Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 16. Mai 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, dadurch daß er am 13. April 1991 und am 16. April 1991 auf seiner Grundparzelle Nr. n1, KG S, Arbeiten zur Errichtung eines Wohn- und Wirtschaftsgebäudes durchgeführt habe, obwohl für dieses bewilligungspflichtige Bauvorhaben keine rechtskräftige Baubewilligung vorlag und überdies mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde S vom 2. April 1990, zugestellt am 12. Apri... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauRallg;VStG §19;VStG §51e Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die
Gründe: , die für die nicht zeitgerechte Erteilung der Baubewilligung maßgebend waren, sind nicht zu überprüfen. Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung war daher nicht erforderlich. Ausdrücklich hat der Bef in der Berufung nicht die Durchführung einer mün... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 21. November 1989 einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw mit einem ebenfalls dem Kennzeichen nach bestimmten Anhänger in Betrieb genommen, ohne sich trotz Zumutbarkeit davon zu überzeugen, daß der Lkw und der Anhänger im Hinblick auf die Beladung den kraftfahrrechtlichen Vorschriften entsprochen hätten, zumal er den Kraftwagenzug am 21. November 1989 um 13.55 Uhr auf de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO schuldig erkannt, weil er am 12. Juli 1990 kurz vor 04.30 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten LKW-Zug auf der Ossiacher Straße B 94 in Sattendorf in Fahrtrichtung Feldkirchen bis auf Höhe des Fremdenverkehrsamtes Sattendorf bei Str.Km. 44,5, wo er den LKW-Zug auf der Fahrbahn "gehalten bzw. geparkt" habe, in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zus... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art130 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §19;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die vom Bf nicht bestrittenen einschlägigen Vorstrafen kann bei der Verhängung einer Geldstrafe von S 15000,-- in Anbetracht des zur Anwendung kommenden, von S 8000,-- bis S 50000,-- reichenden Strafrahmens des § 99... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1990/458;KFG 1967 §101 Abs1 lita;VStG §1 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Bei dem von § 1 Abs 2 VStG angeordneten Günstigkeitsvergleich ist zwar von einer Betrachtung des konkreten Falles auszugehen, doch darf diese konkrete Betrachtungsweise nicht zur Vorwegnahme der Entscheidung über die Strafzumessung führen. Die persönlichen Ver... mehr lesen...
Auf die Sachverhaltsdarstellung und die rechtlichen Erwägungen im hg. Erkenntnis vom 24. Juli 1991, Zl. 91/19/0150, wird hingewiesen. Im fortgesetzten Verfahren erließ die belangte Behörde den Bescheid vom 27. August 1991, mit welchem sie die verhängten Strafen wie folgt neu festsetzte: "Strafpunkt Geldstrafe von Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall der Uneinbringlichkeit 1.) 1200 S 5 Tage 2.) 1200 S 5 ... mehr lesen...
