RS Vwgh 1992/5/20 90/12/0318

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Veröffentlicht am 20.05.1992
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 Anl1;
GehG 1956 §30a Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/01 89/12/0133 5

Stammrechtssatz

Einer bestimmten VGr sind Dienste zuzuordnen, wenn sie ihrer Art nach Fähigkeiten und Kenntnisse voraussetzen, die im allgemeinen nur von Beamten erwartet werden können, die die Anstellungserfordernisse dieser bestimmten VGr erfüllen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990120318.X01

Im RIS seit

16.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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