vom 2. September 1992, I/6-***-92, wurde über den Beschuldigten M***** N**** wegen Übertretung nach "§81 Gewerbeordnung 1973", BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß "§366 Abs1 Z4 GewO 1973" eine Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 2 Tage) verhängt und ihm die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages für das erstinstanzliche Verfahren in der Höhe von S 200,-- auferlegt. Im Spruch: dieses Strafbescheides wird dem Beschuldigten die T... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 8. September 1992, 3-*****-91, wurde über den Beschuldigten Ing H H wegen Übertretung nach §367 Z2 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) iVm §9 VStG gemäß "§367 Z2 GewO 1973" eine Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 10 Tage) verhängt und ihm die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages für das erstinstanzliche Verfahren in Höhe von S 1.000,-- auferlegt. In diesem Strafbescheid wird dem Beschuldigten angelast... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt xx vom 26. August 1992, I/6-***5-91, wurde über den Beschuldigten J******* S********** wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z2 iVm §259 Abs1 und §1 Abs4 erster Satz Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß "§366 Abs1 Z2 GewO 1973" eine Geldstrafe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 300 Stunden) verhängt und ihm die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages für das erstinstanzliche Verfahren in der Höhe von S 500,-- auferlegt. Im d... mehr lesen...
Aufgrund einer Aufforderung von privater Seite haben Beamte des LGK NÖ, Verkehrsabteilung, Außenstelle ****, auch in eigener dienstlicher Wahrnehmung auf der A1, Westautobahn, unmittelbar nach der Auffahrt **** (km **,**) den Lenker einer den Kennzeichen nach näher beschriebenen Fahrzeugkombination beim Abschleppen in Richtung Salzburg wahrgenommen und durch Nachfahrt in gleichbleibenden Abstand eine Geschwindigkeit von 110 km/h festgestellt. Die Fahrzeuge, die mit einer Abschleppstange ve... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn D***** B******** das Straferkenntnis vom 16. Juli 1992, 3-*****-91, erlassen. Darin wird Herrn B******** als Lenker des KKW ** ***N zur Last gelegt, er habe am 22. November 1991 um 12,05 Uhr in S**P***** auf der M*********** Straße 7-11, Fahrtrichtung E*****platz 1. bei einem Verkehrsunfall an der Feststellung des Sachverhaltes nicht mitgewirkt, obwohl sein Verhalten am Unfallsort mit dem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang stand und 2.... mehr lesen...
Aufgrund einer Privatanzeige aus Anlaß mehrerer grober Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und der daraufhin durchgeführten Erhebungen der Gendarmerie des Postens P******* war der Beschuldigte verdächtig, am 30.1.1991 in der Zeit zwischen 19,00 und 20,00 Uhr einen dem Kennzeichen nach näher bezeichneten PKW auf der B * von B************* über W****-I********, P*********, W***** bis nach R******** zum Gasthaus K*** in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt zu haben. Der ... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn W******* R**** das Straferkenntnis vom 15. Juni 1992, 3-****-91, erlassen. Darin wird dem Beschuldigten als Fahrzeuglenker die Begehung einer Verwaltungsübertretung angelastet. "Zeit: 26.5.1991 um 22,15 Uhr Ort: H*******, LH *** nächst dem Haus Nr. 61, Fahrtrichtung S* P***** Fahrzeug: PKW, Kz N ******* Tatbeschreibung: Es konnte nicht mit einer geraden Anzahl von Schlußleuchten Schlußlicht ausgestrahlt werden (beide hinteren Schlußleuchten war... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt xx vom 27. August 1992, I/6-****-92, wurde über den Beschuldigten F**** H******** wegen Übertretung nach §366 Abs1 Z4 iVm §81 und §74 Abs2 Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß "§366 Abs1 Z4 GewO 1973" eine Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 10 Tage) verhängt und ihm die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages für das erstinstanzliche Verfahren in der Höhe von S 1.000,-- auferlegt. Im Spruch: dieses Strafbesch... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 9.6.1991 um 17,20 Uhr im Naturschutzgebiet "T****tal" Parzelle Nr ****/2 sein Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen N ***.*** in einer Wiese abseits des Weges abgestellt. Er habe demnach eine Übertretung gemäß §7 Abs2 NÖ Naturschutzgesetz iVm §3 Z20 der Verordnung über Naturschutzgebiete begangen. Aufgrund dieser Übertretung wurde über den Beschuldigten gemäß §24 Abs1 Z15 NÖ Naturschutzgesetz eine Gelds... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 25.5.1991 um 15,40 Uhr im Naturschutzgebiet "T****tal" Parzelle Nr ****/2 sein Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen N ***.*** in einer Wiese abseits des Weges abgestellt. Er habe demnach eine Übertretung gemäß §7 Abs2 NÖ Naturschutzgesetz iVm §3 Z20 der Verordnung über Naturschutzgebiete begangen. Aufgrund dieser Übertretung wurde über den Beschuldigten gemäß §24 Abs1 Z15 NÖ Naturschutzgesetz eine Geld... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 28.4.1991 um 15,00 Uhr im Naturschutzgebiet "T****tal" Parzelle Nr ****/2 sein Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen N ***.*** in einer Wiese abseits des Weges abgestellt. Er habe demnach eine Übertretung gemäß §7 Abs2 NÖ Naturschutzgesetz iVm §3 Z20 der Verordnung über Naturschutzgebiete begangen. Aufgrund dieser Übertretung wurde über den Beschuldigten gemäß §24 Abs1 Z15 NÖ Naturschutzgesetz eine Geld... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 24.3.1991 um 14,00 Uhr im Naturschutzgebiet "T****tal" Parzelle Nr ****/2 sein Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen N ***.*** in einer Wiese abseits des Weges abgestellt. Er habe demnach eine Übertretung gemäß §7 Abs2 NÖ Naturschutzgesetz iVm §3 Z20 der Verordnung über Naturschutzgebiete begangen. Aufgrund dieser Übertretung wurde über den Beschuldigten gemäß §24 Abs1 Z15 NÖ Naturschutzgesetz eine Geld... mehr lesen...