I 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg (der belangten Behörde) wurde die nunmehrige Beschwerdeführerin folgender Übertretung schuldig erkannt und hiefür bestraft: "Sie haben sich vom 6.2.1990 bis 4.6.1990 in F, als Fremde nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten, weil Sie nicht im Besitze einer Aufenthaltsberechtigung waren. Sie haben dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 14b Abs. 1 Ziff.4 i.V.m. § 2 Abs. 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrPolG 1954 §14b Abs1 Z4;FrPolG 1954 §2 Abs1 Z2;VStG §19;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Da es sich bei der Verwaltungsübertretung gem § 14b Abs 1 Z 4 FrPolG iVm § 2 Abs 1 Z 2 FrPolG um ein Ungehorsamsdelikt handelt, zu dessen Tatbild es nicht gehört, daß ein Schaden eingetreten ist, folgt daraus, daß dieser Umstand schon nach dem Zweck der Strafdrohung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Selbst in Anbetracht zehnmaliger Zuwiderhandlungen gegen das AZG (hier in Ansehung desselben Arbeitnehmers) ist die Verhängung der im § 28 Abs 1 AZG vorgesehenen Geldhöchststrafe - zumal dafür sprechende, besondere
Gründe: nicht erkennbar sind - aufgrund der von der Behörde angeführten Milderungsgründe (Unbescholt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/19 90/03/0262 3 Stammrechtssatz Dem Gesetz läßt sich nicht entnehmen, daß - innerhalb der gesetzlichen Mindestsätze und Höchstsätze - ein bestimmtes Verhältnis zwischen Geldstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen bestehen müsse und die für den Fall der Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe festzusetzende Ersatz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;FrPolG 1954 §14 Abs1;FrPolG 1954 §14b Abs1 Z4;FrPolG 1954 §2 Abs1 Z2;FrPolG 1954 §2 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Beh eine rechtskräftige Bestrafung (hier wegen Übertretung des § 2 Abs 1 und des § 14 Abs 1 FrPolG) als erschwerend im Rahmen der Strafzumessung (hier im Falle der Begehung einer Verw... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Linz vom 21. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 16. März 1990 um 10.08 Uhr in Unterweitersdorf auf der A 7 bei km 26,97 in Richtung Freistadt mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeug die durch Verbotszeichen kundgemachte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h überschritten, weil die Fahrgeschwindigkeit 116 km/h betragen habe; diese Überschreitung sei mit einem Meßgerät festgestellt worden. Er habe hiedurc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 27. Juni 1991 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung des § 38 Abs. 4 dritter Satz StVO 1960 für schuldig befunden, weil er zur angegebenen Zeit am angeführten Tatort in Wien als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws "eine bei Grünlicht der Fußgängerampel ordnungsgemäß die Fahrbahn überquerende Fußgängerin durch" seinen "Abbiegevorgang behindert und gefährdet" habe. Über den Beschwerdeführer wu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/11 90/18/0022 7 Stammrechtssatz Besteht zwischen der Höhe der verhängten Geldstrafe und der verhängten Ersatzarreststrafe ein erheblicher, nach dem Verhältnis zur Höchststrafe zu bemessender Unterschied (hier: ein Unterschied von rund 78 Prozent), dann ist eine
Begründung: erforderlich (Hinweis E 27.11.19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §19 Abs1;VStG §19 Abs2;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/20 91/02/0086 3 Stammrechtssatz Es gibt keinen festen Umrechnungsschlüssel von Geldstrafen in Ersatzarreststrafen, dies schon deshalb, weil für die Bemessung von Geldstrafen auch Umstände zu berücksichtigen sind, die für die Bemessung von Freiheitsstrafen keine Bedeutung haben... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs4;VStG §19;
Rechtssatz: Der Vorwurf gegen einen Fahrzeuglenker, einen auf einem Zebrastreifen befindlichen Fußgänger einerseits behindert zu haben, weil dieser wegen des einbiegenden Fahrzeuges die Überquerung des Fußgängerüberganges nicht fortsetzen konnte, andererseits diesen Fußgänger auch gefährdet zu haben, weil dieser infolg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §19;
Rechtssatz: Geschwindigkeitsüberschreitungen stellen immer wieder die Ursache schwerer Verkehrsunfälle dar, weshalb im Hinblick auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausmaß von fast der Hälfte der erlaubten Höchstgeschwindigkeit (116 km/h statt der höchstzulässigen G... mehr lesen...
