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L22002 Landesbedienstete KärntenNorm
BDG 1979 Anl1;Rechtssatz
Für die Zuordnung von Diensten ist nicht maßgebend, daß ein in die Verwendungsgruppe C eingestellter Beamter Erledigungsentwürfe konzipiert und die hiefür erforderlichen Ermittlungen selbständig durchführt, sondern ihr Schwierigkeitsgrad, dh ob diese Tätigkeiten für Beamte der Verwendungsgruppe B charakteristisch sind (Hinweis E 14.10.1976, 1592/76).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990120273.X04Im RIS seit
16.11.2000Zuletzt aktualisiert am
04.03.2011