Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 Anl1 Z31.8 litb;BDG 1979 Anl1 Z31.8 litc;BDG 1979 Anl1;
Rechtssatz: Das jeweils von den persönlichen Eigenschaften des Beamten wie Ideenreichtum, Eigeninitiative usw. abhängige Ergebnis der Amtsführung bestimmt nicht die Wertigkeit des Arbeitsplatzes, die sich nach dem Anforderungsprofil richtet, das zur Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben (unabhängig vom jewe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §240a Abs4;BDG 1979 Anl1 Z31.8 litb;BDG 1979 Anl1 Z31.8 litc;BDG 1979 Anl1 Z32.4;
Rechtssatz: Was die Feststellung der mit dem konkreten Arbeitsplatz der Beschwerdeführerin im maßgeblichen Zeitpunkt verbundenen Aufgaben betrifft, wäre es erforderlich gewesen, jene Arbeitsplatzbeschreibung, die die belangte Behörde der Einstufung zugrundelegte, darzustellen und... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §240a Abs4;BDG 1979 Anl1 Z31.8 litb;BDG 1979 Anl1 Z31.8 litc;BDG 1979 Anl1 Z32.4;
Rechtssatz: Was die Feststellung der mit dem konkreten Arbeitsplatz der Beschwerdeführerin im maßgeblichen Zeitpunkt verbundenen Aufgaben betrifft, wäre es erforderlich gewesen, jene Arbeitsplatzbeschreibung, die die belangte Behörde der Einstufung zugrundelegte, darzustellen und... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner mit Ablauf des 31. März 1998 erfolgten Ruhestandsversetzung als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war das Bundesministerium für Inneres, bei dem er im Rahmen der kriminaltechnischen Zentralstelle tätig war. Bereits vor seiner Option ins Funktionszulagenschema hatte der Beschwerdeführer mit Antrag vom 12. September 1996 die Erlassung eines Feststellungsbescheides über die Wertigkeit d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter (Verwendungsgruppe A3) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bezirksgericht Krems an der Donau, wo er der Geschäftsstelle vorsteht bzw. diese leitet. Dem damals noch dem Dienstklassensystem angehörenden Beschwerdeführer war mit Bescheid der Dienstbehörde erster Instanz vom 1. Juli 1994 gemäß § 30a Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 GG 1956 im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Fi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter (Verwendungsgruppe A3) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bezirksgericht Krems an der Donau, wo er der Geschäftsstelle vorsteht bzw. diese leitet. Dem damals noch dem Dienstklassensystem angehörenden Beschwerdeführer war mit Bescheid der Dienstbehörde erster Instanz vom 1. Juli 1994 gemäß § 30a Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 GG 1956 im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Fi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter (Verwendungsgruppe A3) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bezirksgericht Krems an der Donau, wo er der Geschäftsstelle vorsteht bzw. diese leitet. Dem damals noch dem Dienstklassensystem angehörenden Beschwerdeführer war mit Bescheid der Dienstbehörde erster Instanz vom 1. Juli 1994 gemäß § 30a Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 GG 1956 im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Fi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter (Verwendungsgruppe A3) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bezirksgericht Krems an der Donau, wo er der Geschäftsstelle vorsteht bzw. diese leitet. Dem damals noch dem Dienstklassensystem angehörenden Beschwerdeführer war mit Bescheid der Dienstbehörde erster Instanz vom 1. Juli 1994 gemäß § 30a Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 GG 1956 im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Fi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Finanzamt Linz, bei dem er als "Gruppenleiter der Veranlagungsabteilung, Prüfungsgruppe Lohnsteuer/Familienlastenausgleichsgesetz" eingesetzt ist. Bei den Akten des Verwaltungsverfahrens findet sich eine vom BRZ am 14. August 1996 ausgedruckte, für den Beschwerdeführer bestimmte Dienstgebermitteilung, in der die Einstufung seines Arbeitsplatzes im Funk... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Finanzamt Linz, bei dem er als "Gruppenleiter der Veranlagungsabteilung, Prüfungsgruppe Lohnsteuer/Familienlastenausgleichsgesetz" eingesetzt ist. Bei den Akten des Verwaltungsverfahrens findet sich eine vom BRZ am 14. August 1996 ausgedruckte, für den Beschwerdeführer bestimmte Dienstgebermitteilung, in der die Einstufung seines Arbeitsplatzes im Funk... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Kontrollor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Bundesbildungsanstalt für Kindergartenpädagogik in Innsbruck; er ist dort als leitender Schulwart tätig. Mit Optionserklärung vom 14. November 1995 bewirkte der Beschwerdeführer seine Überleitung in das Funktionszulagenschema mit Wirkung vom 1. Jänner 1995, und zwar entsprechend der ihm zur Kenntnis gebrachten Dienstgebermitteilung in die Verwendungsgrup... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §137 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §137 Abs3 idF 1994/550;BDG 1979 Anl1 Z2.5.6 litf idF 1994/550;BDG 1979 Anl1 Z2.6.8 litc idF 1994/550;BDG 1979 Anl1 Z3.31 litf idF 1994/550;
Rechtssatz: Die Leiter von Geschäftsstellen bei Bezirksgerichten mit weniger als 30 nichtrichterlichen Bediensteten können einer niedrigeren Funktionsgruppe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §137 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §137 Abs3 idF 1994/550;BDG 1979 Anl1 Z2.5.6 litf idF 1994/550;BDG 1979 Anl1 Z2.6.8 litc idF 1994/550;BDG 1979 Anl1 Z3.31 litf idF 1994/550;
Rechtssatz: Die Leiter von Geschäftsstellen bei Bezirksgerichten mit weniger als 30 nichtrichterlichen Bediensteten können einer niedrigeren Funktionsgruppe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §137 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §137 Abs3 idF 1994/550;BDG 1979 Anl1 Z2.5.6 litf idF 1994/550;BDG 1979 Anl1 Z2.6.8 litc idF 1994/550;BDG 1979 Anl1 Z3.31 litf idF 1994/550;
Rechtssatz: Die Leiter von Geschäftsstellen bei Bezirksgerichten mit weniger als 30 nichtrichterlichen Bediensteten können einer niedrigeren Funktionsgruppe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §137 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §137 Abs3 idF 1994/550;BDG 1979 §254 Abs14 idF 1994/550;BDG 1979 Anl1 Z3.3.1 litf idF 1994/550;
Rechtssatz: Auf Grund der - im Gegensatz zu vielen anderen Richtverwendungen - hinsichtlich des in Frage stehenden Arbeitsplatzes VORSTEHER BZW LEITER EINER GESCHÄFTSSTELLE BEI EINEM BEZIRKSGERICHT ni... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §137 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §137 Abs3 idF 1994/550;BDG 1979 §244 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 Anl1 Z2.4.6 lite idF 1994/550;BDG 1979 Anl1 Z2.5.6 litd idF 1994/550;
Rechtssatz: Hinsichtlich der für die Einstufung in die Verwendungsgruppe A2, Funktionsgruppe 5, maßgebenden Richtverwendung nach Z 2.5.6. lit d erster Fall der An... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §137 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §137 Abs3 idF 1994/550;BDG 1979 §244 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 Anl1 Z2.4.6 lite idF 1994/550;BDG 1979 Anl1 Z2.5.6 litd idF 1994/550;
Rechtssatz: Hinsichtlich der für die Einstufung in die Verwendungsgruppe A2, Funktionsgruppe 5, maßgebenden Richtverwendung nach Z 2.5.6. lit d erster Fall der An... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §137 Abs3 idF 1994/550;BDG 1979 Anl1 Z4.3 litc idF 1994/550;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall spricht schon die Wortinterpretation der Richtverwendung Z 4.3. lit c der Anlage 1 zum BDG 1979 des Schulwartehilfsdienstes (wonach zu den Verwendungen der Funktionsgruppe 1 der leitende Schulwart, dem mindestens drei Bedienstete des Sch... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §137 Abs3 idF 1994/550;BDG 1979 Anl1 Z4.3 litc idF 1994/550;
Rechtssatz: Dem Beamten sind fünf Bedienstete des Schulwartehilfsdienstes im Sinne der Richtverwendung Z 4.3. lit c der Anlage 1 zum BDG 1979 (wonach zu den Verwendungen der Funktionsgruppe 1 der leitende Schulwart, dem mindestens drei Bedienstete des Schulwartehilfs... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §137 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §137 Abs3 idF 1994/550;BDG 1979 Anl1;
