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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §176;Rechtssatz
Wurde ein Universitätsassistent von seinem Dienstvorgesetzten deshalb nicht zur Mitarbeit in der Forschung selbst (iSd § 4 Abs 1 des Hochschulassistentengesetzes 1962) herangezogen, um ihm (im Sinne der Abs 2 und 3 des § 4 HSchAssG) die Möglichkeit zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit einzuräumen, so ist es nicht rechtswidrig, wenn die belangte Behörde bei Prüfung der sachlichen Rechtfertigung der Überleitung des Universitätsassistenten in das provisorische Dienstverhältnis unter dem Gesichtspunkt seines Verwendungserfolges in der Forschung vom Erfolg der ihm ermöglichten wissenschaftlichen Tätigkeit während seines öffentlich-rechtlichen Assistentenverhältnisses ausgegangen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991120155.X02Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
16.11.2011