1.1. Mit mündlichem Straferkenntnis vom 21. September 1990 verhängte die Bezirkshauptmannschaft über den Beschwerdeführer gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 6 und § 17 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440 in der Fassung BGBl. Nr. 576/1987 (im folgenden: ForstG), eine Geldstrafe in der Höhe von S 20.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 28 Tagen), weil er im Zeitraum von Ende März bis Anfang April 1990 die Waldparzelle Nr. nn1 Grundbuch R zur Gänze ohne Bewilligung gerodet und dadurch Wa... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 3. Dezember 1990, Zl. 90/19/0403, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers insofern Folge gegeben, als die zu den einzelnen Punkten des erstinstanzlichen Straferkenntnisses verhängten Geldstrafen samt den Ersatzfreiheitsstrafen um jeweils die Hälfte reduziert wurden; im übrigen wurde dieses Straferkenntnis bestätigt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegend... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;VStG §19;VwGG §41 Abs1;VwGG §63 Abs1;
Rechtssatz: Nach Aufhebung eines Strafbescheides durch den VwGH ist es dem Besch in zweiten Rechtsgang nicht verwehrt, ergänzendes Vorbringen (hier: betreffend Erhöhung der Sorgepflichten durch die Geburt eines dritten Kindes) zu erstatten oder weitere Stellungnahmen abzugeben; zu einer diesbezüglichen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6;VStG §19;
Rechtssatz: Auch die Veränderung des Waldbodens (hier: Planierung) stellt einen erheblichen Eingriff in den bestehenden Zustand einer Fläche als Wald dar. Sie darf daher als Erschwerungsgrund bei der Übertretung bewilligungsloser Rodung herangezogen werden. Auch das Interesse der Landwirtschaft kann... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VStG §55 Abs2;VStG §63 Abs1;
Rechtssatz: Ist seit dem ersten Rechtsgang zwischenzeitlich eine Tilgung verschiedener Vorstrafen eingetreten, so dürfen diese bei der Strafbemessung im zweiten Rechtsgang nicht mehr berücksichtigt werden (Hinweis E 21.2.1990, 89/03/0113); dies bedeutet allerdings keine Verpflichtung der Beh, im Hinblick auf die "Reduktion" der Vorstrafe... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 8. August 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 9. Jänner 1984 und am 13. November 1984 im Bereiche des Zollamtes Berg versucht, a) eingangsabgabepflichtige Waren, nämlich näher genannte Stückzahlen von Zigaretten näher genannter Marken, "sowie b) die unter a) angeführten Zigaretten, somit Monopolgegenstände, einem monopolrechtlichen Einfuhrverbot zuwider in das Zollgebiet einzuführe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §23;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/04/0100 E 12. Februar 1982 VwSlg 10653 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Die normative Anordnung des § 19 VStG richtet sich ihrem Inhalt nach uneingeschränkt an sämtliche mit der Strafbemessung befassten Behörde des Verwaltungsstrafverfahrens; es sind daher allenfalls auch erst ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §23;StGB §34 Z18;VStG §19;
Rechtssatz: Die Behörde handelt nicht rechtswidrig, wenn sie zwar den Milderungsgrund des § 34 Z 18 StGB ("wenn der Täter die Tat schon vor längerer Zeit begangen und sich seither wohlverhalten hat") heranzieht, diesen jedoch im Sinne der nach der Rechtsprechung nicht ausges... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §23 Abs2;StGB §33 Z2;VStG §19 Abs2;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0024 E 14. September 1984 VwSlg 11516 A/1984 RS 3 Stammrechtssatz Bei Anwendung des § 33 Z 2 StGB im Verwaltungsstrafverfahren ist mangels einer durch die Eigenart des Verwaltungsstrafrechtes diesbezüglich bedingten Ab... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 18. Juni 1990 um 16.25 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Hainburg ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Motorfahrrad gelenkt und somit in Betrieb genommen, ohne sich, obwohl dies zumutbar gewesen wäre, überzeugt zu haben, daß dieses Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspreche. Am Fahrzeug sei keine dem Gesetz entsprechende Begutachtungsplakette angebracht gewesen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VStG §21 Abs1;VStG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/02/0148 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/31 89/03/0084 1 Stammrechtssatz Eine Anwendung des § 21 Abs 1 VStG kommt nur in Frage, wenn die Schuld des Besch geringfügig ist. Davon kann aber nur die Rede sein, wenn das tatbildmäß... mehr lesen...
