Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 Anl1;GehG 1956 §12a Abs2;GehG 1956 §68 Abs2;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 68 Abs 2 GehG ist in ihrem sinnvollen Zusammenhang auszulegen. Der sinnvolle Zusammenhang ist nicht im Umstand der Graduierung, sondern in der Beziehung zwischen der Ausbildung und der einschlägigen Verwendung des Beamten zu sehen. Diese Grundüberlegung wird auch d... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 Anl1 Z23/10;GehG 1956 §59a Abs3;LDG 1984 Art2;
Rechtssatz: Im § 59a Abs 3 GehG ist als Voraussetzung für den strittigen Zulagenanspruch die Tätigkeit an den bestimmten Instituten vorgesehen. Diese besitzen aber insoferne eine andere Stellung als Sonderschulen, als die Lehrpersonen an diesen Instituten im Gegensatz zu den Le... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Heeresverwaltung im Range eines Stabswachmeisters (eingestuft in die Verwendungsgruppe D) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das X-Regiment in Z, bei dem er als Horchfunkunteroffizier verwendet wird. Am 6. Juni 1989 beantragte der Beschwerdeführer die Bemessung einer Verwendungszulage gemäß § 30a Abs. 1 Z. 1 des Gehaltsgesetzes 1956 (GG) mit der Begründung: , daß er ausschließlich im Fernmeldea... mehr lesen...
Der 1962 geborene Beschwerdeführer stand seit 1. April 1982 in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund; nach erfolgreicher Absolvierung der Grundausbildung wurde er ab 1. August 1983 zum Gendarmerieposten (GP) M und (auf seinen Wunsch) mit Wirkung vom 1. August 1985 zum GP A versetzt. Ab 1. September 1986 war der Beschwerdeführer aus gesundheitlichen Gründen dem Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich, Referatsgruppe nn/B, zugeteilt, weil seine bisherige vorwiegende Verw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Fachoberinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Seine Dienststelle ist die Bezirkshauptmannschaft XY, in der er das Schulreferat leitet. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde dem Antrag des Beschwerdeführers vom 14. November 1988 auf Zuerkennung einer Verwendungszulage gemäß § 176 Abs. 1 Z. 1 des Kärntner Dienstrechtsgesetzes, LGBl. Nr. 35/1985, in der geltenden Fassung nicht statt. Dieser Bescheid w... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 Anl1;DienstrechtsG Krnt 1985 §176 Abs1 Z1;GehG 1956 §30a Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/01 89/12/0133 5 Stammrechtssatz Einer bestimmten VGr sind Dienste zuzuordnen, wenn sie ihrer Art nach Fähigkeiten und Kenntnisse voraussetzen, die im allgemeinen nur von Beamten erwartet werden kön... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 Anl1;GehG 1956 §30a Abs1 Z1;
Rechtssatz: Verweigerung der Zuordnung der Tätigkeit eines Beamten der Verwendungsgruppe D zur Verwendungsgruppe C, zu dessen Hauptaufgaben insb die Beurteilung des aufzuklärenden Funkschreibeverkehrs zählt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990120318.X02 ... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 Anl1;DienstrechtsG Krnt 1985 §176 Abs1 Z1;GehG 1956 §30a Abs1 Z1;
Rechtssatz: Für die Zuordnung von Diensten ist nicht maßgebend, daß ein in die Verwendungsgruppe C eingestellter Beamter Erledigungsentwürfe konzipiert und die hiefür erforderlichen Ermittlungen selbständig durchführt, sondern ihr Schwierigkeits... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 Anl1;GehG 1956 §30a Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/01 89/12/0133 5 Stammrechtssatz Einer bestimmten VGr sind Dienste zuzuordnen, wenn sie ihrer Art nach Fähigkeiten und Kenntnisse voraussetzen, die im allgemeinen nur von Beamten erwartet werden können, die die Anstellungserfordernisse dieser bestimmten VGr erfüllen.... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1 Z3;BDG 1979 §11 Abs1;BDG 1979 Anl1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
87/12/0082
