RS Vwgh 1991/11/18 91/12/0155

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Veröffentlicht am 18.11.1991
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/01 Hochschullehrer

Norm

BDG 1979 §176;
BDG 1979 Anl1 Z21/4;
HSchAssG §4;
Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs5;

Rechtssatz

Wurde ein Universitätsassistent von seinem Dienstvorgesetzten deshalb nicht zur Mitarbeit in der Forschung selbst (iSd § 4 Abs 1 des Hochschulassistentengesetzes 1962) herangezogen, um ihm (im Sinne der Abs 2 und 3 des § 4 HSchAssG) die Möglichkeit zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit einzuräumen, so ist es nicht rechtswidrig, wenn die belangte Behörde bei Prüfung der sachlichen Rechtfertigung der Überleitung des Universitätsassistenten in das provisorische Dienstverhältnis unter dem Gesichtspunkt seines Verwendungserfolges in der Forschung vom Erfolg der ihm ermöglichten wissenschaftlichen Tätigkeit während seines öffentlich-rechtlichen Assistentenverhältnisses ausgegangen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991120155.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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