Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Versetzung - Dem Konkretisierungserfordernis wird nicht dadurch entsprochen, daß im Antrag auf ein - nicht wiedergegebenes - Vorbringen im Verwaltungsverfahren verwiesen wird, weil damit die für die Beurteilung des Zutreffens der Voraussetzungen nach § 30 Abs 2 VwGG maßgeblichen gegenwär... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit 1. April 1981 als Universitätsassistent in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war (nach Abschluß des Studiums der Architektur Mitte 1979) zunächst bis 31. März 1985 Assistent am Institut für Hochbau und Industriebau an der Fakultät für Bauingenieurwesen und Architektur der Universität XY. In dieser Zeit promovierte der Beschwerdeführer zum Dr. techn. (15. Dezember 1984; Thema der Dissertation: Industriebau und Umweltschutz). ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §177;BDG 1979 Anl1 Z21.4;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs5;
Rechtssatz: Unter Bedachtnahme auf den Charakter des Art VI Abs 5 DRH (Überleitung von Universitätspersonal) als Überleitungsbestimmung und die Konsequenz einer Überleitung, nämlich die
Begründung: eines provisiorischen Dienstverhältnisses iSd § 177 BDG 1979 mit d... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §176 Abs2 Z3;BDG 1979 Anl1 Z21.4;
Rechtssatz: Eine Belastung des Bf durch den Institutswechsel und in der Folgezeit durch weitere Umstände, wie er sie vorgebracht hat, kann zwar bei der Quantität der Forschungstätigkeit nicht aber bei deren Qualität entscheidend berücksichtigt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §178 Abs2;BDG 1979 Anl1 Z21.4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/18 90/12/0132 2 Stammrechtssatz Der gesetzlichen Regelung ist jedenfalls nicht zu entnehmen, daß die Leistung im wissenschaftlichen Bereich (Forschung) nur durch veröffentlichte Werke nachgewiesen werden kann. Eine nicht publizierte wissenschaftliche Arbeit ist zwar einer Beurteilun... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Der Beschwerdeführer verbindet seine dagegen erhobene Beschwerde mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung und führt dazu aus, durch die Entlassung (Einkommensverlust, kaum Möglichkeit einen neuen Arbeitgeber zu finden) erleide er offenkundig einen unverhältnismäßigen Nachteil. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;VwGG §30 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/02/16 AW 94/09/0002 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe - Aus § 30 Abs 3 VwGG ergibt sich, daß die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einen Aufschub für den Vollzug des angefochtenen Bescheides bedeutet. Zulässiger Inhalt einer solchen M... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht seit 30. September 1985 als Beamtin des höheren Dienstes in wissenschaftlicher Verwendung in einem (provisorischen) öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Institut für Hygiene an der Universität X. Bereits zuvor war sie in der Zeit vom 1. Juni 1970 bis einschließlich 30. September 1971 als Vertragsassistentin und ab 1. Oktober 1971 bis zum 30. September 1985 als Hochschul(Universitäts)assistentin an diesem Institut täti... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §154 Z1;BDG 1979 §155 Abs1;BDG 1979 §178 Abs2;BDG 1979 Anl1 Z21/4;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/17 89/12/0134 2 Stammrechtssatz Daß für die wissenschaftlichen Leistungen eines Universitätsassistenten auf unbestimmte Zeit keinesfalls eine im allgemeinen einer Habilitatio... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §178 Abs2;BDG 1979 Anl1 Z21/4;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art7 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/18 90/12/0132 2 Stammrechtssatz Der gesetzlichen Regelung ist jedenfalls nicht zu entnehmen, daß die Leistung im wissenschaftlichen Bereich (Forschung) nur durch veröffentlichte Werke nachgewiesen werden kann. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Post- und Telegraphendirektion für Steiermark. Mit Bescheid der Post- und Telegraphendirektion für Steiermark vom 16. Dezember 1989 stellte die Dienstbehörde fest, der Beschwerdeführer habe mit seiner Erklärung gemäß § 240a BDG 1979 seine Überleitung in die Besoldungsgruppe der Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung mit 1. Jänner 1990 bewirkt. Auf Grund... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Post- und Telegraphendirektion für Steiermark. Mit Bescheid der Post- und Telegraphendirektion für Steiermark vom 16. Dezember 1989 stellte die Dienstbehörde fest, der Beschwerdeführer habe mit seiner Erklärung gemäß § 240a BDG 1979 seine Überleitung in die Besoldungsgruppe der Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung mit 1. Jänner 1990 bewirkt. Auf Grund... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Post- und Telegraphendirektion für Steiermark. Mit Bescheid der Post- und Telegraphendirektion für Steiermark vom 16. Dezember 1989 stellte die Dienstbehörde fest, der Beschwerdeführer habe mit seiner Erklärung gemäß § 240a BDG 1979 seine Überleitung in die Besoldungsgruppe der Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung mit 1. Jänner 1990 bewirkt. Auf Grund... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Post- und Telegraphendirektion für Steiermark. Mit Bescheid der Post- und Telegraphendirektion für Steiermark vom 16. Dezember 1989 stellte die Dienstbehörde fest, der Beschwerdeführer habe mit seiner Erklärung gemäß § 240a BDG 1979 seine Überleitung in die Besoldungsgruppe der Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung mit 1. Jänner 1990 bewirkt. Auf Grund... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Post- und Telegraphendirektion für Steiermark. Mit Bescheid der Post- und Telegraphendirektion für Steiermark vom 16. Dezember 1989 stellte die Dienstbehörde fest, der Beschwerdeführer habe mit seiner Erklärung gemäß § 240a BDG 1979 seine Überleitung in die Besoldungsgruppe der Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung mit 1. Jänner 1990 bewirkt. Auf Grund... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Volksschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Ihre Dienststelle ist die Volksschule L. Nach der Geburt ihres gehörlosen Sohnes gewährte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin über ihr Ansuchen (im Anschluß an den Urlaub gemäß § 15 Abs. 1 Mutterschutzgesetz) Karenzurlaub nach § 58 Abs. 1 LDG 1984 (Bescheid vom 1. Februar 1988; Dauer 31. Jänner bis 31. August 1988), den sie in der Folge verlängerte (Bescheid v... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §229 Abs1;BDG 1979 §240a;BDG 1979 Anl1 Z31.8;BDG 1979 Anl1 Z32.2;BDG 1979 Anl1 Z32.4;
Rechtssatz: Die Zuordnung der Tätigkeit eines Beamten der Postverwaltung und Telegraphenverwaltung in die Verwendungsgruppen des besonderen Schemas dieser Verwaltung hat ausschließlich nach objektiven, nach den Anforderungen des bestimmten Arbeitsplatzes zur Erledigung der mi... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §229 Abs1;BDG 1979 §240a;BDG 1979 Anl1 Z31.8;BDG 1979 Anl1 Z32.2;BDG 1979 Anl1 Z32.4;
Rechtssatz: Die Zuordnung der Tätigkeit eines Beamten der Postverwaltung und Telegraphenverwaltung in die Verwendungsgruppen des besonderen Schemas dieser Verwaltung hat ausschließlich nach objektiven, nach den Anforderungen des bestimmten Arbeitsplatzes zur Erledigung der mi... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §229 Abs1;BDG 1979 §240a;BDG 1979 Anl1 Z31.8;BDG 1979 Anl1 Z32.2;BDG 1979 Anl1 Z32.4;
Rechtssatz: Die Zuordnung der Tätigkeit eines Beamten der Postverwaltung und Telegraphenverwaltung in die Verwendungsgruppen des besonderen Schemas dieser Verwaltung hat ausschließlich nach objektiven, nach den Anforderungen des bestimmten Arbeitsplatzes zur Erledigung der mi... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 Anl1 Z31.8b;BDG 1979 Anl1 Z31.8c;BDG 1979 Anl1 Z32.4;
Rechtssatz: Die in der Z 32.4 der Anl 1 zum BDG für die Verwendungsgruppe PT 3 vorgenommene Einschränkung auf "regelmäßig durchführende und kontrollierende Tätigkeiten im instanziellen Bereich" ist nicht so zu verstehen, daß dem Beamten im Einzelfall keine selbständige Entscheidungsbefungis übertragen wäre ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 Anl1 Z31.8b;BDG 1979 Anl1 Z31.8c;BDG 1979 Anl1 Z32.4;
