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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §49 Abs1 idF 1992/873;Rechtssatz
Mit dem Erkenntnis vom 16. April 1991, Zl. 90/08/0156, hat der Verwaltungsgerichtshof nicht über Ansprüche eines Beamten oder Arbeitnehmers auf Vergütung für geleistete Arbeit, sondern über die Beitragsverpflichtung des Arbeitgebers zur Sozialversicherung abgesprochen; die vom Beschwerdeführer unterstellte allgemeine Aussage, dass Reisezeit Arbeitszeit (im lohnrechtlichen Sinn) sei, enthält dieses Erkenntnis gerade nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1998120138.X03Im RIS seit
14.07.2003Zuletzt aktualisiert am
13.01.2017