I. 1. Zur Vorgeschichte wird auf die hg. Erkenntnisse vom 2. Juli 1990, Zl. 90/19/0205, und vom 8. Juli 1991, Zl. 91/19/0003, verwiesen. Mit der erstgenannten Entscheidung war der damals vom Beschwerdeführer angefochtene Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg (der belangten Behörde) vom 10. Jänner 1990 im Umfang des Straf- und des Kostenausspruches wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, hinsichtlich des Schuldausspruches aber die Beschwerde als unbegründet abgewiesen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2 litp;BArbSchV §16 Abs4;VStG §13;VStG §16;VStG §19;
Rechtssatz: Die Vorgangsweise der Beh, zwei von ihr jeweils in der gleichen Höhe bemessenen Geldstrafen jeweils Ersatzfreiheitsstrafen in der gleichen Dauer zuzuordnen, steht mit dem Gesetz im Einklang, wäre doch die Bestimmung einer jeweils unterschiedlichen Dauer der Ersatzfreihe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 für schuldig erkannt. Über ihn wurde - in Herabsetzung der von der Erstbehörde verhängten Strafe (S 12.000,--, 12 Tage Ersatzarrest) - eine Geldstrafe von S 10.000,-- (10 Tage Ersatzarrest) verhängt. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde bekämpft der Beschwerdeführer lediglich die Strafbemessung. Er macht diesbezüglich Rechtswidr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 1. April 1992 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 3 lit. b in Verbindung mit § 4 Abs. 5 StVO für schuldig befunden. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: Nach der ständigen hg. Rechtsprechung (vgl. etwa das Erkenntnis vom 25. September 1991, Zl. 91/0... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §19;
Rechtssatz: Das Ausmaß der Alkoholbeeinträchtigung (hier: 0,69 mg/l Alkoholgehalt der Atemluft) ist als Erschwerungsgrund heranzuziehen, weil die Verwerflichkeit einer Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO umso größer ist, je mehr Alkohol der Täter vor dem Lenken zu sich genommen hat (Hinweis E 12.9.19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VStG §21 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/31 89/03/0084 1 Stammrechtssatz Eine Anwendung des § 21 Abs 1 VStG kommt nur in Frage, wenn die Schuld des Besch geringfügig ist. Davon kann aber nur die Rede sein, wenn das tatbildmäßige Verhalten des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrechts- und Schuldgehalt ... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens erstattete das Arbeitsamt Klagenfurt am 4. Oktober 1989 gegen die "Firma Z-Ges.m.b.H." wegen des Verdachtes der Übertretung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) Anzeige, weil die genannte "Firma" entgegen dem § 3 AuslBG 16 namentlich genannte jugoslawische Staatsbürger beschäftigt habe, für die weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch ein Befreiungsschein ausgestellt worden sei; die 16 Ausländer - so heißt es in der Anz... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231 ;B-VG Art130 Abs2;VStG §19;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Dem VwGH steht hins des gesetzlichen Strafrahmens kein Prüfungsrecht zu. Schlagworte Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen un... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19 Abs2;VStG §19;VStG §20; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/30 91/09/0124 4 Stammrechtssatz Auch im Bereich des VStG gilt das sogenannte "Doppelverwertungsverbot", welches besagt, daß Merkmale, die die Strafdrohung bestimmen bzw Tatbestandsmerkmale sind, nicht noch zusätzlich als Strafzumessungsgründe berücksichtigt werden dürfen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VStG §20; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/31 89/03/0027 1 Stammrechtssatz Durch § 20 VStG wird der Strafsatz insofern geändert, als für die darin angeführten Fälle die Mindeststrafe die Hälfte der für die jeweilige Übertretung vorgesehenen Mindeststrafe beträgt. Schlagworte Geldstrafe und Arreststrafe ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;B-VG Art130 Abs2;VStG §19;VStG §20; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/31 89/03/0027 2 Stammrechtssatz § 20 VStG räumt der Beh ungeachtet der Verwendung des Wortes "kann" kein Ermessen ein. Überwiegen die Milderungsgründe die Erschwerungsgründe beträchtlich oder ist der Beschuldigte ein Jugendlicher, dann hat er eine... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs2;VStG §19;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/08/30 91/09/0134 1 Stammrechtssatz Die Strafbemessung ist, wenn die Behörde von dem ihr zustehenden Ermessen iSd Gesetzes Gebrauch gemacht hat, der Überprüfung durch den VwGH entzogen (Hinweis E 11.3.1969, 648/68). ... mehr lesen...
