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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §103 Abs2;Rechtssatz
Es bedarf nicht der Aufnahme des Datums, bis zur welchem der Zulassungsbesitzer die Auskunft gemäß § 103 Abs 2 KFG hätte erteilen müssen, in den Schuldspruch (Hinweis E 15.5.1990, 89/02/0126). Eine Verfolgungsverjährung kann daher insoweit nicht eingetreten sein.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)Spruch der Berufungsbehörde Änderungen des Spruches der ersten Instanz"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020072.X03Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
05.03.2009