Index: L37129 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GebrauchsabgabeG Wr 1966 §1 Abs1 idF 1982/013;GebrauchsabgabeG Wr 1966 §1 Abs2 idF 1982/013;GebrauchsabgabeG Wr 1966 §16 Abs2 idF 1982/013;GebrauchsabgabeG Wr 1966 TPA7 idF 1982/013;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/01/0117 E 29. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Der durch das Abstellen eines ke... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 29. August 1988 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben es als Obmann des Vereines 'Klub A' und somit als das gemäß § 9 Verwaltungsstrafges. 1950 zur Vertretung nach außen berufene Organ dieses Vereines zu verantworten, daß von diesem Verein seit März 1987 am Standort Salzburg, X-Straße 33, das Gastgewerbe in der Betriebsart 'Buffet' ausgeübt wird, ohne im Besitz einer hiefür erforde... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 29. August 1988 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben es als Obmann des Vereines 'Klub A' und somit als das gemäß § 9 Verwaltungsstrafges. 1950 zur Vertretung nach außen berufene Organ dieses Vereines zu verantworten, daß von diesem Verein seit März 1987 am Standort Salzburg, X-Straße 33, das Gastgewerbe in der Betriebsart 'Buffet' ausgeübt wird, ohne im Besitz einer hiefür erforde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Dem Bescheiddatum kommt für die Abgrenzung des Tatzeitraumes durch die Berufungsbehörde insofern Bedeutung zu, als dadurch der Zeitpunkt der " Schöpfung " des Bescheides hervorgeht, wobei maßgebend für die Gesetzmäßigkeit eines Bescheides die Fassung ist, in der er der Partei zugestellt wurde (Hinweis... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §24;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0046 E 1. Juli 1983 RS 2 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde im Verwaltungsstrafverfahren ist nicht berechtigt, die als erwiesen angenommene Tatzeit über den Zeitpunkt der Schöpfung (das ist im Falle der schriftlichen Bescheiderlassung der Zeitpunkt der Unterfertigung durch den Genehmigenden) des Bes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Dem Bescheiddatum kommt für die Abgrenzung des Tatzeitraumes durch die Berufungsbehörde insofern Bedeutung zu, als dadurch der Zeitpunkt der " Schöpfung " des Bescheides hervorgeht, wobei maßgebend für die Gesetzmäßigkeit eines Bescheides die Fassung ist, in der er der Partei zugestellt wurde (Hinweis... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §24;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0046 E 1. Juli 1983 RS 2 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde im Verwaltungsstrafverfahren ist nicht berechtigt, die als erwiesen angenommene Tatzeit über den Zeitpunkt der Schöpfung (das ist im Falle der schriftlichen Bescheiderlassung der Zeitpunkt der Unterfertigung durch den Genehmigenden) des Bes... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X-Umgebung vom 1. Dezember 1988 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, Übertretungen im Sinne des § 73 Abs. 1 in Verbindung mit § 57 Abs. 1 lit. c der Steiermärkischen Bauordnung (Stmk BO) und im Sinne des § 33 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 3 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes (Stmk NatSchG) begangen zu haben; die Tathandlung wird in diesem Straferkenntnis wie folgt umschrieben: "Sie begannen im August 1987 auf Ihr... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X-Umgebung vom 1. Dezember 1988 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, Übertretungen im Sinne des § 73 Abs. 1 in Verbindung mit § 57 Abs. 1 lit. c der Steiermärkischen Bauordnung (Stmk BO) und im Sinne des § 33 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 3 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes (Stmk NatSchG) begangen zu haben; die Tathandlung wird in diesem Straferkenntnis wie folgt umschrieben: "Sie begannen im August 1987 auf Ihr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: § 44a lit a VStG stellt das Erfordernis der Angabe der als erwiesen angenommenen Tat auf. Nach § 44 a lit a VStG ist es rechtlich geboten, die Tat hinsichtlich des Täters und der Tatumstände so genau zu umschreiben, daß erstens: Die Zuordnung des Tatverhaltens zur Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, in ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §59 Abs1;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Umschreibung des Tatortes und der Tatzeit muß im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat insoweit in konkreter Umschreibung zum Vorwurf gemacht werden, daß der Beschuldigte in die Lage versetzt wird, auf den konkreten Tatvorwurf bezogene Beweise anzubieten, um eben diesen Tatvorwurf ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: § 44a lit a VStG stellt das Erfordernis der Angabe der als erwiesen angenommenen Tat auf. Nach § 44 a lit a VStG ist es rechtlich geboten, die Tat hinsichtlich des Täters und der Tatumstände so genau zu umschreiben, daß erstens: Die Zuordnung des Tatverhaltens zur Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, in ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §59 Abs1;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Umschreibung des Tatortes und der Tatzeit muß im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat insoweit in konkreter Umschreibung zum Vorwurf gemacht werden, daß der Beschuldigte in die Lage versetzt wird, auf den konkreten Tatvorwurf bezogene Beweise anzubieten, um eben diesen Tatvorwurf ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 20. November 1988 um 13.19 Uhr in Wien 14, Hadikgasse nächst Käthe Dorsch-Gasse, Richtung stadtauswärts fahrend als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws die durch Verbotszeichen gemäß § 52 Z. 10a StVO kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um mehr als 25 km/h, sohin erheblich, überschritten und dadurch eine V... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 31. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 4. November 1988 um 20.50 Uhr an einem näher beschriebenen Ort mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw 1.) in einem deutlich kundgemachten Halte- und Parkverbot und 2.) mit zwei Rädern auf dem Gehsteig gehalten und den Gehsteig somit vorschriftswidrig benützt, und dadurch Verwaltungsübertretungen und zwar zu 1.) nach § 24 Abs. 1 lit.