Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 10. Oktober 1988 wurde dem Beschwerdeführer sowie BN aufgetragen, die Bauarbeiten für die Errichtung eines Zu- und Umbaues auf dem Grundstück Nr. 160/2, KG X, sofort einzustellen. Gleichzeitig wurde die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes angedroht. Mit Bescheid vom 1. Dezember 1988 wurde gemäß § 29 Abs. 3 der Kärntner Bauordnung die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes in der Form verfügt, daß der oh... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 10. Oktober 1988 wurde dem Beschwerdeführer sowie BN aufgetragen, die Bauarbeiten für die Errichtung eines Zu- und Umbaues auf dem Grundstück Nr. 160/2, KG X, sofort einzustellen. Gleichzeitig wurde die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes angedroht. Mit Bescheid vom 1. Dezember 1988 wurde gemäß § 29 Abs. 3 der Kärntner Bauordnung die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes in der Form verfügt, daß der oh... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 10. Oktober 1988 wurde dem Beschwerdeführer sowie BN aufgetragen, die Bauarbeiten für die Errichtung eines Zu- und Umbaues auf dem Grundstück Nr. 160/2, KG X, sofort einzustellen. Gleichzeitig wurde die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes angedroht. Mit Bescheid vom 1. Dezember 1988 wurde gemäß § 29 Abs. 3 der Kärntner Bauordnung die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes in der Form verfügt, daß der oh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1085/61 E 5. Juli 1962 RS 1 Stammrechtssatz Der
Spruch: eines Straferkenntnisses hat den Zeitpunkt der Begehung der Tat und, falls es sich um einen Zeitraum handelt, auch dessen Ende, in einer kalendermäßig eindeutig umschriebenen Art zu umfassen. Schlagworte "Die ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §44a;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E VS 1990/01/30 89/18/0008 3 Stammrechtssatz § 44a lit b VStG verlangt nur die Zitierung der Verwaltungsvorschrift, gegen die mit der Tat verstoßen wurde. Nach dem Wortlaut des § 44a VStG kommt es weder bei der Umschreibung der Tat nach § 44a lit a VStG noch bei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1085/61 E 5. Juli 1962 RS 1 Stammrechtssatz Der
Spruch: eines Straferkenntnisses hat den Zeitpunkt der Begehung der Tat und, falls es sich um einen Zeitraum handelt, auch dessen Ende, in einer kalendermäßig eindeutig umschriebenen Art zu umfassen. Schlagworte "Die ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §44a;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E VS 1990/01/30 89/18/0008 3 Stammrechtssatz § 44a lit b VStG verlangt nur die Zitierung der Verwaltungsvorschrift, gegen die mit der Tat verstoßen wurde. Nach dem Wortlaut des § 44a VStG kommt es weder bei der Umschreibung der Tat nach § 44a lit a VStG noch bei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §44a;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E VS 1990/01/30 89/18/0008 3 Stammrechtssatz § 44a lit b VStG verlangt nur die Zitierung der Verwaltungsvorschrift, gegen die mit der Tat verstoßen wurde. Nach dem Wortlaut des § 44a VStG kommt es weder bei der Umschreibung der Tat nach § 44a lit a VStG noch bei... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Tulln erließ unter dem Datum des 13. Juli 1989 folgendes Straferkenntnis gegen den Beschwerdeführer: "Sie haben als Verantwortlicher der Firma XY und Z mit dem Sitz in XXX, A-Gasse 2, folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit: In der Zeit vom Mai 1988 bis September 1988 Ort: XXX, gegenüber dem Firmengelände A-Gasse Nr. 2. Tatbeschreibung: Sie haben es zu verantworten, daß in einem Container (bestehend aus einem Gitterrost) Abfälle verbra... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich der nachstehende Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Landstraße, vom 20. März 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 8. April 1988 um 12.55 Uhr in Wien 12., Rothenburgstraße 1, auf der Kreuzung mit der Hetzendorfer Straße in Richtung 13. Bezirk fahrend, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahr... mehr lesen...
