RS Vwgh 1990/5/15 89/02/0156

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Veröffentlicht am 15.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §31 Abs1;
VStG §32 Abs2;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Enthält eine Verfolgungshandlung alle eine Tat betreffenden Sachverhaltselemente, (Hinweis Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, 3. Auflage, S 676 f) - hier bezüglich der Übertretung nach § 20 Abs 1, § 99 Abs 2 lit c die Konkretisierung der Tat dahin, der Beschuldigte sei zu schnell in knappem Abstand an Fußgängern vorbeigefahren -, so tritt grundsätzlich Verfolgungsverjährung nicht ein.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020156.X04

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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