Rechtssatz: Bei Beurteilung des Arbeitserfolges kommt es - wie sich aus dem Zweck des provisorischen Dienstverhältnisses ergibt - nicht auf eine bestimmte Leistung im Entscheidungszeitpunkt an, sondern es sin... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 Anl1;DienstrechtsG Krnt 1985 §176 Abs1 Z1;GehG 1956 §30a Abs1 Z1;
Rechtssatz: Für die Zuordnung von Diensten eines in die Verwendungsgruppe C eingestuften Beamten, ist nicht das Merkmal der "selbständigen Problemlösung" entscheidend, sondern, wie das einzelne Problem geartet und welches Wissen zu seiner Bewält... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/08/28 AW 90/07/0028 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Parteistellung in einem wasserrechtlichen Verfahren - Voraussetzung für eine Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist die Vollzugstauglichkeit des bekämpften Bescheides. Sie fehlt bei der Abweisung oder Zurückweisun... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand (nach einer halbtags ausgeübten Tätigkeit als Vertragsassistentin in der Zeit vom 1. Oktober 1982 bis 30. September 1984) ab 1. Oktober 1984 in einem - letztlich mit 30. September 1990 befristeten - öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Universitätsassistentin am Institut für Humanbiologie der Universität Wien. Am 9. Februar 1990 beantragte sie die Überleitung in ein provisorisches Dienstverhältnis nach Art. VI Abs. 5 des Hochschullehrer-Dienstrechts... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand vom 1. Februar 1980 bis 31. Jänner 1990 als Universitätsassistentin an der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Institut für Ernährung) in einem befristeten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Antrag vom 1. März 1989 begehrte sie gemäß Art. VI Abs. 3 des Bundesgesetzes vom 25. Februar 1988, BGBl. Nr. 148 (DRH), die Überleitung in das definitive Dienstverhältnis. Der für die Beschwerdeführerin zuständige Institutsvorstand (Universitäts... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §177;BDG 1979 Anl1 Z21/4;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs3;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs5;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Überleitung eines Universitätsassistenten in das provisorische Dienstverhältnis ist, daß zu erwarten ist, daß er jedenfalls zum Zeitpunkt der Beendigung seines provisorischen Di... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §176;BDG 1979 Anl1 Z21/4;HSchAssG §4;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs5;
Rechtssatz: Wurde ein Universitätsassistent von seinem Dienstvorgesetzten deshalb nicht zur Mitarbeit in der Forschung selbst (iSd § 4 Abs 1 des Hochschulassistentengesetzes 1962) herangezogen, um ihm (im Sinne der Abs 2 und 3 des § 4 HSchAssG) die Mö... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 Anl1 Z21/4 idF 1988/148;HSchAssG §4;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs11;
Rechtssatz: Wurden von einem Hochschulassistenten - nach dessen Vorbringen unter erschwerten Bedingungen - jedenfalls aber wissenschafliche Arbeiten erbracht, ist es Aufgabe der Behörde, darzulegen, aus welchen, allenfalls in der Qualität dieser Arbei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §178 Abs2;BDG 1979 Anl1 Z21/4;
Rechtssatz: Der gesetzlichen Regelung ist jedenfalls nicht zu entnehmen, daß die Leistung im wissenschaftlichen Bereich (Forschung) nur durch veröffentlichte Werke nachgewiesen werden kann. Eine nicht publizierte wissenschaftliche Arbeit ist zwar einer Beurteilung durch die Fachwelt entzogen. Daraus allein ergibt sich aber noch k... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Versetzung - Führt die Dienstbehörde in der
Begründung: des Versetzungsbescheides aus, es bestehe im Bereich einiger Finanzlandesdirektionen ein akuter Mangel an Bediensteten der Verwendungsgruppe des versetzten Beamten, insbesondere in jenem der FLD, in welche er versetzt werde, werde dr... mehr lesen...