Index: L81003 Immission Luftreinhaltung Schwefelgehalt im HeizölSmogalarm Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: LRG NÖ 1986 §15 Abs1;LRG NÖ 1986 §24 Abs2 Z6;VStG §44a lita;VStG §7;VStG §9;
Rechtssatz: Die allgemeine Wendung, das Verbrennen sei unter Verantwortung des Besch erfolgt, genügt nicht zur Herstellung des Tatbestandes des § 15 Abs 1 iVm § 24 Abs 2 Z 6 LRG NÖ, da es sich beim Besch um eine natür... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs4;StVO 1960 §52 litc Z24;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0007 E 28. September 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die Subsumtion unter die Vorschrift des § 19 Abs 4 StVO ist verfehlt, wenn der Lenker eines Kraftfahrzeuges während des Einbiegens in die bevorrangte Straße überhaupt nicht anhält; er hat... mehr lesen...
Index: L81003 Immission Luftreinhaltung Schwefelgehalt im HeizölSmogalarm Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: LRG NÖ 1986 §15 Abs1;LRG NÖ 1986 §24 Abs2 Z6;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Die Umschreibung der Tatzeit (bei einer Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs 2 Z 6 LRG NÖ) ...bis Anfang September 1988 über einen längeren Zeitraum... ist nicht gesetzmäßig. Eine solche Umschreibung läßt nämlich die Frag... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich der nachstehende Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Landstraße, vom 20. März 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 8. April 1988 um 12.55 Uhr in Wien 12., Rothenburgstraße 1, auf der Kreuzung mit der Hetzendorfer Straße in Richtung 13. Bezirk fahrend, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs4;StVO 1960 §52 litc Z24;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0007 E 28. September 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die Subsumtion unter die Vorschrift des § 19 Abs 4 StVO ist verfehlt, wenn der Lenker eines Kraftfahrzeuges während des Einbiegens in die bevorrangte Straße überhaupt nicht anhält; er hat... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 4 Abs. 1 lit. c StVO und nach § 4 Abs. 5 leg. cit. bestraft, weil er am 17. April 1988 gegen 15.15 Uhr mit seinem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der B 77 von A in Richtung B bei km n,nn einen entgegenkommenden ebenfalls dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gestreift und dadurch beschädigt habe und, obwohl sein... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Berufungsbescheid bestätigte die belangte Behörde gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 das Straferkenntnis der Behörde erster Instanz vom 21. Dezember 1987 und legte der Beschwerdeführerin als Berufungswerberin gemäß § 64 Abs. 2 VStG 1950 einen Beitrag zu den Kosten des Berufungsverfahrens in der Höhe von S 150,-- auf. Das erstinstanzliche Straferkenntnis hatte gelautet: "Sie haben vom 17. September... mehr lesen...
Ein Beamter des Landesgendarmeriekommandos für Tirol erstattete am 17. Jänner 1989 die Anzeige, der Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws habe am 14. Jänner 1989 um 20,09 Uhr auf der B 171, km 149,2, in Zams die laut Straßenverkehrszeichen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 49 km/h überschritten. Auf Grund einer von der Bezirkshauptmannschaft Landeck am 20. Februar 1989 veranlaßten Lenkererhebung im Sinne des § 103 Abs. 2 KFG gab der Beschwerdeführer mit Bea... mehr lesen...
Ein Beamter des Gendarmeriepostens Erpfendorf erstattete am 10. September 1987 die Anzeige, der Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws habe am 8. September 1987 um 17,47 Uhr in Erpfendorf, Gemeinde Kirchdorf, auf der B 312 bei km 37 aus Richtung St. Johann in Richtung Lofer fahrend im gekennzeichneten Überholverbot einen Lkw überholt. Auf Grund einer über behördlichen Auftrag telefonisch durchgeführten Lenkererhebung im Sinne des § 103 Abs. 2 KFG gab der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 4 Abs. 1 lit. c StVO und nach § 4 Abs. 5 leg. cit. bestraft, weil er am 17. April 1988 gegen 15.15 Uhr mit seinem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der B 77 von A in Richtung B bei km n,nn einen entgegenkommenden ebenfalls dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gestreift und dadurch beschädigt habe und, obwohl sein... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Berufungsbescheid bestätigte die belangte Behörde gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 das Straferkenntnis der Behörde erster Instanz vom 21. Dezember 1987 und legte der Beschwerdeführerin als Berufungswerberin gemäß § 64 Abs. 2 VStG 1950 einen Beitrag zu den Kosten des Berufungsverfahrens in der Höhe von S 150,-- auf. Das erstinstanzliche Straferkenntnis hatte gelautet: "Sie haben vom 17. September... mehr lesen...
