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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §19 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/05/15 90/02/0204 5 (hier ein Jahr)Stammrechtssatz
Ein angebliches (längeres) Wohlverhalten des Besch nach der Straftat war schon deshalb nicht strafmildernd zu berücksichtigen, weil hiefür ein Zeitraum von ungefähr zwei Jahren nicht genügt (Hinweis E 28.9.1988, 88/02/0108).
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992020211.X02Im RIS seit
19.03.2001