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als Inhaber der protokollierten Einzelfirma XY und somit als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis trotz schriftlicher Aufforderung vom 10. Mai 1989 nicht binnen zwei Wochen ab Zustellung des Schreibens, das heiße bis zum 30. Mai 1989, Auskunft darüber erteilt, wer diesen Pkw... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als Zulassungsbesitzer trotz schriftlicher Aufforderung der Behörde vom 15. November 1988, übernommen am 21. November 1988, nicht binnen 14 Tagen nach Übernahme bekanntgegeben, wer ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug zuletzt vor dem 27. August 1988, 11.40 Uhr, in Linz, Dinghoferstraße 1, abgestellt habe, und habe dadurch eine Verwal... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 29. November 1988 um 12.15 Uhr auf der A4 "Höhe LM K4", Richtungsfahrbahn Wien, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws die Ladung vorschriftswidrig verwahrt gehabt, wodurch andere Straßenbenützer behindert bzw. gefährdet worden seien. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 3 lit. a StVO in Verbindung mit § 61 Abs. 1 StVO begangen. Es wur... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig befunden, er habe am 18. Mai 1988 um 21.45 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges durch mangelnde Herabsetzung der Fahrgeschwindigkeit beim knappen Vorbeifahren an zwei Fußgängerinnen die Fahrgeschwindigkeit nicht den gegebenen Verkehrsverhältnissen angepaßt und sei unmittelbar vor den Fußgängerinnen, welche die Fahrbahn überquerte... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. März 1989 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe am 1. April 1988 in der Zeit von 8.15 bis 9.00 Uhr in Wien I, A-Straße gegenüber 22, als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws geparkt, obwohl an dieser Stelle ein Halte- und Parkverbot mit dem Zusatz "1.3. bis 10.11., ausgenommen Omnibusse" bestehe, und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO begangen. E... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 31. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 4. November 1988 um 20.50 Uhr an einem näher beschriebenen Ort mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw 1.) in einem deutlich kundgemachten Halte- und Parkverbot und 2.) mit zwei Rädern auf dem Gehsteig gehalten und den Gehsteig somit vorschriftswidrig benützt, und dadurch Verwaltungsübertretungen und zwar zu 1.) nach § 24 Abs. 1 lit.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als Inhaber der protokollierten Einzelfirma XY und somit als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis trotz schriftlicher Aufforderung vom 10. Mai 1989 nicht binnen zwei Wochen ab Zustellung des Schreibens, das heiße bis zum 30. Mai 1989, Auskunft darüber erteilt, wer diesen Pkw... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 29. November 1988 um 12.15 Uhr auf der A4 "Höhe LM K4", Richtungsfahrbahn Wien, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws die Ladung vorschriftswidrig verwahrt gehabt, wodurch andere Straßenbenützer behindert bzw. gefährdet worden seien. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 3 lit. a StVO in Verbindung mit § 61 Abs. 1 StVO begangen. Es wur... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig befunden, er habe am 18. Mai 1988 um 21.45 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges durch mangelnde Herabsetzung der Fahrgeschwindigkeit beim knappen Vorbeifahren an zwei Fußgängerinnen die Fahrgeschwindigkeit nicht den gegebenen Verkehrsverhältnissen angepaßt und sei unmittelbar vor den Fußgängerinnen, welche die Fahrbahn überquerte... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig befunden, er habe am 18. Mai 1988 um 21.45 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges durch mangelnde Herabsetzung der Fahrgeschwindigkeit beim knappen Vorbeifahren an zwei Fußgängerinnen die Fahrgeschwindigkeit nicht den gegebenen Verkehrsverhältnissen angepaßt und sei unmittelbar vor den Fußgängerinnen, welche die Fahrbahn überquerte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Enthält eine Verfolgungshandlung alle eine Tat betreffenden Sachverhaltselemente, (Hinweis Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, 3. Auflage, S 676 f) - hier bezüglich der Übertretung nach § 20 Abs 1, § 99 Abs 2 lit c die Konkretisierung der Tat dahin, der Beschuldigte sei zu sc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Das Datum der Zustellung der Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe stellt kein wesentliches Tatbestandselement des § 103 Abs 2 KFG dar (Hinweis E VS 8.11.1989, 89/02/0004). Demgemäß muß auch der vom Beschuldigten vermißte Zeitpunkt, bis zu welchem die Auskunft zu erteilen ist, nicht im... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;VStG §44a litb;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Im die Berufung abweisenden Bescheid bedurfte es nicht neuerlich der Zitierung der durch die Tat verletzten Verwaltungsvorschrift, da die Berufungsbehörde nicht verpflichtet ist, in ihrem Abspruch stets den
Spruch: des erstinstanzlichen Erkenntnisses zu wiederholen. Es reicht vielmehr aus, wenn sie bloß jene Teile des Absp... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §61 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Ob es dem Beschuldigten zeitlich möglich gewesen ist, zur Unfallstelle zu gelangen, hängt im vorliegenden Fall vom Abfahrtsort, der Abfahrtszeit, der Fahrgeschwindigkeit und der Tatzeit ab. Durch eine allenfalls ungenau festgestellte Tatzeit ist der Beschuldigte so... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §8 Abs4 idF 1983/174 ;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Hinsichtlich einer Verwaltungsübertretung nach § 8 Abs 4 StVO muß im Schuldspruch nicht umschrieben sein, mit welchen zwei Rädern der Pkw des Beschuldigten auf dem Gehsteig abgestellt gewesen ist (Hinweis E VS 3.10.1985, 85/02/0053, VwSlg 11894/A). Schlagw... mehr lesen...