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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Nach Aufhebung eines Strafbescheides durch den VwGH ist es dem Besch in zweiten Rechtsgang nicht verwehrt, ergänzendes Vorbringen (hier: betreffend Erhöhung der Sorgepflichten durch die Geburt eines dritten Kindes) zu erstatten oder weitere Stellungnahmen abzugeben; zu einer diesbezüglichen Aufforderung ist die Beh allerdings nicht verpflichtet.
Schlagworte
Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung SachverhaltsänderungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180082.X01Im RIS seit
29.06.1992