Rechtssatz: Die Bewertung und Zuordnung von Arbeitsplätzen zu einer Verwendungsgruppe und innerhalb dieser zu Funktionsgruppen hat nach dem diesbezüglich eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 137 BDG 1979 rein abstrakt nach den mit der Geschäftsverteilung dem A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand vom 1. April 1981 bis zum 29. Juni 1995 als Universitätsassistent am Institut für Tumorbiologie/Krebsforschung der medizinischen Fakultät der Universität Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Überleitung in das provisorische Dienstverhältnis erfolgte mit Bescheid der belangten Behörde vom 10. Jänner 1991. Von September 1988 bis April 1994 hielt sich der Beschwerdeführer in Frederick/Maryland in den USA auf, seit Februar 1989 a... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §155 Abs1 idF 1988/148;BDG 1979 §178 Abs2 idF 1988/148;BDG 1979 Anl1 Z21/4 idF 1988/148;
Rechtssatz: Die Leistung im wissenschaftlichen Bereich (Forschung) kann nicht nur durch veröffentlichte oder nur in bestimmten (angesehenen nationalen oder internationalen) Zeitschriften publizierte Werke nachgewiesen werden. Eine nicht oder nur in einem eingeschränkt verb... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §155 Abs1 idF 1988/148;BDG 1979 §178 Abs2 idF 1988/148;BDG 1979 Anl1 Z21/4 idF 1988/148;
Rechtssatz: Wissenschaftliche Tätigkeit auf noch wenig erforschten Gebieten und insbesondere die Grundlagenforschung ist ebenso verdienstvoll wie risikoreich, und positive Ergebnisse dürfen nicht zum allein ausschlaggebenden Bewertungskriterium derartiger Forschungen gemac... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §155 Abs1 idF 1988/148;BDG 1979 §178 Abs2 idF 1988/148;BDG 1979 Anl1 Z21/4 idF 1988/148;
Rechtssatz: Wissenschaftliche Tätigkeit muss sich im Allgemeinen an ihren Ergebnissen messen lassen, sodass auch die Auswahl eines in diesem Sinne aussichtsreichen Forschungsgebietes oder Projektes Teil erfolgreicher wissenschaftlicher Arbeit ist (Hinweis E 26.5.1999, 93/1... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §155 Abs1 idF 1988/148;BDG 1979 §178 Abs2 idF 1988/148;BDG 1979 Anl1 Z21/4 idF 1988/148;
Rechtssatz: Da es Kennzeichen des provisorischen Dienstverhältnisses ist, dass die Zeit dieses Dienstverhältnisses zur Erprobung für die Übernahme in ein unkündbares öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis bestimmt ist, hat die Behörde vor allem die Forschungstätigkeit des... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz72/01 Hochschulorganisation
Norm: BDG 1979 §155 Abs1 idF 1988/148;BDG 1979 §178 Abs2 idF 1988/148;BDG 1979 Anl1 Z21/4 idF 1988/148;UOG 1975 §36 Abs3;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes darf für die wissenschaftlichen Leistungen eines Universitätsassistenten keinesfalls eine im Allgemeinen einer Habilitation entsprechende Leistung gefordert werden... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §155 Abs1 idF 1988/148;BDG 1979 §178 Abs2 idF 1988/148;BDG 1979 Anl1 Z21/4 idF 1988/148; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/17 89/12/0134 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Definitivstellung eines Universitätsassistenten sind die für eine dauernde Verwendung erforderlichen positiven Leistungen sowohl im Bereiche der Forschung als auch im Lehr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Fachoberinspektor in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Vor seiner mit Wirksamkeit vom 30. April 1990 erfolgten Ruhestandsversetzung war er als Fachoberinspektor (Verwendungsgruppe C) in der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland tätig. Zur Vorgeschichte wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 16. Dezember 1992, Zl. 92/12/0022, verwiesen. Mit d... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 Anl1;GehG 1956 §30a Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/20 90/12/0273 4
(hier betreffend Tätigkeit bei einer Finanzlandesdirektion) Stammrechtssatz Für die Zuordnung von Diensten ist nicht maßgebend, daß ein in die Verwendungsgruppe C eingestellter Beamter Erledigungsentwürfe konzipiert und die hiefür erforderlichen Ermi... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 Anl1;GehG 1956 §30a Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/20 90/12/0273 3 Stammrechtssatz Für die Zuordnung von Diensten eines in die Verwendungsgruppe C eingestuften Beamten, ist nicht das Merkmal der "selbständigen Problemlösung" entscheidend, sondern, wie das einzelne Problem geartet und welches Wissen zu seiner Bewälti... mehr lesen...