Ein Beamter des Landesgendarmeriekommandos für Tirol erstattete am 17. Jänner 1989 die Anzeige, der Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws habe am 14. Jänner 1989 um 20,09 Uhr auf der B 171, km 149,2, in Zams die laut Straßenverkehrszeichen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 49 km/h überschritten. Auf Grund einer von der Bezirkshauptmannschaft Landeck am 20. Februar 1989 veranlaßten Lenkererhebung im Sinne des § 103 Abs. 2 KFG gab der Beschwerdeführer mit Bea... mehr lesen...
Ein Beamter des Gendarmeriepostens Erpfendorf erstattete am 10. September 1987 die Anzeige, der Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws habe am 8. September 1987 um 17,47 Uhr in Erpfendorf, Gemeinde Kirchdorf, auf der B 312 bei km 37 aus Richtung St. Johann in Richtung Lofer fahrend im gekennzeichneten Überholverbot einen Lkw überholt. Auf Grund einer über behördlichen Auftrag telefonisch durchgeführten Lenkererhebung im Sinne des § 103 Abs. 2 KFG gab der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wird im Abspruch nach § 103 Abs 2 KFG eine von der Behörde als unrichtig bezeichnete Auskunft wiedergegeben, entspricht diese aber nicht der tatsächlich erteilten Auskunft, so wurde dem Bf ein Verhalten (§ 44 lit a VStG) zur Last gelegt, das er (in dieser Form) nicht begangen hat, weshalb der an... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: In Ansehung einer Übertretung nach § 103 Abs 2 KFG muß unwechselbar feststehen, um welche Aufforderung, deren Nichtbefolgung dem Besch zur Last gelegt wird, es sich handelt, hiezu genügt etwa das Datum der Aufforderung. Der Bescheidspruch hat demnach in Entsprechung der Regelung des § 44 a lit a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §4 Abs1 litc;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Mitwirkung an der "Feststellung des Sachverhaltes" bedingt erfahrungsgemäß je nach den Umständen des Einzelfalles unterschiedliche Verfahrensweisen der an einem Verkehrsunfall beteiligten Personen. Es ist daher die Tat für jeden Einzelfall nicht nur nach Tatzeit und Tatort... mehr lesen...
Index: L37129 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GebrauchsabgabeG Wr 1966 §1 Abs1 idF 1982/013;GebrauchsabgabeG Wr 1966 §1 Abs2 idF 1982/013;GebrauchsabgabeG Wr 1966 §16 Abs2 idF 1982/013;GebrauchsabgabeG Wr 1966 TPA7 idF 1982/013;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/01/0117 E 29. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Der durch das Abstellen eines ke... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wird im Abspruch nach § 103 Abs 2 KFG eine von der Behörde als unrichtig bezeichnete Auskunft wiedergegeben, entspricht diese aber nicht der tatsächlich erteilten Auskunft, so wurde dem Bf ein Verhalten (§ 44 lit a VStG) zur Last gelegt, das er (in dieser Form) nicht begangen hat, weshalb der an... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: In Ansehung einer Übertretung nach § 103 Abs 2 KFG muß unwechselbar feststehen, um welche Aufforderung, deren Nichtbefolgung dem Besch zur Last gelegt wird, es sich handelt, hiezu genügt etwa das Datum der Aufforderung. Der Bescheidspruch hat demnach in Entsprechung der Regelung des § 44 a lit a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §4 Abs1 litc;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Mitwirkung an der "Feststellung des Sachverhaltes" bedingt erfahrungsgemäß je nach den Umständen des Einzelfalles unterschiedliche Verfahrensweisen der an einem Verkehrsunfall beteiligten Personen. Es ist daher die Tat für jeden Einzelfall nicht nur nach Tatzeit und Tatort... mehr lesen...