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24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §34;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/09/25 90/05/0043 9Stammrechtssatz
Das Fehlen einschlägiger Verwaltungsstrafen bildet keinen Milderungsgrund; ein solcher ist nur in der verwaltungstrafrechtlichen Unbescholtenheit zu erblicken.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Diverses Erschwerende und mildernde Umstände VorstrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990190579.X04Im RIS seit
11.07.2001