IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hohenhorst über die Beschwerde von AA, geboren am XX.XX.XXXX, Adresse 1, Z, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 2, Y, vom 02.07.2019 gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 04.06.2019, Zl ****, betreffend eine Übertretung der Gewerbeordnung nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Hinsichtlich Spruchpunkt 1. wird die Beschwerde mit de... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Luchner über die Beschwerde des AA, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Tirol vom 12.09.2018, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach dem Fremdenpolizeigesetz, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das erstinstanzliche Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs Abs 1 Z 2 VStG zur Einstellung gebracht. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin MMag.a Dr.in Besler über die Beschwerde des AA, vertreten durch BB Rechtsanwälte GmbH, Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 4.4.2017, *****, betreffend Übertretung nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (kurz... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Dr.in Kroker über die Beschwerde des Herrn AA, geb. xx.xx.xxxx, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Tirol vom 20.08.2018, Zl ***, wegen einer Übertretung nach § 2 Abs 1 Versammlungsgesetz 1953, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird stattgegeben, das angefochtene Straferkenntnis wird behoben ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dr. Rieser über die Beschwerde des AA, geboren am XX.XX.XXXX, wohnhaft in Z, Adresse 1, gegen Spruchpunkt 2. des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Y vom 06.05.2019, Zl ****, betreffend eine Verwaltungsübertretung nach dem Waffengesetz (WaffG), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis zu Spruchpunkt 2. behoben und das Verwaltung... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Spielmann über die Beschwerde des AA, wohnhaft in Adresse 1, Z, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 2, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 29.11.2018, Zahl *****, betreffend eine Übertretung nach dem Tiroler Nationalparkgesetz Hohe Tauern, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, da... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Dollenz über die Beschwerde von Frau AA, vertreten durch RAe BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Z vom 25.01.2019, Zl *****, betreffend Übertretung nach dem Maß- und Eichgesetz, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insofern Folge gegeben, als das Straferkenntnis behoben und von der Verhängung einer Geldstrafe abgesehen wird. 2. Die ord... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 03.07.2019 Index: L55057 Nationalpark Biosphärenpark Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: NationalparkG Hohe Tauern Tir 1991 §6 litdVStG §45 Abs1 Z1
Rechtssatz: Es kann nicht die Intention des Gesetzgebers und nicht im Interesse des Nationalparks und des Naturschutzes sein, im Nationalpark die Verwendung von Kraftfahrzeugen gegenüber von Fahrrädern zu priorisi... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Triendl über die Beschwerde des AA, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 03.04.2019, *****, betreffend das Objekt Z, Adresse 1, Gp **1 KG Z, wegen Übertretung der Tiroler Bauordnung 2018 zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. 2. Die orden... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dr. Rieser über die Beschwerde des nigerianischen Staatsangehörigen AA, geb am XX.XX.XXXX, vertreten durch BB Rechtsanwälte GmbH, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Y vom 21.01.2019, Zl ***, betreffend eine Verwaltungsübertretung nach dem Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkennt... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin MMag.a Dr.in Besler über die Beschwerde des AA, wohnhaft in Z, Adresse 1, vertreten durch BB, Rechtsanwälte in Y, Adresse 2, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 25.2.2019, *****, betreffend Übertretungen nach dem Tiertransportgesetz 2007 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr 1/2005, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 16.5.2019, zu Recht:... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Stöbich über die Beschwerde des Herr AA, Adresse 1, Z, Ungarn, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 20.03.2018, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach dem Tiroler Aufenthaltsabgabengesetz, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 4 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) eingestell... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 13.05.2019 Index: Nicht rechtzeitige Entrichtung; Meldeverpflichtung;
Norm: AufenthaltsabgabeG Tir 2003 §12 Abs3VStG §45 Abs1 Z4
Rechtssatz: Diese Bestimmung des Abs 3 ist Ausfluss der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes (vgl insbesonders VfSlg 17.076/2003) zu – dem nicht mehr in Geltung stehenden - § 12 Abs 1 Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz 1991, wonac... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 13.05.2019 Index: L37307 Aufenthaltsabgabe Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AufenthaltsabgabeG Tir 2003 §12 Abs3VStG §45 Abs1 Z4
Rechtssatz: Wenn die Meldung der abgabepflichtigen Nächtigungen durch den Unterkunftgeber fristgerecht erfolgt und die Zahl der beherbergten Personen und die Zahl der abgabepflichtigen und der nicht abgabepflichtigen Nächtigungen... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 13.05.2019 Index: L37307 Aufenthaltsabgabe Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AufenthaltsabgabeG Tir 2003 §12 Abs3VStG §45 Abs1 Z4