Die 1955 geborene Beschwerdeführerin steht als Hauptschullehrer seit 1. Juni 1978 in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Sie wurde zuletzt der X-Hauptschule in St. Pölten zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 10. Mai 1982 beantragte die Beschwerdeführerin ihre Definitivstellung. Darüber wurde jedoch zunächst nicht entschieden. Nach Krankenständen der Beschwerdeführerin wegen manisch-depressiver Zustände, die schon zuvo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;BDG 1977 §10;BDG 1977 §11;BDG 1979;LDG 1962 §11;
Rechtssatz: Erfolgt die Feststellung des Eintrittes der Definitivstellung auf der Grundlage des LDG 1970 (§ 11), ist auf das provisorische Dienstverhältnis der Landeslehrer ungeachtet des inzwischen erfolgten Inkrafttretens des BDG 1979 weiterhin das BDG 19... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand vom 1. November 1974 bis 31. Jänner 1989 als Universitätsassistent in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war die Wirtschaftsuniversität, an der er am Institut für Wirtschafts- und Verwaltungsführung verwendet wurde, das dem Universitätsprofessor Dr. H untersteht. Mit Antrag vom 16. März 1988 bzw. Ergänzung vom 29. April 1988 begehrte der Beschwerdeführer unter Hinweis auf seine Dienstzeit von über 20 Jahren und im Hinb... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 Anl1 Z21/4;HSchAssG §10 Abs1;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs4;
Rechtssatz: Wie sich aus dem durch das BG vom 25.2.1988, BGBl 148, geschaffenen System der Überleitung ergibt, verlangt § 10 Abs 1, 2ter Satz HSchAssG weder die Lehrbefugnis als Universitätsdozent noch ein Leistungsniveau, das von einer Habilitation zu erwart... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 Anl1 Z21/4;HSchAssG §10 Abs1;
Rechtssatz: § 10 Abs 1 zweiter Satz HSchAssG stellt nicht auf formelle Definitivstellungserfordernisse (Z 21/4 Anlage 1 zum BDG 1979), sondern vielmehr darauf ab, ob nach Abwägung aller wissenschaftlichen Leistungen der Assistent auf Dauer an der Universität behalten werden soll. Europe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 Anl1 Z21/4;HSchAssG §10 Abs1;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs3;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs4;
Rechtssatz: Weist ein Universitätsassistent (Hochschulassistent) eine für die Vorrückung anrechenbare Dienstzeit von mindestens zwanzig Jahren auf, so ist gemäß Art 6 Abs 4 BG vom 25.2.1988, BGBl 148, iVm § ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Universitätsassistent in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war das Institut für quantitative Wirtschaftforschung der sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität X. Mit Schreiben vom 25. August 1988 beantragte der Beschwerdeführer gemäß Art. VI Abs. 3 des Bundesgesetzes vom 25. Februar 1988, BGBl. Nr. 148, die Überleitung in ein definitives Dienstverhältnis als Universitätsassistent. Dieser A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Universitätsassistent in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war das Institut für quantitative Wirtschaftforschung der sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität X. Mit Schreiben vom 25. August 1988 beantragte der Beschwerdeführer gemäß Art. VI Abs. 3 des Bundesgesetzes vom 25. Februar 1988, BGBl. Nr. 148, die Überleitung in ein definitives Dienstverhältnis als Universitätsassistent. Dieser A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Universitätsassistent in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war das Institut für quantitative Wirtschaftforschung der sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität X. Mit Schreiben vom 25. August 1988 beantragte der Beschwerdeführer gemäß Art. VI Abs. 3 des Bundesgesetzes vom 25. Februar 1988, BGBl. Nr. 148, die Überleitung in ein definitives Dienstverhältnis als Universitätsassistent. Dieser A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor (Verwendungsgruppe L1) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Pädagogische Akademie des Bundes in der Steiermark. Seit dem Wintersemester 1984/85 bezog der Beschwerdeführer die Dienstzulage nach § 59 Abs. 3 des Gehaltsgesetzes 1956, ohne daß darüber bescheidmäßig abgesprochen worden war. Da die belangte Behörde auf Grund eines Antrages der Dienststelle des Beschwerdeführers auf "Weitergewäh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor (Verwendungsgruppe L1) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Pädagogische Akademie des Bundes in der Steiermark. Seit dem Wintersemester 1984/85 bezog der Beschwerdeführer die Dienstzulage nach § 59 Abs. 3 des Gehaltsgesetzes 1956, ohne daß darüber bescheidmäßig abgesprochen worden war. Da die belangte Behörde auf Grund eines Antrages der Dienststelle des Beschwerdeführers auf "Weitergewäh... mehr lesen...