Ein Beamter der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Tirol erstattete am 11. November 1990 die Anzeige, der Beschwerdeführer habe am 11. November 1990 um 14,56 Uhr als Lenker eines bestimmten Pkws (Marke Golf GTI mit deutschem Kennzeichen) auf der Inntalautobahn in Telfs bei km 103 (Fahrtrichtung Westen) die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit (von 130 km/h) um 58 km/h überschritten, wie durch Nachfahren mit einem Patrouillenwagen mittels eingebauter Traffip... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VStG §50 Abs1;VStG §51 Abs4;
Rechtssatz: Die Behörde ist in keiner Weise daran gebunden, im Verwaltungsstrafverfahren die gleiche oder ungefähr gleich hohe Strafe zu verhängen, wie sie für die Einhebung durch Organe der öffentlichen Aufsicht nach § 50 VStG im vorhinein festgesetzt ist (Hinweis E 23.3.1988, 87/03/0183). Schlagworte Verbot de... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 4. Februar 1991 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe trotz der behördlichen Aufforderung vom 1. Juni 1990, Zl. ..., als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges keine ausreichende Auskunft darüber erteilt, wer das Kraftfahrzeug am 29. Dezember 1989 um 19,15 Uhr anläßlich einer auf der B 161 von Kitzbühel nach St. Johann und anschließend auf der B 312 begangenen V... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 5. September 1988 um 15.00 Uhr in Melzen, Selzthal, auf der Schoberpaß-Bundesstraße 113 auf Höhe Str.Km 66,100 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws die durch Straßenverkehrszeichen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 25 km/h überschritten und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs. 1 in Verbindun... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 4. Dezember 1990 wurde der Beschwerdeführer einer zu einem näher genannten Zeitpunkt an einem näher genannten Ort begangenen Übertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO 1960 für schuldig erkannt. Über ihn wurde eine Geldstrafe (Ersatzarreststrafe) verhängt. In einer am 8. Tag nach Zustellung dieser Strafverfügung zur Post gegebenen Sendung übermittelte der Beschwerdeführer der Erstbehörde die ihm zugestellte Ausfertigung d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Die Einkommensverhältnisse (mtl S 8000,-- netto) und Vermögensverhältnisse (kein Vermögen) sowie die festgestellte Sorgepflicht (ein Kind) beruhen auf den eigenen Angaben des Besch. Auch unter Berücksichtigung, daß der Besch Mietzins für eine Wohnung und Raten für einen Autokauf zu entrichten ha... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §48 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §19;
Rechtssatz: Im Hinblick auf das auf der linken Straßenverkehrsseite aufgestellte und vom Besch rechtzeitig und leicht erkennbare Straßenverkehrszeichen durfte die Beh die Übertretung nach § 20 Abs 1 iVm § 52 lit a Z 10a StVO als erwiesen annehmen. Es liegt daher auch kein dera... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §19 Abs1;VStG §19 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Es gibt keinen festen Umrechnungsschlüssel von Geldstrafen in Ersatzarreststrafen, dies schon deshalb, weil für die Bemessung von Geldstrafen auch Umstände zu berücksichtigen sind, die für die Bemessung von Freiheitsstrafen keine Bedeutung haben. Schlagworte Geldstrafe und Arrests... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 2. November 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als Gewerbeinhaber am 1. Juli 1988 um 16.00 Uhr und am 18. Juli 1988 um 13.00 Uhr mittels am Haus B, Platz Nr. 40 (Gasthaus "Hirschen"), in einer Entfernung von ca. 25 m von der Volkschule Bezau angebrachten Süßwarenautomaten gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt zu haben, obwohl auf Grund der Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Beza... mehr lesen...
Mit Strafverfügung vom 28. September 1989 erkannte die Bezirkshauptmannschaft die Beschwerdeführerin schuldig, als gewerberechtliche Geschäftsführerin einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. in der Nacht zum 1. September 1989 mehreren Gästen ein weiteres Verweilen in der Zeit von 1.00 Uhr bis 1.45 Uhr in den Betriebsräumen eines näher bezeichneten Cafehauses gestattet zu haben, obwohl für diese Betriebsart des Gastgewerbes die Sperrstunde mit 1.00 Uhr festgesetzt sei. Sie habe da... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991040174.X01 Im RIS seit 05.11.1991 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/04/0004 E 18. Februar 1986 RS 2 Stammrechtssatz Die Strafbemessung innerhalb eines gesetzlichen Strafrahmens ist eine Ermessensentscheidung, die nach den vom Gesetzgeber im § 19 VStG festgelegten Kriterien vorzunehmen ist. Demgemäß obliegt es der Behörde, wie der VwGH in ständiger Rechtsprechung dargetan hat, in der
Begründung: ih... mehr lesen...