RS Vwgh 1992/7/16 92/09/0052

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Veröffentlicht am 16.07.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;
AuslBG §3 Abs1;
VStG §19 Abs2;
VStG §19;

Rechtssatz

Wenn der Besch vorbringt, er habe für die ausländischen Arbeitnehmer ordnungsgemäß um Beschäftigungsbewilligungen angesucht, wobei ihm diese jedoch ungerechtfertigterweise versagt worden seien, so vermag er damit jedoch keinesfalls das Vorliegen eines bei der Strafbemessung nach den Regeln des VStG zu berücksichtigenden Milderungsgrundes aufzuzeigen.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992090052.X04

Im RIS seit

16.07.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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