Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Ernennungserfordernisse und Definitivstellungserfordernisse
Die Beamten haben neben den allgemeinen Ernennungserfordernissen (§ 4 Abs. 1 bis 1b) folgende besondere Ernennungserfordernisse und folgende Definitivstellungserfordernisse zu erfüllen:
In Kraft seit 31.07.2016 bis 31.12.9999
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