Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16 Abs1 idF 1972/214;
Rechtssatz: Eine "gleichzuhaltende Überstunde" liegt schon dann nicht vor, wenn nur eine der im Gesetz unter den Z. 1 bis 4 des § 49 Abs. 1 BDG 1979 enthaltenen Voraussetzungen nicht gegeben ist (Hinweis Erkenntnis vom 11.12.2002, 97/12/0188). European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;BDG 1979 §58;GehG 1956 §16 Abs1 idF 1972/214;VerwaltungsakademieG §16 Abs2;VerwaltungsakademieG §31 Abs1 Z3;VerwaltungsakademieG §32 Abs1 idF 1979/568;
Rechtssatz: Der Beamte hat mit - für die Zulassung durch den Direktor der Verwaltungsakademie des Bundes erforderlichen (§ ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16 Abs1 idF 1972/214;
Rechtssatz: Eine anspruchsbegründende Anordnung von Überstunden kann nicht nur ausdrücklich unter Verwendung des Wortes "Anordnung" erfolgen. Sie liegt vielmehr auch dann in einer den Anspruch auf Vergütung rechtfertigenden Weise vor, wenn sie auf die Ausführung von Arbeiten eines bestimmten Ausmaßes... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion Graz (im Folgenden: BPolDion). Am 11. September 1995 erhielt der Beschwerdeführer den Dienstauftrag, am 12. September 1995 über Auftrag des Landesgerichtes für Strafsachen G. eine Dienstreise nach Szombathely/Ungarn anzutreten. Ebenso wurde der Beschwerdeführer am 13. September 1995 angewiesen, vom 13. bis zum 15. September 1995 i... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Landesschulinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist im Bereich des Landeschulrates für Oberösterreich (im Folgenden: LSR) tätig. Mit Schreiben vom 2. Juni 1995 an den LSR ersuchte der Beschwerdeführer um Vergütung der von ihm erbrachten, noch nicht abgegoltenen "Mehrdienstleistungen" (im Folgenden: MDL) für 1993 (31 MDL) und 1994 (56,5 MDL) in Form der vollen Vergütung oder des Zeitausgleiches, für das Jahr 19... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16;
Rechtssatz: Allein der Umfang der einem Beamten übertragenen dienstlichen Aufgaben rechtfertigt nicht die Annahme, in der Übertragung dieser Aufgaben sei bereits eine (generelle) konkludente Anordnung von Überstunden (im Beschwerdefall von zusätzlichen Überstunden) zu sehen. Dass er mit den ihm angeordneten Überstunde... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer, der nach seinem Vorbringen im verfahrensgegenständlichen Zeitraum jeweils in einzelnen Monaten eines Jahres regelmäßig unumgängliche, weder vorziehbare noch in das Folgemonat verschiebbare (zusätzliche) Aufgaben zu erfüllen gehabt hat, hätte in diesen Monaten zunächst - im Rahmen sein... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1075/78 E 30. Jänner 1980 VwSlg 10028 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Der Grundsatz, wonach für die auf Dienstreisen außerhalb der Normalarbeitszeit zugebrachte Zeit (Reisezeit), in der ein Dienst nicht versehen wird, keine Überstundenvergütung beansprucht werden kann, gilt nicht für eine ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0283 E 8. April 1992 RS 1 Stammrechtssatz Eine anspruchsbegründende Anordnung muß das Wort "Überstunde" nicht ausdrücklich enthalten. Eine solche Anordnung liegt vielmehr auch dann in einer den Anspruch auf Vergütung rechtfertigenden Weise vor, wenn sie auf die Ausführung von Arb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1 idF 1992/873;GehG 1956 §16 idF 1992/873;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/12/0241 E 26. November 1990 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für das Vorliegen einer Überstunde ist, daß über die im Dienstplan vorgeschriebenen Dienststunden hinaus Dienst versehen wird und daß diese Dienstleistung ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1 idF 1992/873;GehG 1956 §16 idF 1992/873;
