RS Vwgh 2003/1/22 97/12/0279

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Veröffentlicht am 22.01.2003
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §49 Abs1;
GehG 1956 §16 Abs1 idF 1972/214;

Rechtssatz

Eine "gleichzuhaltende Überstunde" liegt schon dann nicht vor, wenn nur eine der im Gesetz unter den Z. 1 bis 4 des § 49 Abs. 1 BDG 1979 enthaltenen Voraussetzungen nicht gegeben ist (Hinweis Erkenntnis vom 11.12.2002, 97/12/0188).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1997120279.X01

Im RIS seit

27.03.2003

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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