Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der oberösterreichischen Landesregierung vom 3. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe am 21. November 1987 um 23.28 Uhr in Linz, A 7, Rf Nord, bei Straßenkilometer 11,09 an der Ausfahrt Hafenstraße ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und dabei das Vorschriftszeichen "Geschwindigkeitsbeschränkung" mißachtet, da er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 9. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 28. Oktober 1988 um 1.15 Uhr in "Wien 2., Stuwerstr. - Venediger Au" ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt zu haben, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a StVO 1960 begangen, weshalb über ihn eine Ge... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf vom 23. November 1988 wurde dem Beschwerdeführer zum Vorwurf gemacht, er habe am 11. November 1988 gegen 10.20 Uhr im Ortsgebiet von Nikitsch auf der Landesstraße 228 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Sattelkraftfahrzeuges I. den Führerschein nicht mitgeführt, II. trotz Verlangens eines Straßenaufsichtsorganes die Gewichtskontrolle des Fahrzeuges bei einer nicht mehr als 10 km vom Weg zum Fahrtziel entfernten ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 24. November 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, 1) am 8. Mai 1988 um 4.55 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws in "Wien 1., Börsegasse 11 (dortige Tankstelle) Schallzeichen abgegeben" zu haben, "obwohl es die Sicherheit des Verkehrs nicht erfordert hat und Hupen nicht das einzige Mittel war, um die einer Person drohende Gefahr abzuwenden"; 2) sich am 8. Mai 1988 als Lenk... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 30. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO 1960 für schuldig befunden, weil er am 7. November 1988 um 10.40 Uhr in Wien 1., Kohlmarkt 3, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges in einem beschilderten Halteverbot mit dem Zusatz: ausgenommen Ladetätigkeit von 6.00 bis 10.30 Uhr, gehalten habe. Über den Beschwerdeführer wurde daher... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 13. September 1989 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 30. November 1988, zugestellt am 14. Dezember 1988, bekanntzugeben, wer dieses Fahrzeug in Wien 9, Lustkandlgasse 29, abgestellt gehabt habe, so daß es dort am 24. Novem... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §15 Abs1;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Neben der Angabe von Tatort und Tatzeit ist beim Delikt des § 15 Abs 1 StVO nur die Feststellung erforderlich, daß der Lenker eines Fahrzeuges rechts überholt habe, obwohl die Fälle des § 15 Abs 2 StVO und des § 15 Abs 2a StVO nicht vorlagen. Eine weitere Konkretisierung des Spruches ist weder erforde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §44a litb;
Rechtssatz: Die Wendung im § 52 lit a Z 10a StVO - Dieses Zeichen zeigt an, daß das Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit, die als Stundenkilometeranzahl im Zeichen angegeben ist, ab dem Standort des Zeichens verboten ist - ist ein an die Verkehrsteilnehmer gerichtetes Verbot und stellt daher im Falle seiner... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0096 E 23. Oktober 1986 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Übertretung des § 52 Z 10 a StVO bedarf es nicht der (zusätzlichen) Anführung der zugrundeliegenden Verordnung im
Spruch: . European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §44a litb;
Rechtssatz: Verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44a lit b VStG ist bei der Verletzung einer durch Verordnung festgesetzten Geschwindigkeitsbeschränkung allein § 52 lit a Z 10a StVO; darin liegt bereits die ausreichende Nennung der verletzten Verwaltungsvorschrift (Hinweis E 24.4.1986, 86/02/0002). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §15 Abs1;VStG §44a litb;
Rechtssatz: § 15 Abs 1 StVO enthält infolge der Wendung - darf der Lenker eines Fahrzeuges nur links überholen - ein Verbot, auf andere Weise zu überholen, sofern die Ausnahmsfälle des § 15 Abs 2 StVO und des § 15 Abs 2a StVO nicht gegeben sind. Damit handelt es sich um eine verletzte Verwaltungsvorschrift iSd §... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde ist bei einer vollinhaltlichen Bestätigung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses hinsichtlich der Strafzumessung und der Kostenentscheidung und mit einer Abänderung im festgestellten Sachverhalt iSd § 44a lit a VStG nicht verpflichtet, den gesamten
Spruch: eines Straferkenntnisses iSd § 44a VStG zu wiederholen (Hinwe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: § 102 Abs 5 lit a KFG beinhaltet zwei voneinander zu unterscheidende Verpflichtungen, deren Verletzung jeweils allein die Bestrafung eines Lenkers rechtfertigt: Sowohl jener Lenker ist strafbar, der den Führerschein auf Fahrten nicht mitführt, als auch jener, der den Führerschein den genan... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1781/77 E VS 2. Juli 1979 VwSlg 9898 A/1979 RS 1 Stammrechtssatz Die Weigerung, die Atemluft unter den Voraussetzungen des § 5 StVO auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, verletzt iSd § 44 a lit b VStG 1950 nicht § 5 Abs 2 StVO, sondern §... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl;
