RS Vwgh 1990/5/15 89/02/0126

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Veröffentlicht am 15.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Das Datum der Zustellung der Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe stellt kein wesentliches Tatbestandselement des § 103 Abs 2 KFG dar (Hinweis E VS 8.11.1989, 89/02/0004). Demgemäß muß auch der vom Beschuldigten vermißte Zeitpunkt, bis zu welchem die Auskunft zu erteilen ist, nicht im Spruch enthalten sein.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020126.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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