Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. Mai 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 21. Juni 1991 um 18.30 Uhr an einem näher beschriebenen Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug zum Halten abgestellt, obwohl an dieser Stelle ein durch das Verkehrszeichen "Halten und Parken verboten" kundgemachtes Halte- und Parkverbot bestanden habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §17 Abs1;StVO 1960 §43 Abs1 litb Z1;StVO 1960 §44 Abs1;VStG;VwRallg;
Rechtssatz: Das Recht auf Akteneinsicht in einem Verwaltungsstrafverfahren umfaßt nicht die Einsicht in die Akten über die Erlassung der generellen
Norm: , deren Übertretung dem Betreffenden zur Last gelegt wird (Hinweis E 15.2.1991, 87/18/0006; h... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt vor, er beziehe ein monatliches Einkommen von ca. S 12.000,-- und sei für seine Ehegattin sowie zwei Kinder sorgepflichtig. Ein sofortiger Vollzug der verhängten Geldstrafe (von S 1.000,-- zuzüglich S 200,-- Kostenbeitrag) würde seinen und seiner Familie notwendigen Unterhalt gefährden. Seine Vermögensverhältnisse gab er nicht bekannt. Schon angesichts des Verhältnisses zwischen verhängter Geldstrafe samt Kostenbeitrag und Monatseinkommen ist nicht erke... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 - Schon angesichts des Verhältnisses zwischen verhängter Geldstrafe (S 1000,--) samt Kostenbeitrag (S 200,--) und Monatseinkommen (S 12000,--) ist nicht erkennbar, daß mit dem Vollzug für den Beschwerdeführer (diese... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte mit Schreiben vom 25. März 1983 beim Arbeitsinspektorat für den 5. Aufsichtsbezirk die Anträge, sowohl die Errichtung eines sicherheitstechnischen Dienstes als auch die Errichtung einer betriebsärztlichen Betreuung erst ab einer Zahl von 400 Arbeitnehmern zuzulassen. Mit Bescheid vom 20. Juli 1987 wies das Arbeitsinspektorat für den 5. Aufsichtsbezirk beide Anträge mangels Antragslegitimation der Beschwerdeführerin im wesentlichen mit folgender Begründun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §21 Abs2;ASchG 1972 §22 Abs2;ASchG 1972 §31;VStG;
Rechtssatz: Bei den Bestimmungen des § 21 Abs 2 und des § 22 Abs 2 ASchG handelt es sich um Normen des administrativen Verwaltungsrechtes, die mit Normen des Verwaltungsstrafrechtes wegen der in diesem Bereich geltenden besonderen Grundsätze nicht in allen Belangen verglichen werden können. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als verantwortlicher Beauftragter der namentlich genannten Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, dafür zu sorgen, daß die Beladung dieses Kraftfahrzeuges den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspreche, da es am 3. August 1987 um 13.15 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien von einem namentlich genannten Lenker, dem ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §51;KFG 1967 §103 Abs1;VStG §24;VStG §40;VStG §41;VStG §42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/09 89/03/0051 7 Stammrechtssatz Im VStG ist keine Bestimmung enthalten, die die persönliche Einvernahme eines Besch zwingend vorschreibt. Die Unterlassung der Vernehmung des Besch als Partei stellt keine wesentliche ... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Beschwerde macht die Beschwerdeführerin die Verletzung der Entscheidungspflicht durch die belangte Behörde geltend, weil diese über die Berufung gegen ein Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 15. März 1990 (nach deren Inhalt offensichtlich betreffend eine Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960) nicht innerhalb von sechs Monaten entschieden habe. Die Beschwerdeführerin hat übersehen, daß gemäß Art. 132 zweiter ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art132;VStG;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die
