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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 idF 1988/231;Rechtssatz
Bei Anwendung des dritten Strafsatzes des § 28 Abs 1 Z 1 AuslBG kann - ohne gegen das Doppelverwertungsverbot zu verstoßen - bei der Strafbemessung eine Vorstrafe nach dem AuslBG als Erschwerungsgrund gewertet werden.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände VorstrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992090052.X07Im RIS seit
16.07.1992