Rechtssatz: Das Fehlen von Angaben zu den Gründen für die nicht fristgerechte Abfuhr schlägt sich in dieser behördlichen Abgabenvorschreibung in keinster Weise nieder. Insofern bleibt der Unrechts- und Schuldgehalt der vorgeworfe... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin MMag.a Dr.in Besler über die Beschwerde des AA, wohnhaft in Z, Adresse 1, vertreten durch BB, Rechtsanwälte in Y, Adresse 2, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 31.1.2019, Zl ***, betreffend Übertretung des Tiermaterialiengesetzes (Spruchpunkt 1.)) und des Tierseuchengesetzes (Spruchpunkt 2.)), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 9.4.2019, zu ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Stöbich über die Beschwerde des AA, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 21.02.2019, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach dem Kraftfahrgesetz, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben und das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 3 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) eingestellt. 2. Die ord... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Dollenz über die Beschwerde des AA, vertreten durch die Rechtsanwälte BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Z vom 05.09.2018, Zl *****, wegen Übertretung nach dem Tiroler Schischulgesetz, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird dahingehend Folge gegeben, als gemäß § 45 Abs 1 Z 4 VStG von der ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Triendl über die Beschwerde des Herrn AA, geb. XX.XX.XXXX, v.d. Rechtsanwalt BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 27.2.2019, *** wegen einer Übertretung nach der Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998 (T-FPO) zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 A... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.04.2019 Index: L44107 Feuerpolizei Kehrordnung Tirol;40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FPolO Tir 1998 §19VStG §45 Abs1 Z2
Rechtssatz: Betrifft der feuerpolizeiliche Mangel jedoch nicht den allgemeinen Teil der Liegenschaft sondern ausschließlich eine konkrete Nutzungseinheit (etwa eine Wohnung), dann kann die WEG nicht Adressat sein. Hier wäre der konkrete Wo... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 23.04.2019 Index: L44107 Feuerpolizei Kehrordnung Tirol;40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FPolO Tir 1998 §19VStG §45 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der Hausverwalters vertritt die WEG – wie in der Beschwerde richtig vorgebracht – allein bei der Verwaltung der Liegenschaft (§ 20 WEG 2002) und nicht auch in jenen Angelegenheiten, die im ausschließlichen Interesse eines einze... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Spielmann über die Beschwerde des AA, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 21.01.2019, Zahl *****, betreffend einer Übertretung des TNSchG 2005, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 2 VStG eingeste... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Voppichler-Thöni über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch Rechtsanwälte BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 29.05.2018, Zl ***, betreffend Übertretungen nach dem AVRAG, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird zu den Spruchpunkten 1. bis 7. und 9. Folge gegeben, das Straferkenntnis behob... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Dollenz über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch BB, Rechtsanwalt in Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 17.01.2018, Zl *****, betreffend Übertretungen nach der EG-VO 561/2006 sowie EG-VO 165/2014, aufgrund der öffentlichen mündlichen Verhandlung vom 01.04.2019, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird hinsichtlich der Punkte 1. bis 5. Folge gegeben, ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Riedler über die Beschwerde des Herrn AA, Z, Adresse 1, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 19.11.2018, Zl *****, betreffend Verwaltungsübertretungen nach dem Tiroler Jagdgesetz 2004 (TJG), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, der angefochtene Bescheid behoben und das Verwaltungsstrafverfahren... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Triendl über die Beschwerde des AA, v.d. Rechtsanwälte BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 13.2.2109, Zl. ***** wegen einer Übertretung nach der TBO 2018 zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 2 VStG eingestellt. 2. Die ordentl... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Weißgatterer über die Beschwerde des AA, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 24.04.2018, Zl ***, betreffend Übertretungen nach dem AÜG, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafv... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Riedler über die Beschwerden des Herrn AA, vertreten durch die Rechtsanwälte BB, Adresse 1, Z, gegen I. das als Strafverfügung bezeichnete Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 09.07.2018, ***** (LVwG-2018/41/1871) und II. das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 09.07.2018, ***** (LVwG-2018/41/1872), betreffend Übertretungen nach dem LMSVG, nach Durchführung... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dr. Rieser über die Beschwerde des AA, geboren am *****, vertreten durch RA BB und RA CC, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Z vom 12.12.2018, Zl *****, betreffend eine Übertretung nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Beschwerdeverhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Voppichler-Thöni über die Beschwerde des Herrn AA, geb. XX.XX.XXXX, Adresse 1, Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 19.07.2018, Zahl *****, betreffend eine Übertretung nach dem GelVerkG, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis begehoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 1 VStG eingestellt. 2. Gegen... mehr lesen...