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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §25 Abs1;Rechtssatz
Ein in der Form einer Anklage oder in der Form eines Antrages auf Bestrafung zu erhebender Tatvorwurf ist dem VStG - abgesehen von Privatanklagesachen - fremd.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989180113.X02Im RIS seit
29.09.1989Zuletzt aktualisiert am
25.08.2010