I. 1. Das Arbeitsinspektorat Graz erstattete am 13. Februar 1989 die Anzeige gegen die mitbeteiligte Partei (mP) und beantragte die Verhängung einer Geldstrafe von S 4.000,-- wegen Übertretung des § 17 Abs. 5 KJBG, weil bei einer am 28. Jänner 1989 durchgeführten Überprüfung des Betriebes der mP festgestellt worden sei, daß ein näher bezeichneter Jugendlicher an diesem Tag um 3.05 Uhr beschäftigt worden sei. Das Arbeitsinspektorat machte in diesem Schriftsatz auf einen Strafantrag geg... mehr lesen...
I. 1. Zur Vorgeschichte wird auf die hg. Erkenntnisse vom 22. Oktober 1990, Zl. 90/19/0468, und vom 23. Mai 1991, Zl. 91/19/0037, verwiesen. Mit der erstgenannten Entscheidung war der damals vom Beschwerdeführer angefochtene Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg (der belangten Behörde) vom 23. Juli 1990 im Umfang des Strafausspruches und des Kostenausspruches wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden, weil die belangte Behörde bei Gebrauchmachen von der außerorden... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34;VStG §19;VStG §20;VStG §51 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/25 90/05/0043 9 Stammrechtssatz Das Fehlen einschlägiger Verwaltungsstrafen bildet keinen Milderungsgrund; ein solcher ist nur in der verwaltungstrafrechtlichen Unbescholtenheit zu erblicken. Schlagworte Erschwerende und... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27 Abs1;ARG 1984 §3 Abs2;ARGV 1984 Abschn17 Z1 lita;StGB §34 Z11;VStG §19;
Rechtssatz: Weder die Zustimmung des Betriebsrates zur Beschäftigung bestimmter Arbeitnehmer nach 13 Uhr noch der Umstand, daß diese Arbeitnehmer freiwillig über diesen Zeitpunkt hinaus arbeiteten, stellen im Hinblick auf Übertretungen des § 3... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27 Abs1;ARG 1984 §3 Abs2;ARGV 1984 Abschn17 Z1 lita;StGB §32 Abs3;StGB §5 Abs1;VStG §19;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Behauptung des beschuldigten Arbeitgebers, er habe unter dem Druck eines drohenden schweren wirtschaftlichen Schadens gehandelt, vermag weder die Annahme der vorsätzlichen Übertretung von Bestimmungen... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §17 Abs5;StGB §34;VStG §19;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Zur Begehung des Ungehorsamsdeliktes nach § 17 Abs 5 KJBG 1987 reicht Fahrlässigkeit aus, sodaß der Umstand, daß es zu einer solchen Übertretung ohne Wissen des Betriebsinhabers gekommen ist, keinen besonderen Milderungsgrund darstellt (Hinweis E 13.11.1986, 86/08/... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3 Abs2;B-VG Art140 Abs7;StGB §34 Z11;StGB §9;VStG §19;VStG §5 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Das Vorbringen des Besch, er habe die ihm angelastete Tat unter Umständen begangen, die dem Schuldausschließungsgrund des Rechtsirrtums nahe gewesen seien, weil d... mehr lesen...