RS Vwgh 1992/5/20 90/12/0273

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Veröffentlicht am 20.05.1992
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L22002 Landesbedienstete Kärnten
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 Anl1;
DienstrechtsG Krnt 1985 §176 Abs1 Z1;
GehG 1956 §30a Abs1 Z1;

Rechtssatz

Für die Zuordnung von Diensten ist nicht maßgebend, daß ein in die Verwendungsgruppe C eingestellter Beamter Erledigungsentwürfe konzipiert und die hiefür erforderlichen Ermittlungen selbständig durchführt, sondern ihr Schwierigkeitsgrad, dh ob diese Tätigkeiten für Beamte der Verwendungsgruppe B charakteristisch sind (Hinweis E 14.10.1976, 1592/76).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990120273.X04

Im RIS seit

16.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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