Rechtssatz: In seinem Erkenntnis vom 30. Jänner 1980, Zl. 1075/78, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass dann, wenn der Dienst an einem bestimmten Ort anzutreten bzw. zu beenden ist, die dazwischenliegende Zeit (zwischen zwei dienstlichen Einsätzen des Beamten an verschiedenen Or... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist im Bundesministerium (Kraftfahrbetrieb) tätig. Zu seinen dienstlichen Tätigkeiten gehören auch Dienste als Sicherheitsunteroffizier im Amtsgebäude Rossau (im Folgenden AG R.). Mit undatiertem Schreiben - bei der belangten Behörde am 4. Mai 1998 eingelangt - stellte der Beschwerdeführer folgenden Antrag (Unterstreichungen im Original): "Ich ersuche um bescheidmäßige Ab... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16;GehG 1956 §17; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/12/0150 E 11. Dezember 2002
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass der Beamte mit seinem Antrag im Ergebnis die allgemeine Klärung der Gebührlichkeit einer Überstundenvergütung für die mit seiner Tätigkeit als Si... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine letzte Dienststelle war ein Referat im Generalinspektorat der Sicherheitswache der Bundespolizeidirektion Wien. Während des Nachtdienstes vom 25. auf den 26. Oktober 1993, teilte sich der Beschwerdeführer durch Ausfüllen des referatsintern für Kommandierungen von Hauptdienstergänzungen aufgelegten Formblattes für den Staatsfeiertag selbst zum Dienst ein. An die... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Rätin in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Bundesministerium für Landesverteidigung; sie ist rechtskundig im Sinn des § 24 Abs. 1 VwGG. Im Hinblick auf die von der Beschwerdeführerin zu erbringenden zeitlichen Mehrdienstleistungen erging im April 1991 folgende Erledigung der belangten Behörde an sie: "Pauschalierte Überstundenvergütung - Mitteilung Frau Kommissärin D Wien MITTEILUNG ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Major des österreichischen Bundesheeres in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Landwehrstammregiment 14, Stabskompanie. Vom 1. Oktober 1990 bis zum 17. Mai 1991 war er der Landesverteidigungsakademie dienstzugeteilt und nahm in dieser Zeit am 16. Truppenkommandantenkurs teil. Der Beschwerdeführer hat sich um die Teilnahme an diesem Kurs nicht beworben, sondern wurde von Amts wegen dazu eingeteilt. Die T... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/08 86/12/0283 1 Stammrechtssatz Eine anspruchsbegründende Anordnung muß das Wort "Überstunde" nicht ausdrücklich enthalten. Eine solche Anordnung liegt vielmehr auch dann in einer den Anspruch auf Vergütung rechtfertigenden Weise vor, wenn sie auf die Ausführung von Arbe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Allgemeinen Verwaltung, der zur Ausübung einer Unteroffiziers-Funktion herangezogen wird, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist beim Militärkommando Kärnten/Ergänzungsabteilung tätig. Mit Befehl vom 15. September 1993 ordnete das Militärkommando Kärnten für die Teilnahme des Bundesheeres an der Gedenkfeier zur 73. Wiederkehr des Tages der Kärntner Volksabstimmung für die Gedenkfeier des Landes Kärnten am Zentralfri... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):95/12/0221 E 22. Jänner 1997 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2976/76 E 10. März 1977 VwSlg 9272 A/1977 RS 1 Stammrechtssatz Eine anspruchsbegründende Anordnung einer Überstunde liegt vor, wenn sie von einem Dienstvorgesetzten ausgeht, dessen Weisung der B... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Strom- und Schleusenaufsicht X. Er ist dort grundsätzlich im Rahmen eines Normaldienstplanes (Dienstzeit an Arbeitstagen von 7.00 bis 15.00 Uhr) als Stellvertreter des Dienststellenleiters eingeteilt. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens wurde mit Datum vom 25. Juli 1994 vom Dienststellenleiter des Beschwerdeführers für August 1994 ein ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §48 Abs2;BDG 1979 §48 Abs3;BDG 1979 §48 Abs4;BDG 1979 §48 Abs6;BDG 1979 §49 Abs1;
