Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Mit einer Tatzeitangabe 10.20 Uhr können nicht Verwaltungsübertretungen umschrieben werden, die am Abend des betreffenden Tages begangen wurden. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei
Beschreibung ungenaue Angabe European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFGNov 03te Art3 Abs5;StVO 1960 §97 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0118 E 20. November 1986 VwSlg 12309 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Dass das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes "bei einer Anhaltung gemäß § 97 Abs 5 StVO festgestellt wird", ist kein Tatbestandselement der Übertretun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFGNov 03te Art3 Abs5;StVO 1960 §97 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0118 E 20. November 1986 VwSlg 12309 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Dass das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes "bei einer Anhaltung gemäß § 97 Abs 5 StVO festgestellt wird", ist kein Tatbestandselement der Übertretun... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 7. Mai 1987 wurde der X-AG die wasserrechtliche Bewilligung zur Adaptierung bzw. Erweiterung der werksinternen Vorreinigungsanlagen für die Kokereiabwässer im Werk B sowie zur Ableitung der Kokereiabwässer über eine eigene Rohrleitung zur Regionalkläranlage in A unter zahlreichen Bedingungen und Auflagen bewilligt. Gemäß der Auflage Punkt 5 dieses Bescheides darf die Einleitung der Kokereiabwässer nur in die Biologie der Kläranlage erfolgen; Aufl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 29. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "1. Sie haben am 26.8.1988 in X die mit dem Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 10.10.1978, Zl. 5/02-1.023/8-1978, in der Fassung des Bescheides des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 6.1.1981, Zl. 303.538/1-III-3/81, gewerbebehördlich genehmigte Betriebsanlage (Spritzlackieranlage) betrieben, ohne die unt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 29. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "1. Sie haben am 26.8.1988 in X die mit dem Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 10.10.1978, Zl. 5/02-1.023/8-1978, in der Fassung des Bescheides des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 6.1.1981, Zl. 303.538/1-III-3/81, gewerbebehördlich genehmigte Betriebsanlage (Spritzlackieranlage) betrieben, ohne die unt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 29. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "1. Sie haben am 26.8.1988 in X die mit dem Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 10.10.1978, Zl. 5/02-1.023/8-1978, in der Fassung des Bescheides des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 6.1.1981, Zl. 303.538/1-III-3/81, gewerbebehördlich genehmigte Betriebsanlage (Spritzlackieranlage) betrieben, ohne die unt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a litb;VStG §64 Abs2;
Rechtssatz: kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990070001.X03 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §59 Abs1;GewO 1973 §367 Z26;GewO 1973 §77 Abs1;VStG §1 Abs1;VStG §44a litb;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0050 E 2. Oktober 1989 RS 1 Stammrechtssatz Dadurch, daß § 367 Z 26 GewO 1973 auf die in den Betriebsanlagengenehmigungsbescheiden vorgeschriebenen Auflagen und Aufträge verweist, wird das jeweilige,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z26;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Wurde im Betriebsanlagengenehmigungsbescheid eine Auflage des Inhaltes - " Werden in der Spritzlackieranlage Spritzlackierarbeiten in einem anderen Spritzverfahren als dem derzeit vorgesehenen elektrostatischen Spritzverfahren durchgeführt, so ist in die Abluftleitung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z26;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Wurde im Betriebsanlagengenehmigungsbescheid eine Auflage des Inhaltes - " Werden in der Spritzlackieranlage Spritzlackierarbeiten in einem anderen Spritzverfahren als dem derzeit vorgesehenen elektrostatischen Spritzverfahren durchgeführt, so ist in die Abluftleitung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z26;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Wurde im Betriebsanlagengenehmigungsbescheid eine Auflage des Inhaltes - " Werden in der Spritzlackieranlage Spritzlackierarbeiten in einem anderen Spritzverfahren als dem derzeit vorgesehenen elektrostatischen Spritzverfahren durchgeführt, so ist in die Abluftleitung ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Linz vom 3. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 17.9.1988 etwa in der Zeit zwischen 12.00 und 13.00 Uhr im Stadtgebiet von Linz bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Lenkens bzw. Abstellung des Fahrzeuges etwa zum letztgenannten Zeitpunkt nächst dem Hause Linz, X-Straße Nr. 37 gelenkt, in der Folge um 16.50 Uhr am Wachzimmer Ontlstr. trotz vermuteter Alkoholbeeinträchtigung durch deutlichen Alkoholgeruch au... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 20. November 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 52 Z. 10a StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 29. Dezember 1988 um 17.47 Uhr in Linz, A 7 - Richtungsfahrbahn Süd km 10,00 Ausfahrt Prinz Eugen Straße, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und "dabei das Vorschriftszeichen 'Geschwindigkeitsbeschränkung' mißac... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Linz vom 3. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 17.9.1988 etwa in der Zeit zwischen 12.00 und 13.00 Uhr im Stadtgebiet von Linz bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Lenkens bzw. Abstellung des Fahrzeuges etwa zum letztgenannten Zeitpunkt nächst dem Hause Linz, X-Straße Nr. 37 gelenkt, in der Folge um 16.50 Uhr am Wachzimmer Ontlstr. trotz vermuteter Alkoholbeeinträchtigung durch deutlichen Alkoholgeruch au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 99 Abs 1 lit b StVO iVm § 5 Abs 2 StVO umfaßt die gem § 44a lit a VStG im
