RS Vwgh 1990/5/15 89/02/0216

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Veröffentlicht am 15.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §8 Abs4 idF 1983/174 ;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Hinsichtlich einer Verwaltungsübertretung nach § 8 Abs 4 StVO muß im Schuldspruch nicht umschrieben sein, mit welchen zwei Rädern der Pkw des Beschuldigten auf dem Gehsteig abgestellt gewesen ist (Hinweis E VS 3.10.1985, 85/02/0053, VwSlg 11894/A).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020216.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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