Anrufung des VwGH ausgeschlossen ist European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020183.X01 ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 6./7. Bezirk, vom 16. November 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, in der geltenden Fassung (AuslBG), schuldig erkannt, weil er am 17. Oktober 1988 zwei namentlich genannte ausländische Arbeitskräfte (Ungarn) in seinem Gewerbebetrieb in Wien VI, X-Straße, beschäftigt habe, für die weder eine Bes... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs4;VStG §40 Abs2;VStG §42;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Hat die Beh dem Besch die Feststellung der Versäumung der Rechtsmittelfrist vorgehalten und ihn aufgefordert, binnen einer Frist von vierzehn Tagen zur Frage des allfälligen Vorliegens eines Zustellmangels Stellung zu nehmen, so ist die hiebei ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 19. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretungen des § 37 Abs. 1 StVO und des § 9 Abs. 1 leg. cit. bestraft, weil er am 26. August 1987 um 20.14 Uhr in Innsbruck den dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Brunecker Straße, vor dem Posthof, in Richtung Norden gelenkt und 1) trotz eines durch hochgehobenen Arm deutlich sichtbaren Haltezeichens sein Fahrzeug nicht angehalten und 2) die dort... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §51;VStG §24;VStG §40;VStG §41;VStG §42;VwRallg;
Rechtssatz: Im VStG ist keine Bestimmung enthalten, die die persönliche Einvernahme eines Besch zwingend vorschreibt. Die Unterlassung der Vernehmung des Besch als Partei stellt keine wesentliche Verletzung von Verfahrensvorschriften dar, wenn der Besch mehrfach, j... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §40;VStG §41;VStG §42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0076 E 11. Juni 1986 RS 1 Stammrechtssatz Das Verwaltungsstrafgesetz enthält keine Bestimmung, die eine persönliche Einvernahme des Beschuldigten zwingend vorschreiben würde. Der Grundsatz der Mündlichkeit ist im Verwaltungsstrafgesetz nur insoweit verwirklicht, als die Behörde gemäß §§ 40 ff VStG 1950 im ord... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;AVG §51;VStG §40;VStG §41;VStG §42;
Rechtssatz: Im VStG ist keine Bestimmung enthalten, die die persönliche Einvernahme eines Besch zwingend vorschreibt (Hinweis E 11.6.1986, 86/03/0076). Der Besch hatte jedenfalls in seiner Berufung gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis die Möglichkeit, seinen Standpunkt darzulegen (Hinweis E 22.2.1989, 88/02/0204). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17;AVG §37;AVG §45 Abs3;VStG §32 Abs2;VStG §41;VStG §42;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Nahm der Besch im erstinstanzlichen Strafverfahren Akteneinsicht und waren die ihm zur Last gelegten Taten sowohl in der Strafverfügung als auch im Straferkenntnis erster Instanz in einer nicht als rechtswidrig zu erkennenden Weise umschrieben, so war d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §25 Abs1;VStG;
Rechtssatz: Ein in der Form einer Anklage oder in der Form eines Antrages auf Bestrafung zu erhebender Tatvorwurf ist dem VStG - abgesehen von Privatanklagesachen - fremd. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989180113.X02 Im RIS seit 29.09.1989 Zuletzt aktua... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;VStG;
Rechtssatz: Dem Verwaltungsstrafverfahren ist eine Vorschrift fremd, wonach dem Beschuldigten vor Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens schlechthin und generell der Akteninhalt vorzuhalten sei; dem Parteiengehör wird vielmehr dadurch Rechnung getragen, dass dem Beschuldigten zu den einzelnen Ermittlungsergebnissen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc;VStG;