Spruch: des Straferkenntnisses anzuführende "als erwiesen angenommene Tat" nicht Zeit und Ort des vorangegangenen Lenkens bzw Inbetriebneh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;VStG §44a litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/24 89/02/0190 1 Stammrechtssatz Gegen die Bestimmung des § 52 Z 10a StVO kann verstoßen werden (Hinweis E 12.10.1984, 84/02/0047). Das Zeichen nach § 52 Z 10a StVO - "Geschwindigkeitsüberschreitung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit)" - zeigt an, daß das Überschreiten ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 99 Abs 1 lit b StVO iVm § 5 Abs 2 StVO umfaßt die gem § 44a lit a VStG im
Spruch: des Straferkenntnisses anzuführende "als erwiesen angenommene Tat" nicht Zeit und Ort des vorangegangenen Lenkens bzw Inbetriebneh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 13. März 1984 erkannte die Wiener Landesregierung - unter teilweiser Neufassung des Spruches des Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Liesing, vom 9. Juni 1983 - schuldig, er habe am 14. Dezember 1982, gegen 23.30 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw`s 1. von Wien 23, Sterngasse - Pfarrgasse - Draschestraße bis Kolbegasse die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit um ca... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 13. März 1984 erkannte die Wiener Landesregierung - unter teilweiser Neufassung des Spruches des Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Liesing, vom 9. Juni 1983 - schuldig, er habe am 14. Dezember 1982, gegen 23.30 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw`s 1. von Wien 23, Sterngasse - Pfarrgasse - Draschestraße bis Kolbegasse die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit um ca... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 13. März 1984 erkannte die Wiener Landesregierung - unter teilweiser Neufassung des Spruches des Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Liesing, vom 9. Juni 1983 - schuldig, er habe am 14. Dezember 1982, gegen 23.30 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw`s 1. von Wien 23, Sterngasse - Pfarrgasse - Draschestraße bis Kolbegasse die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit um ca... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1 lita;StVO 1960 §38 Abs5;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0175 E 7. Juli 1989 RS 6 Stammrechtssatz Bei Fehlen einer Verordnung für die Haltelinie am Tatort darf einem Fahrzeuglenker nicht der das Tatbild einer Verwaltungsübertretung nach § 38 Abs 1 lit a StVO erfüllende Vorwurf gemacht werd... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1 lita;StVO 1960 §38 Abs5;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0175 E 7. Juli 1989 RS 6 Stammrechtssatz Bei Fehlen einer Verordnung für die Haltelinie am Tatort darf einem Fahrzeuglenker nicht der das Tatbild einer Verwaltungsübertretung nach § 38 Abs 1 lit a StVO erfüllende Vorwurf gemacht werd... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. März 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung der R. S. Ges.m.b.H. nach außen Berufener zu verantworten, daß diese Gesellschaft auf einer näher bezeichneten Baustelle am 5. Dezember 1986 den Arbeitnehmern gegenüber fünf (in Hinsicht auf die Tatanlastung näher beschriebene) arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen nicht einge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. August 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher der R. Gen. m.b.H. nicht für die Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitsruhegesetzes gesorgt, da anläßlich einer Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat für den 10. Aufsichtsbezirk am 26. Dezember 1987 in der Bankfiliale H. festgestellt worden sei, daß der Dienstnehmer P. M. an diesem Tag von 9.00... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. März 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung der R. S. Ges.m.b.H. nach außen Berufener zu verantworten, daß diese Gesellschaft auf einer näher bezeichneten Baustelle am 5. Dezember 1986 den Arbeitnehmern gegenüber fünf (in Hinsicht auf die Tatanlastung näher beschriebene) arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen nicht einge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27 Abs1;ARG 1984 §7 Abs1;VStG §44a lita;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Kennzeichnung der Person des Beschuldigten mit VERWALTUNGSSTRAFRECHTLICH VERANTWORTLICHER der GmbH läßt nicht die Merkmale erkennen, aus denen sich die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Beschuldigten iSd § 9 VStG ergibt; sie entspricht daher nicht dem Konkretisier... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2 litp;ASchG 1972 §33 Abs7;BArbSchV;VStG §44a litc;VStG §44a Z3 impl;
Rechtssatz: Bei Übertretungen der BArbSchV genügt es nicht, als
Norm: iSd § 44a lit c VStG lediglich § 31 Abs 2 lit p ASchG anzuführen, sondern es ist auch auf § 33 Abs 7 ASchG Bezug zu nehmen (Hinweis E 27.9.1988, 87/08/0127). European... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: § 44a lit a VStG bestimmt, daß der
Spruch: des Straferkenntnisses, wenn er nicht auf Einstellung lautet, die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten hat. In der Tatumschreibung muß zum Ausdruck kommen, ob ein bestimmter Beschuldigter die Tat in eigener Verantwortung oder als der für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch j... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2 litp;ASchG 1972 §33 Abs7;BArbSchV;VStG §44a litc;VStG §44a Z3 impl;
Rechtssatz: Bei Übertretungen der BArbSchV genügt es nicht, als
Norm: iSd § 44a lit c VStG lediglich § 31 Abs 2 lit p ASchG anzuführen, sondern es ist auch auf § 33 Abs 7 ASchG Bezug zu nehmen (Hinweis E 27.9.1988, 87/08/0127). European... mehr lesen...