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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31 Abs1;Rechtssatz
Enthält eine Verfolgungshandlung alle eine Tat betreffenden Sachverhaltselemente, (Hinweis Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, 3. Auflage, S 676 f) - hier bezüglich der Übertretung nach § 20 Abs 1, § 99 Abs 2 lit c die Konkretisierung der Tat dahin, der Beschuldigte sei zu schnell in knappem Abstand an Fußgängern vorbeigefahren -, so tritt grundsätzlich Verfolgungsverjährung nicht ein.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020156.X04Im RIS seit
12.06.2001