RS Vwgh 1989/9/29 89/18/0113

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Veröffentlicht am 29.09.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §25 Abs1;
VStG;

Rechtssatz

Ein in der Form einer Anklage oder in der Form eines Antrages auf Bestrafung zu erhebender Tatvorwurf ist dem VStG - abgesehen von Privatanklagesachen - fremd.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989180113.X02

Im RIS seit

29.09.1989

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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