Rechtssatz: Die im § 48 Abs 2 zweiter Satz BDG 1979 festgelegten Grundsätze für die Gestaltung des Dienstplanes gelten nicht nur für den Normaldienstplan, sondern auch für die anderen genannten Formen von Dienstplänen. § 48 BDG 1979 ist auch keine strikte Abgrenzung der genannten... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen, den vom Beschwerdeführer vorgelegten Beilagen und den für das verfassungsgerichtliche Verfahren vorgelegten und abgetretenen Verwaltungsakten geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten. Er ist dort in der gewerbetechnischen Abteilung eingesetzt. Im seinerzeitigen ... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde, der vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen und den für das verfassungsgerichtliche Verfahren vorgelegten und abgetretenen Verwaltungsakten von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Innsbruck. Mit Wirkung vom 1. August 1985 erhielt der Beschwerdeführer, der zu diesem Zeitpunkt in der Verwendungsgruppe C Dienstklasse IV eingereiht war u... mehr lesen...
Index: L24007 Gemeindebedienstete Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1 impl;GdBG Innsbruck 1970 §26 Abs1;GdBG Innsbruck 1970 §55 Z1;GehG 1956 §16 Abs1 impl;GehG 1956 §3 impl;GehG/Gemeindebeamten Innsbruck 1970 §16 Abs1;GehG/Gemeindebeamten Innsbruck 1970 §3;NebengebührenV Innsbruck 1972 §5 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Die Heranziehung arbeitsr... mehr lesen...
Index: L22007 Landesbedienstete TirolL24007 Gemeindebedienstete Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1 impl;B-VG Art18 Abs1;GdBG Innsbruck 1970 §26 Abs1;GdBG Innsbruck 1970 §26 Abs2;GdBG Innsbruck 1970 §55 Z1;GehG 1956 §15 Abs1 impl;GehG 1956 §3 impl;GehG 1956 §30a Abs1 Z1 impl;GehG/Gemeindebeamten Innsbruck 1970 §15 Abs1;GehG/Gemeindebeamten Innsbruck 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs6; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):95/12/0238 E 20. Dezember 1995 95/12/0239 E 20. Dezember 1995 95/12/0240 E 20. Dezember 1995 95/12/0244 E 24. Jänner 1996 95/12/0242 E 20. Dezember 1995 95/12/0243 E 20. Dezember 1995 95/12/0241 E 20. Dezember 1995 ... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Er hat insbesondere seit 1992 mehr als 100 Bescheid- und Säumnisbeschwerden sowie Anträge beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Für den vorliegenden Beschwerdefall ist festzuhalten, daß der Besch... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;BDG 1979 §50 Abs1;BDG 1979 §62;GehG 1956 §16 Abs1;GehG 1956 §28 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Zeit, die der Beamte für die Suche einer geeigneten Unterkunft aufwendet, handelt es sich nicht um Überstunden noch besteht sonst eine gesetzliche Grundlage für die Honorierung. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §16; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/19 95/12/0077 3 Stammrechtssatz Der Beamte muß zeitliche Mehrdienstleistungen nur bei individueller konkreter oder konkludenter Anordnung erbringen. Nur wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, hat er überhaupt einen Anspruch auf Abgeltung bzw Ausgleic... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Richter des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und gehört zum Personenkreis nach § 24 Abs. 2 VwGG. Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 24. Oktober 1991 gab die belangte Beörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Präsidenten des OLG Wien (Dienstbehörde erster Instanz) vom 26. April 1991 keine Folge, mit dem dieser den Antrag des Beschwerdefü... mehr lesen...