Index
L22002 Landesbedienstete KärntenNorm
BDG 1979 Anl1;Rechtssatz
Für die Zuordnung von Diensten eines in die Verwendungsgruppe C eingestuften Beamten, ist nicht das Merkmal der "selbständigen Problemlösung" entscheidend, sondern, wie das einzelne Problem geartet und welches Wissen zu seiner Bewältigung benötigt wird (Hinweis E 21.11.1979, 1008/78) (hier: Leitung des Schulreferates einer BH).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990120273.X03Im RIS seit
16.11.2000Zuletzt aktualisiert am
04.03.2011