IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Luchner über die Beschwerde der AA, Z, vertreten durch RA BB, Y, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Tirol vom 08.08.2019, zu Zl *** zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insofern Folge gegeben, als das erstinstanzliche Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 2 VStG zur Einstellung gebracht wird. 2. Gegen dieses Erkenntni... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Müller, LL.M. über die Beschwerde des Herrn AA, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft in Z, Adresse 1, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 3, Z, gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Z vom 27.01.2020, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach dem Arbeitszeitgesetz (AZG), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wir... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Luchner über die Beschwerde der AA, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Z vom 28.10.2019, zu Zl ***, betreffend eine Übertretung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtenen Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 1 Verwaltungsstrafgesetz 19... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin MMag.a Dr.in Besler über die Beschwerde des AA, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft in Z, Adresse 1, vertreten durch BB, Rechtsanwalt in Y, Adresse 2, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 10.3.2020, ***, betreffend Übertretung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 8.7.2020, zu Recht: 1. Der Beschwerde w... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Keplinger über die Beschwerde des AA, wohnhaft in Adresse 1, Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 27.04.2020, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach dem Tiroler Jugendgesetz, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, der angefochtene Bescheid behoben und das Verwaltungsstrafverfahr... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Gstir über die Beschwerde des AA, wohnhaft in Z, Adresse 1, gegen Spruchpunkt 1. b) des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Y vom 05.04.2019, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach der Tiroler Bauordnung, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt 1. b) des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannscha... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Kantner über die Beschwerde der AA, Adresse 1, Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 19.05.2020, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach dem Tiroler Jugendgesetz, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, der angefochtene Bescheid behoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. 2. Die ordentliche Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG ni... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin MMag.a Dr.in Besler über die Beschwerde des AA, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft in Z, Adresse 1, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 27.1.2020, Zl ***, betreffend Übertretung nach dem Tiroler Jagdgesetz 2004, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 24.6.2020, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das Straferkenntnis behoben und da... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Müller, LL.M. über die Beschwerde des Herrn AA, geboren am xx.xx.xxxx, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 14.05.2020, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz – GelverkG nach der Tiroler Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2000 nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Voppichler-Thöni über die Beschwerde des Herrn AA, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Tirol vom 20.05.2020, GZ ***, betreffend eine Übertretung nach der Tiroler Personenbeförderungsbetriebsordnung, zu Recht: 1. Der Beschwere wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. 2. Die ordentliche Revisi... mehr lesen...
I. IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol entscheidet durch seinen Richter Dr. Stöbich über die Beschwerde des Herrn AA, Z, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt BB, Y, gegen die Spruchpunkte 2., 3. und 4. des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft X vom 14.08.2019, Zl ***, betreffend Übertretungen der EG-VO 561/2006 bzw EG-VO 165/2014, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung: zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, d... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Triendl über die Beschwerde AA, geb. xx.xx.xxxx, Adresse 1, Z, v.d. Rechtsanwalt BB, Adresse 2, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 10.02.2020, *** wegen einer Übertretung nach der GewO 1994 zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 2 VStG eingestellt. 2. D... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Keplinger über die Beschwerde der AA, wohnhaft in Adresse 1, Z, vertreten durch BB, Rechtsanwälte in Z, Adresse 2, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 05.11.2019, Zahl ***, betreffend eine Übertretung nach dem Tiroler Jugendgesetz, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochten... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Stemmer über die Beschwerde des Herrn AA, wohnhaft in Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Tirol vom 30.03.2020, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach dem Sicherheitspolizeigesetz (Spruchpunkt 1. des angefochtenen Straferkenntnisses), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird hinsichtlich Spruchpunkt 1. Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Vizepräsidenten Dr. Larcher über die Beschwerde des AA, vertreten durch Rechtsanwältin BB, Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 23.10.2019, Zl *****, betreffend Verwaltungsübertretungen nach dem Tierseuchengesetz zu Recht erkannt: 1. Zu den Spruchpunkten 1. und 3. wird der Beschwerde insofern Folge gegeben, das die Wortfolge „und Ziegen“ aus den jeweilig... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dr. Rieser über die Beschwerde des irakischen Staatsangehörigen AA , vertreten durch RA BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Tirol vom 16.05.2019, Zl ***, in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung vom 30.07.2019, Zl ***, wegen einer Verwaltungsübertretung nach dem Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG), nach durchgeführter Beschwerdeverhandlung, zu Recht: ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dr. Rieser über die Beschwerde von Frau AA, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 10.12.2019, Zl *****, betreffend eine Verwaltungsübertretung nach dem Meldegesetz, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Beschwerdeverhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insofern Folge gegeben, als in Anwendung de... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Piccolroaz über die Beschwerde des AA, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. BB, Adresse 1, **** Z gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck vom 21.03.2019, Zl *****, betreffend die Übertretung der TBO 2018, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstra... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Luchner über die Beschwerde des AA, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck vom 01.02.2019, zur Zl *****, betreffend eine Übertretung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), nach Durchführung einer öffentlichen und mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insofern Folge g... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hohenhorst über die Beschwerde von AA, geb XX.XX.XXXX, Adresse 1, Z, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei BB, Adresse 2, Y, vom 02.01.2020, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 09.12.2019, *****, betreffend eine Übertretung nach der Gewerbeordnung 1994, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dr. Rieser über die Beschwerde nigerianischen Staatsangehörigen AA, geb am XX.XX.XXXX, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Tirol vom 24.09.2019, Zl *****, betreffend eine Verwaltungsübertretung nach dem Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Beschwerdeverhandlung, zu Recht: ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Keplinger über die Beschwerde des AA, wohnhaft in Adresse 1, Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 06.09.2019, Zl *****, betreffend eine Übertretung nach dem Tiroler Jugendgesetz, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, der angefochtene Bescheid behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gem... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin MMag.a Dr.in Besler über die Beschwerde des AA, wohnhaft in Z, Adresse 1, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 11.11.2019, *****, betreffend Übertretung nach dem Tierseuchengesetz, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 2 VStG eingestellt. 2. Die ordentliche Revisio... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Stöbich über die Beschwerde des Herrn AA, I-***** Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 28.06.2019, Zln *****, ***** und *****, betreffend Übertretungen nach dem Tiroler Aufenthaltsabgabengesetz, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 4 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) eing... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Vizepräsidenten Dr. Larcher über die Beschwerde des AA, Adresse 1, Z, vertreten durch Rechtsanwälte BB, Adresse 2, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 11.11.2019, Zl ***, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtenen Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 1 VStG eingestellt. 2. Gegen dieses Erkenn... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hohenhorst über die Beschwerde des Herrn AA, geboren **.**.****, Adresse 1, Z, vertreten durch RA BB, Adresse 2, Y, vom 10.07.2019 gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt X, vom 05.06.2019, Zl *** (mit erledigt ***, *** und ***), betreffend Übertretungen nach dem Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz (LSD-BG), nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Riedler über die Beschwerde des Herrn AA, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 09.09.2019, Zl *****, betreffend eine Übertretung nach dem Tiroler Jagdgesetz 2004, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Drin. Voppichler-Thöni über die Beschwerde des AA, Adresse 1, Z, vertreten durch RA BB, Adresse 2, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 10.01.2019, ***, betreffend Übertretungen nach dem LSD-BG, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde hinsichtlich der Spruchpunkte 1. und 2. wird mit der Maßgabe als unbegründe... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Drin. Voppichler-Thöni über die Beschwerde des AA, Adresse 1, Z, Tschechische Republik, vertreten durch Rechtsanwälte BB, Adresse 2, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 10.01.2019, *****, betreffend Übertretungen nach dem LSD-BG, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird insofern Folge gegeben, als die zu ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hohenhorst über die Beschwerde von AA, geb XX.XX.XXXX, Adresse 1, Z, vertreten durch die Rechtsanwälte BB, Adresse 2, Y, vom 30.04.2019, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 19.03.2019, *****, betreffend eine Übertretung nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insof... mehr lesen...