RS Vwgh 2003/6/25 98/12/0138

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Veröffentlicht am 25.06.2003
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §49 Abs1 idF 1992/873;
GehG 1956 §16 idF 1992/873;

Rechtssatz

Mit dem Erkenntnis vom 16. April 1991, Zl. 90/08/0156, hat der Verwaltungsgerichtshof nicht über Ansprüche eines Beamten oder Arbeitnehmers auf Vergütung für geleistete Arbeit, sondern über die Beitragsverpflichtung des Arbeitgebers zur Sozialversicherung abgesprochen; die vom Beschwerdeführer unterstellte allgemeine Aussage, dass Reisezeit Arbeitszeit (im lohnrechtlichen Sinn) sei, enthält dieses Erkenntnis gerade nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1998120138.X03

Im RIS seit

14.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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