Rechtssatz: Die in der Z 32.4 der Anl 1 zum BDG für die Verwendungsgruppe PT 3 vorgenommene Einschränkung auf "regelmäßig durchführende und kontrollierende Tätigkeiten im instanziellen Bereich" ist nicht so zu verstehen, daß dem Beamten im Einzelfall keine selbständige Entscheidungsbefungis übertragen wäre ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 Anl1 Z31.8b;BDG 1979 Anl1 Z31.8c;BDG 1979 Anl1 Z32.4;
Rechtssatz: Die in der Z 32.4 der Anl 1 zum BDG für die Verwendungsgruppe PT 3 vorgenommene Einschränkung auf "regelmäßig durchführende und kontrollierende Tätigkeiten im instanziellen Bereich" ist nicht so zu verstehen, daß dem Beamten im Einzelfall keine selbständige Entscheidungsbefungis übertragen wäre ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: BDG 1979;LDG 1984 §106 Abs1 Z2;LDG 1984 §58 Abs2;LDG 1984 §58 Abs3;PG 1965 §6 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/12/0094 E 16. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Eine Gesetzesbestimmung, die allgemein - abweichend von dem im § 58 Abs 2 LDG normierten Grundsatz der Nichtberücksichtigung der im Karenzurlaub zurückgel... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Universitätsassistent am Institut für Unternehmensführung der Universität XY seit 1. Jänner 1985 in einem zuletzt bis 31. Dezember 1991 befristeten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers vom 6. Mai 1991 auf Überleitung in das provisorische Dienstverhältnis als Universitätsassistent gemäß Art. VI Abs. 5 des Bundesgesetzes vom 25. Februar 1988, BGBl. Nr. 14... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Universitätsassistent am Institut für Unternehmensführung der Universität XY seit 1. Jänner 1985 in einem zuletzt bis 31. Dezember 1991 befristeten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers vom 6. Mai 1991 auf Überleitung in das provisorische Dienstverhältnis als Universitätsassistent gemäß Art. VI Abs. 5 des Bundesgesetzes vom 25. Februar 1988, BGBl. Nr. 14... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Universitätsassistent am Institut für Unternehmensführung der Universität XY seit 1. Jänner 1985 in einem zuletzt bis 31. Dezember 1991 befristeten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers vom 6. Mai 1991 auf Überleitung in das provisorische Dienstverhältnis als Universitätsassistent gemäß Art. VI Abs. 5 des Bundesgesetzes vom 25. Februar 1988, BGBl. Nr. 14... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: AVG §45 Abs2;BDG 1979 Anl1 Z21/4 idF 1988/148;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs5;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Eine besondere Belastung des Universitätsassistenten auf den Gebieten der Lehre und Verwaltung kann zwar bei der Quantität der Forschungstätigkeit, nicht aber bei deren Qu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §177;BDG 1979 Anl1 Z21/4;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs3;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/18 91/12/0155 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Überleitung eines Universitätsassistenten in das provisorische Dienstverhältnis ist, daß zu erwarten ist, daß... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer72/01 Hochschulorganisation
Norm: BDG 1979 Anl1 Z21/4 idF 1988/148;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs5;UOG 1975 §36 Abs3;
Rechtssatz: Auch die Pflege und Fortsetzung der Lehre eines bestimmten Universitätslehrers schließt eine Weiterbildung der Lehre und Forschung unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen der Forschung und der Praxis sowi... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §154 Z1 idF 1988/148;BDG 1979 §155 Abs1 idF 1988/148;BDG 1979 Anl1 Z20 litb idF 1988/148;BDG 1979 Anl1 Z21/2 lita idF 1988/148;BDG 1979 Anl1 Z21/4 idF 1988/148; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/17 89/12/0134 2 Stammrechtssatz Daß für die wissenschaftlichen Leistungen eines Universitätsassistenten auf unbestimmte Zeit keinesfalls eine im allgemei... mehr lesen...