Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;StGB §302;StGB §74 Z4;
Rechtssatz: Es kann dem Gesetz nicht entnommen werden, dass das Vorliegen eines "disziplinären Überhangs" im Sinne des § 95 Abs. 1 BDG 1979 im Falle einer Verurteilung wegen eines "echten Beamtendelikts" stets zu verneinen wäre. Denn auch die Berücksichtigung ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;StGB §95 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/09/0144
2001/09/0145
Rechtssatz: Bei einem strafrechtlich geahndeten Verhalten (hier: Unterlassung der Hilfeleistung iSd § 95 Abs. 1 StGB seitens Polizeibeamten für einen durc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er hat im maßgeblichen Zeitraum Oktober 1994 bis Februar 1995 seinen Dienst im Polizeigefangenenhaus der Bundespolizeidirektion Linz versehen. Mit Disziplinarerkenntnis vom 12. Dezember 1996 hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres wie folgt zu Recht erkannt: "RI L ist schuldig, als Beamter nicht gemäß § 43 Abs. 2 BDG 1979 in seinem gesamten Verhalten dara... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor (im Bereich des Exekutivdienstes der Sicherheitswache) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er hat im maßgeblichen Zeitraum Oktober 1994 bis Februar 1995 seinen Dienst im Polizeigefangenenhaus der Bundespolizeidirektion Linz versehen. Mit Disziplinarerkenntnis vom 12. Dezember 1996 hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres wie folgt zu Recht erkannt: "RI A ist schuldig, als Beamter ni... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §93;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Die Begleitumstände der Begehung der Verwaltungsübertretungen, die dazu führen, dass die - bei außerdienstlichem Verhalten nach einem strengeren Maßstab zu beurteilende - Schwelle der disziplinären Erheblichkeit überschritten wurde, können bei der Strafbeme... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Oberoffizial (im Postdienst) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis zum Zeitpunkt seiner Suspendierung als motorisierter Briefeinsammler bei einem Postamt in Wien tätig; bis Ende November 1994 war der Beschwerdeführer vormittags auch als Eilzusteller eingesetzt worden. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 12. Juni 1995 wurde der Beschwerdeführer des ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §95 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/09/0324 E 19. November 1997 RS 1
(letzter Satz ohne Klammerausdruck) Stammrechtssatz Der Ausspruch über Schuld und Strafe in einer Disziplinarsache ist trennbar. Hinsichtlich nicht bekämpfter Teile eines als Disziplinarerkenntnisses bezeichneten Bescheides t... mehr lesen...
Der im Jahr 1964 geborene Beschwerdeführer stand zuletzt als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Steiermark, Bezirksgendarmeriekommando Voitsberg, dem Gendarmerieposten Söding zugeteilt. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 26. März 1997 wurde der Beschwerdeführer wie folgt für schuldig erkannt: "1) Am 20. Oktober 1996, um ca 19.1... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/12/16 94/09/0034 2
(ohne Klammerausdruck nach dem letzten Satz) Stammrechtssatz Da strafgerichtliche oder verwaltungsbehördliche Verurteilungen in jenen Fällen, in denen das strafbare Verhalten zugleich eine Verletzung des in § 43 Abs 2 BDG 1979 festgelegten Tatbestandbildes des "Vertraue... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 8. Jänner 1998, Zl. 2/38-DK 21/97, wurde der Beschwerdeführer folgendermaßen für schuldig erkannt: "A) BezInsp. JF ist schuldig, er hat es unterlassen, seine dienstlichen Aufgaben unter Beachtung der geltenden Rechtsordnung treu, gewissenhaft und unparteiisch mit den ihm zur Ve... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93;BDG 1979 §95 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/11 92/09/0318 9 Stammrechtssatz Der für die disziplinäre Verfolgung wesentliche Gesichtspunkt, das Funktionieren der Verwaltung zu gewährleisten, wird bei der Verhängung von Verwaltungsstrafen oder einer gerichtlichen Strafe in keiner... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §95 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/09/0178 E 18. Oktober 1989 RS 4 Stammrechtssatz Unterstellt die Behörde das Verhalten des Beamten, das zu seiner strafgerichtlichen Verurteilung führte, dem § 43 Abs 2 BDG und bekämpft der Beamte nicht den Schuldspruch, ist die Anwendbarkeit des § 95 Abs 1 BDG ausgeschlossen. § ... mehr lesen...
Der im Jahr 1965 geborene Beschwerdeführer stand zuletzt als Revierinspektor in der Justizanstalt W, Außenstelle S, im Dienst. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt wurde der Beschwerdeführer der nachstehend angeführten Dienstpflichtverletzungen für schuldig erkannt: Er habe "in der Zeit von November 1992 bis Mai 1995 in W und S gemeinsam mit B und D als Mittäter, mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalt... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs1;StGB §146;StGB §147; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/18 95/09/0134 2 Stammrechtssatz Mit der strafrechtlichen Verurteilung (hier: eines Exekutivwachbeamten) wegen des Vergehens des schweren Betruges nach § 146 und § 147 StGB wurde der Unrechtsgehalt der Dienstpfli... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Oberrevident in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Postamt 3160 Traisen, wo er als Kassenbeamter II und als "Springer" verwendet wurde. Mit Urteil des Landesgerichtes St. Pölten als Schöffengericht vom 28. September 1995 wurde der Beschwerdeführer des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs. 1 StGB dahingehend für schuldig erkannt, er habe in den Postämtern Neulengbach, Wampe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Bezirksinspektor (Zollwachebeamter) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde als Abfertigungsgruppenführer im Grenzkontroll- und Grenzüberwachungsdienst bei der Zollwacheabteilung Klingenbach verwendet. Mit Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt als Schöffengericht vom 12. Juli 1995 wurde der Beschwerdeführer des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach den §§ 302 Abs. 1 StGB und des Vergehens der Freiheitsentziehung n... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Oberamtswart in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war der Zustelldienst bei der Staatsanwaltschaft Wien. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 15. Dezember 1995 wurde der Beschwerdeführer wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127, 130 erster Fall StGB sowie wegen des Vergehens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer vo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §95 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/11/19 95/09/0324 1 Stammrechtssatz Der Ausspruch über Schuld und Strafe in einer Disziplinarsache ist trennbar. Hinsichtlich nicht bekämpfter Teile eines als Disziplinarerkenntnisses bezeichneten Bescheides tritt Teilrechtskraft ein. Wird allein der... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;BDG 1979 §95 Abs3;StGB §302;StGB §99 Abs1;
Rechtssatz: Der durch die vom Beamten begangenen Straftaten (hier: Freiheitsverletzung und Mißbrauch der Amtsgewalt) eingetretene Vertrauensverlust kann durch die ins Treffen geführten "Milderungs... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §1 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs1;StGB §302;StGB §74 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/29 97/09/0183 1 Stammrechtssatz Der Notwendigkeit der Verhängung einer Disziplinarstrafe iSd § 95 Abs 1 BDG 1979 steht der Umstand nicht entgegen, daß der Beamte wegen des Delikts des Amtsmißbrauches gemäß... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;StGB §127;StGB §130;
Rechtssatz: Soweit der Beamte auf die "Geringfügigkeit seiner Taten" und die ihm durch den Zugang zu allen Räumlichkeiten eröffnete Möglichkeit, Diebstähle "in beträchlichem Umfang" zu begehen, verweist, ist nicht zu erkennen, daß bzw a... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er versieht seinen Dienst im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich. Im Disziplinarerkenntnis vom 8. September 1993, Zl. 18/28-DK-45/93, der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, "seine rechtskräftigen Bestrafungen in der Gesamthöhe von S 5.500,-- (fünftausendfünfhundert) wegen der Übertre... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;
Rechtssatz: Da strafgerichtliche oder verwaltungsbehördliche Verurteilungen in jenen Fällen, in denen das strafbare Verhalten zugleich eine Verletzung des in § 43 Abs 2 BDG 1979 festgelegten Tatbestandbildes des "Vertrauens der Allgemeinheit" beinhaltet, den mit der Disziplinarstrafe verfolgten Zweck, den Besch an die ihm aufgrund s... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 28. Juni 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, "seine Dienstpflichten hinsichtlich des § 43 Abs. 1 und 2 BDG 1979 iVm Erlaß des BMI vom 23. 12. 1970, Zl 189 810/B-70 (GES), insofern verletzt zu haben, als er I. am 18. April 1989 um 23.30 Uhr bei der Festna... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/11 92/09/0318 10
VwSlg 13817 A/1993
(hier: Verbale Äußerungen und Gesten gegenüber im
Exekutivdienst tätigen Kollegen) Stammrechtssatz Der Begriff "Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben" meint die Wertschätzung, die das ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93;BDG 1979 §95 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/11 92/09/0318 9
VwSlg 13917 A/1993 Stammrechtssatz Der für die disziplinäre Verfolgung wesentliche Gesichtspunkt, das Funktionieren der Verwaltung zu gewährleisten, wird bei der Verhängung von Verwaltungsstrafen oder einer gerichtlichen Strafe in keine... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis zum Bund. Er ist im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich tätig (zur Zeit der streitgegenständlichen Disziplinarvergehen war er dem Gendarmerieposten Schottwien zugeteilt). Der Verwaltungsgerichtshof verweist zur Vermeidung von Wiederholungen zur Darstellung der Vorgeschichte auf das Erkenntnis vom 18. Jänner 1996, Zl. 93/09/0312. Mit diesem Erkenntnis wurde der Be... mehr lesen...
Der im Jahr 1951 geborene Beschwerdeführer steht als Oberoffizial (Bediensteter der Verwendungsgruppe 2, Dienstklasse III) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Graz, er ist der Magistratsabteilung 10/1-Straßen- und Brückenbauamt zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Disziplinarerkenntnis vom 25. November 1992 wurde der Beschwerdeführer von der Disziplinarkommission für Beamte der Landeshauptstadt Graz (Senat B) für schuldig befunden, a) zu einem nicht näher b... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §95 Abs1;DGO Graz 1957 §78;DGO Graz 1957 §80 Abs1;DGO Graz 1957 §80 Abs2;DGO Graz 1957 §80 Abs3;
Rechtssatz: Der Ausspruch über Schuld und Strafe in einer Disziplinarsache ist trennbar. Hinsichtlich nicht bekämpfter Teile eines als Disziplinarerkennt... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §95 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/09/0178 E 18. Oktober 1989 RS 4 Stammrechtssatz Unterstellt die Behörde das Verhalten des Beamten, das zu seiner strafgerichtlichen Verurteilung führte, dem § 43 Abs 2 BDG und bekämpft der Beamte nicht den Schuldspruch, ist die Anwendbarkeit des § 95 Abs 1 BDG ausgeschlossen. § ... mehr lesen...