Rechtssatz: Die Einfügung des (hier herangezogenen) § 5 Abs 2a StVO mit der 13. StVO-Nov hat nichts daran geändert, daß die Weigerung, die Atemluft unter den Voraussetzungen des § 5 Abs 2 StVO auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen iSd § 44a lit b VStG ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Gegen die Tatortumschreibung Wien 1 Kohlmarkt 3, bestehen bei einer Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs 1 lit a StVO auch unter den im E eines VS des VwGH vom 3.10.1985, 85/02/0053, VwSlg 11894 A/1985 als wesentlich angesehenen Kriterien des Konkretisierungsgebotes des § 44 a lit a ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §102 Abs5 lita;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wenn ein Beschwerdeführer von der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz schuldig erkannt wurde, weil er den Führerschein auf Verlangen nicht zur Überprüfung ausgehändigt habe, die Berufungsbehörde aber dann den Schuldspruch dahin abänderte, der Beschuldigte habe den Führersche... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Behörde muß den in der Lenkerauskunft fehlenden Teil nicht ausdrücklich im
Spruch: ihres Straferkenntnisses anführen. Durch die wörtliche Wiedergabe der - unvollständigen - Lenkerauskunft ergibt sich hier im Zusammenhalt mit der
Begründung: des angefochte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/12/0022 E 9. April 1984 RS 2 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde ist verpflichtet, insoweit, als der Bescheidabspruch erster Instanz fehlerhaft ist, dies in ihrem Abspruch (und nicht bloß in der
Begründung: ihrer Entscheidung) zu ergänzen bzw. richtig zu stellen, da sie sonst ihren B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0096 E 23. Oktober 1986 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Übertretung des § 52 Z 10 a StVO bedarf es nicht der (zusätzlichen) Anführung der zugrundeliegenden Verordnung im
Spruch: . European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: § 102 Abs 5 lit a KFG beinhaltet zwei voneinander zu unterscheidende Verpflichtungen, deren Verletzung jeweils allein die Bestrafung eines Lenkers rechtfertigt: Sowohl jener Lenker ist strafbar, der den Führerschein auf Fahrten nicht mitführt, als auch jener, der den Führerschein den genan... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1781/77 E VS 2. Juli 1979 VwSlg 9898 A/1979 RS 1 Stammrechtssatz Die Weigerung, die Atemluft unter den Voraussetzungen des § 5 StVO auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, verletzt iSd § 44 a lit b VStG 1950 nicht § 5 Abs 2 StVO, sondern §... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl;
Rechtssatz: Die Einfügung des (hier herangezogenen) § 5 Abs 2a StVO mit der 13. StVO-Nov hat nichts daran geändert, daß die Weigerung, die Atemluft unter den Voraussetzungen des § 5 Abs 2 StVO auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen iSd § 44a lit b VStG ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Gegen die Tatortumschreibung Wien 1 Kohlmarkt 3, bestehen bei einer Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs 1 lit a StVO auch unter den im E eines VS des VwGH vom 3.10.1985, 85/02/0053, VwSlg 11894 A/1985 als wesentlich angesehenen Kriterien des Konkretisierungsgebotes des § 44 a lit a ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §102 Abs5 lita;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wenn ein Beschwerdeführer von der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz schuldig erkannt wurde, weil er den Führerschein auf Verlangen nicht zur Überprüfung ausgehändigt habe, die Berufungsbehörde aber dann den Schuldspruch dahin abänderte, der Beschuldigte habe den Führersche... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Behörde muß den in der Lenkerauskunft fehlenden Teil nicht ausdrücklich im
Spruch: ihres Straferkenntnisses anführen. Durch die wörtliche Wiedergabe der - unvollständigen - Lenkerauskunft ergibt sich hier im Zusammenhalt mit der
Begründung: des angefochte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/12/0022 E 9. April 1984 RS 2 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde ist verpflichtet, insoweit, als der Bescheidabspruch erster Instanz fehlerhaft ist, dies in ihrem Abspruch (und nicht bloß in der
Begründung: ihrer Entscheidung) zu ergänzen bzw. richtig zu stellen, da sie sonst ihren B... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 16. November 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er es am 10. November 1987 gegen 22.15 Uhr in Steyr, Penselstraße 14, Parkplatz der Berufsschule I, nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden, an dem er als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws ursächlich beteiligt gewesen sei, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 17. August 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 102 Abs. 1 in Verbindung mit § 101 Abs. 1 lit. a KFG 1967 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er ein Sattelkraftfahrzeug, bestehend aus einem jeweils dem Kennzeichen nach bestimmten Zugfahrzeug und Anhänger, am 11. November 1988 gegen 9.25 Uhr in Nikitsch auf der Landesstraße 228 vom Rübenlagerplatz k... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 16. November 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er es am 10. November 1987 gegen 22.15 Uhr in Steyr, Penselstraße 14, Parkplatz der Berufsschule I, nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden, an dem er als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws ursächlich beteiligt gewesen sei, ... mehr lesen...