RS Vwgh 1992/6/25 91/09/0148

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Veröffentlicht am 25.06.1992
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §91;
BDG 1979 §92 Abs1 Z3;
BDG 1979 §93 Abs1;

Rechtssatz

Was den Vorwurf der mangelhaften Ermittlung der Arbeitsüberlastung als möglichen Milderungsgrund für die zur Last gelegte Tat betrifft, kommt dem schon deshalb keine entscheidungswesentliche Bedeutung zu, weil auch eine allenfalls gegebene Arbeitsüberlastung, die zu Aktenrückständen geführt hat, das Ausmaß der Schuld, das in der Vortäuschung einer sachgerechten Bearbeitung der aus welchem Grund auch immer unerledigt gebliebenen Akten liegt, nicht zu verringern vermag.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991090148.X06

Im RIS seit

25.06.1992

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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