Rechtssatz: Ein abstraktes Recht des Beschuldigten oder seines Rechtsanwaltes, an der Vernehmung der Zeugen teilzunehmen und diese zu befragen, besteht ebenso wenig wie ein Recht auf Gegenüberstellung von oder mit Zeugen. Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfeststell... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §40;VStG §41;VStG §42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0076 E 11. Juni 1986 RS 1 Stammrechtssatz Das Verwaltungsstrafgesetz enthält keine Bestimmung, die eine persönliche Einvernahme des Beschuldigten zwingend vorschreiben würde. Der Grundsatz der Mündlichkeit ist im Verwaltungsstrafgesetz nur insoweit verwirklicht, als die Behörde gemäß §§ 40 ff VStG 1950 im ord... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §40;VStG §41;VStG §42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0153 E 5. November 1986 RS 1 Stammrechtssatz Im VStG ist keine Bestimmung enthalten, die die persönliche Einvernahme eines Beschuldigten zwingend vorschreibt (Hinweis E 11.6.1986, 86/03/0076). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988020204.X0... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §40;VStG §41;VStG §42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0076 E 11. Juni 1986 RS 1 Stammrechtssatz Das Verwaltungsstrafgesetz enthält keine Bestimmung, die eine persönliche Einvernahme des Beschuldigten zwingend vorschreiben würde. Der Grundsatz der Mündlichkeit ist im Verwaltungsstrafgesetz nur insoweit verwirklicht, als die Behörde gemäß §§ 40 ff VStG 1950 im ord... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG;MRK;VStG; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 167;
Rechtssatz: Die MRK ist für das verwaltungsbehördliche Strafverfahren im vollen Umfang anzuwenden (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0110). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160164.X05 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §40;VStG §41;VStG §42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0153 E 5. November 1986 RS 1 Stammrechtssatz Im VStG ist keine Bestimmung enthalten, die die persönliche Einvernahme eines Beschuldigten zwingend vorschreibt (Hinweis E 11.6.1986, 86/03/0076). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987030274.X0... mehr lesen...
Index: L37169 Kanalabgabe WienL82309 Abwasser Kanalisation Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: Kanalanlagen- und EinmündungsgebührenG Wr §17 Abs1;VStG;
Rechtssatz: Eine Verkürzung der Kanaleinmündungsgebühr nach dem Wr Gesetz über Kanalanlagen und Einmündungsgebühren liegt dann nicht vor, wenn bei einer konsenslos begonnenen Bauführung deren Fortführung jedoch (über behördliches Einschreiten) unterlassen wurde, w... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;VergnügungssteuerG Wr 1963 §26 Abs4;VStG;
Rechtssatz: Ein vom jeweiligen Stand der Sachverhaltsermittlungen unabhängiges Recht auf Gegenüberstellung des Beschuldigten mit Zeugen besteht im Verwaltungsstrafverfahren nicht (hier: Bestrafung wegen fahrlässiger Verkürzung von Vergnügungssteuer). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §40;VStG §41;VStG §42;
Rechtssatz: Im VStG ist keine Bestimmung enthalten, die die persönliche Einvernahme eines Beschuldigten zwingend vorschreibt (Hinweis E 11.6.1986, 86/03/0076). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986030153.X01 Im RIS seit 05.11.1986 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren95/06 Ziviltechniker
Norm: VStG;ZivTG §2 idF 1978/143; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/04/0229 E 14. Oktober 1986 RS 6 Stammrechtssatz Die Führung eines dem § 2 ZiviltechnikerG widersprechenden Firmenwortlautes durch einen Dritten, gestattet niemanden, diese Bestimmung ebenfalls zu missachten, da ein allfälliges rechtswidriges Verhalten eines Dritten niemanden zu derselben rech... mehr lesen...
Mit formlosem Schreiben vom 6. Juni 1968 forderte das Gemeindeamt der Gemeinde S die Beschwerdeführerin auf, eine am Haus des AW in S Nr. nn angebrachte Werbetafel bis spätestens 20. Juni 1968 zu entfernen, widrigenfalls die Entfernung auf Kosten der Beschwerdeführerin veranlaßt werden würde. Daraufhin teilte die Beschwerdeführerin am 10. Juni 1968 der Gemeinde mit, daß ihrer Meinung nach für die Aufstellung der Plakattafel keine behördliche Bewilligung erforderlich sei, suchte jedoch... mehr lesen...