RS Vwgh 1992/5/20 90/12/0273

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.05.1992
beobachten
merken

Index

L22002 Landesbedienstete Kärnten
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 Anl1;
DienstrechtsG Krnt 1985 §176 Abs1 Z1;
GehG 1956 §30a Abs1 Z1;

Rechtssatz

Für die Zuordnung von Diensten eines in die Verwendungsgruppe C eingestuften Beamten, ist nicht das Merkmal der "selbständigen Problemlösung" entscheidend, sondern, wie das einzelne Problem geartet und welches Wissen zu seiner Bewältigung benötigt wird (Hinweis E 21.11.1979, 1008/78) (hier: Leitung des Schulreferates einer BH).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990120273.X03

Im RIS seit

16.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten