Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Ein Beamter, der seinen Dienstgeber um des eigenen Vorteils willen schädigt, belastet das zwischen ihm und seinem Dienstgeber bestehende, für die Erfüllung der Aufgaben öffentlicher Verwaltungen unerläßliche Vertrauensverhältnis so stark und so nachhaltig, daß es in der Regel notwen... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0092 E 15. Dezember 1989 RS 8(hier: drei Zugriffe in einem Zeitraum von drei Monaten). Stammrechtssatz Wenn der Beamte mehrmals deliktisch gehandelt und zum Zeitpunkt der Entdeckung der Tat den Schaden nur zum Teil wieder gutzumachen hat, so ist die daraus... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0092 E 15. Dezember 1989 RS 3 Stammrechtssatz Ein Beamter, der unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten und während seines Dienstes ihm anvertrautes Gut zum Nachteil seiner Dienstbehörde veruntreut, ist grundsätzlich als Beamter nicht mehr tragba... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 86/09/0200 16 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 95 Abs 3 BDG 1979 regelt die Frage, ob bzw unter welchen Voraussetzungen einer der im § 92 Abs 1 Z 1 bis 4 BDG 1979 abschließend aufgezählten Disziplinarstrafen auch dann noch ausgesprochen werden darf, wenn gegen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat T. Mit undatiertem Schreiben (nach einer handschriftlichen Ergänzung vom 24. September 1981) übermittelte die Bundespolizeidirektion Wien an die Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsmitteilung bezüglich zweier Vorfälle, die mit dem Beschwerdeführer in Zusammenhang gebracht wurden. Zum ei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 95 Abs 3 BDG 1979 regelt die Frage, ob bzw unter welchen Voraussetzungen einer der im § 92 Abs 1 Z 1 bis 4 BDG 1979 abschließend aufgezählten Disziplinarstrafen auch dann noch ausgesprochen werden darf, wenn gegen den Beamten zuvor wegen desselben Sachverhaltes (Tatidentität) eine g... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seit 1981 bis zu seiner 1983 erfolgten Suspendierung leitete er das Postamt L. Mit Erkenntnis der Disziplinarkommission erster Instanz vom 24. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe 1. in der Zeit Jänner 1981 bis einschließlich Jänner 1983 Arbeitseinheiten des genannten Postamtes in den von ihm zu erstellenden - für die Personalbedarfsermittlung wese... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;
Rechtssatz: Aus § 95 Abs 2 BDG 1979 ergibt sich keinesfalls eine Bindungswirkung in dem Sinne, daß ein strafgerichtlicher Freispruch immer auch einen disziplinären Freispruch nach sich ziehen muß. Dies ergibt sich insbesondere daraus, daß die strafrechtliche und die disziplinäre Verantwortlichkeit eine in weiten Bereichen verschiede... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: § 95 Abs 2 BDG 1979 erster Satz stellt im Gegensatz zu Abs 1 und Abs 3 der genannten Bestimmung nicht nur auf verurteilende Erkenntnisse ab, sondern ganz allgemein auf einen rechtskräftigen
Spruch: und erfaßt damit nach dem klaren Wortlaut auch Freisprüche. Die Bindungswirkung ist aber nur an jene Tatsa... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Ein Beamter, der unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten und während seines Dienstes ihm anvertrautes Gut zum Nachteil seiner Dienstbehörde veruntreut, ist grundsätzlich als Beamter nicht mehr tragbar, weil durch eine derartige Straftat nicht nur das Vertrauensverhältnis ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Wenn der Beamte mehrmals deliktisch gehandelt und zum Zeitpunkt der Entdeckung der Tat den Schaden nur zum Teil wieder gutzumachen hat, so ist die daraus abzuleitende Wiedergutmachungsabsicht bzgl des gesamten Betrages bei der Bewertung der Gesamtpersönlichkeit des Beamten an sich i... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 4;
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 1;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Eine einwandfreie Dienstleistung nach Aufdeckung der Tat vermag den Vertrauensverlust nicht auf... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Die Kassenklarheit, Kassensicherheit und Kassenredlichkeit sind für ein geordnetes und zuverlässiges Kassenwesen grundlegende Voraussetzung. Darüber wird jeder Kassenbeamte in der Ausbildung und Einarbeitung belehrt. Trotz der vorgesehenen Kontrollen ist die Verwaltung nicht in der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §95 Abs1;
Rechtssatz: Der Ausspruch über Schuld und Strafe in einem Disziplinarerkenntnis ist trennbar (Hinweis E 17.3.1982, 1351/79, E 17.3.1982, 81/09/0103). Schlagworte Trennbarkeit gesonderter Abspruch European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §95 Abs1;
Rechtssatz: Unterstellt die Behörde das Verhalten des Beamten, das zu seiner strafgerichtlichen Verurteilung führte, dem § 43 Abs 2 BDG und bekämpft der Beamte nicht den Schuldspruch, ist die Anwendbarkeit des § 95 Abs 1 BDG ausgeschlossen. § 43 Abs 2 BDG stellt nämlich auf einen spezifisch dienstrechtlichen Aspek... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Die langjährige einwandfreie Dienstleistung vermag den Vertrauensverlust nicht aufzuwiegen. Angesichts der Art und Schwere der begangenen Straftat (hier: Verbrechen des Missbrauches der Amtsgewalt nach den § 12 StGB, § 302 Abs 1 StGB; Vergehen des schweren Diebstahles unter Ausnützu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Ein Beamter, der unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten und während seines Dienstes zwei Diebstähle zum Nachteil seiner Dienstbehörde begeht, ist grundsätzlich als Beamter nicht mehr tragbar, weil durch eine derartige Straftat nicht nur das Vertrauensverhältnis zu seinen... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Beim Zusammentreffen von gerichtlich oder verwaltungsbehördlich strafbaren Handlungen mit Dienstpflichtverletzungen würde ein "disziplinärer Überhang" nur dann fehlen, wenn das vorgeworfene Verhalten gleichzeitig den Tatbestand einer gerichtlich oder verwaltungsbehördlich strafbaren Handlung (Unterlassu... mehr lesen...