RS Vwgh 1992/7/29 91/12/0209

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Veröffentlicht am 29.07.1992
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 Anl1;
GehG 1956 §12a Abs2;
GehG 1956 §68 Abs2;

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 68 Abs 2 GehG ist in ihrem sinnvollen Zusammenhang auszulegen. Der sinnvolle Zusammenhang ist nicht im Umstand der Graduierung, sondern in der Beziehung zwischen der Ausbildung und der einschlägigen Verwendung des Beamten zu sehen. Diese Grundüberlegung wird auch durch die in der tabellarischen Darstellung des § 68 Abs 2 GehG in der Kopfleiste enthaltene Voraussetzung, daß es sich um eine Ausbildung iSd Ernennungserfordernisse der Anlage 1 zum BDG 1979 handeln muß, bestätigt (hier Maßgeblichkeit des abgeschlossenen Hochschulstudiums im Falle der Überstellung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991120209.X01

Im RIS seit

16.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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