1. Verfahrensgang: 1 1.1. Der 1963 geborene Revisionswerber steht als Leiter der im Wesentlichen für die legistischen Angelegenheiten des Strafgesetzbuchs, der strafgerichtlichen Nebengesetze und des Strafverfahrensrechts zuständigen Sektion des Bundesministeriums für Justiz in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Einzelstrafsachen sowie berichtspflichtige Strafsachen fallen nicht (mehr) in die Zuständigkeit der vom Revisionswerber geleiteten Sektion. 2 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56AVG §68 Abs1BDG 1979 §112 Abs1BDG 1979 §112 Abs2BDG 1979 §112 Abs3BDG 1979 §112 Abs7VwGVG 2014 §17VwRallg
Rechtssatz: Wie sich aus § 112 Abs. 2 BDG 1979 ergibt endet die vorläufige Suspendierung spätestens mit rechtskräftiger Entscheidung der Bundesdisziplinarbehörde oder des VwG über die Suspendierung. Im... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war durch die §§ 17 und 17a des Poststrukturgesetzes der Österreichischen Postbus AG als Omnibuslenker zur dauernden Dienstleistung zugewiesen. Mit Bescheid der Behörde erster Instanz vom 24. Jänner 2005 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 112 Abs. 3 BDG 1979 vom Dienst suspendiert. Den von der Behörde erster Instanz festgestellten Sachverhalt gibt der angefochtene Bescheid folgendermaßen wieder (A... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0012 E 27. Juni 2002 RS 4 Stammrechtssatz Bloße Gerüchte und vage Vermutungen allein reichen zur Verfügung der Suspendierung nicht aus. Vielmehr müssen greifbare Anhaltspunkte für eine Dienstpflichtverletzung sowohl in Richtung auf die objektive wie auf die subjektive Tatseite gegeben sein,... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;BDG 1979 §118 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/09/0002 E 24. April 2006 RS 2 Stammrechtssatz Eine Suspendierung ist insbesondere dann unzulässig, wenn etwa bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über ihre Verfügung offenkundig die Voraussetzungen für die Einstellung des Disziplinarverfahrens nach § 118 Abs. 1 BDG 1979 vor... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;
Rechtssatz: Der Beamte steht im begründeten Verdacht, statt Fahrscheinen Probedrucke an Fahrgäste verkauft und die von ihm inkassierten Fahrgelder veruntreut zu haben (Näheres im vorliegenden E). Die Auffassung, dass das dem Beamten im Verdachtsbereich zur Last gelegte Verhalten geeignet ist, wesentliche dienstliche Interessen im ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs3;
Rechtssatz: Dass die Disziplinarbehörden erst nach einem Zeitraum von mehr als viereinhalb Monaten (dem Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der niederschriftlichen Einvernahme [des Beamten] und der vorläufigen Suspendierung) und nicht schon früher eine Suspendierung verfügten, ändert nichts daran, dass bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz91/02 Post
Norm: BDG 1979 §112 Abs3;PTSG 1996 §17 Abs9 Z2;PTSG 1996 §17 Abs9 Z6;
Rechtssatz: "§ 17 Abs. 9 Z 6 PTSG" (Poststrukturgesetz, BGBl. 201/1996 idgF) "ist allerdings sowohl seinem Wortlaut nach als auch mit Blick auf die ... Gesetzesmaterialien" (Ausschussbericht 435 BlgNR 21. GP 2) "dahingehend zu verstehen, dass das Erfordernis der Rechtskundigkeit der Mitglieder de... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0012 E 27. Juni 2002 RS 2(hier betreffend Suspendierung gemäß § 112 Abs. 3 BDG 1979) Stammrechtssatz Jene Behörde, welche über die (vorläufige) Suspendierung entscheidet, hat zu beurteilen, ob dem Beamten ausreichend schwere Dienstpflichtverletzungen zur Last liegen, um ihn/sie vorläufig an der Ausübung seine... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs3;
Rechtssatz: Hat der Beamte keine offenkundigen, auf der Hand liegenden und ohne aufwendiges Ermittlungsverfahren festzustellenden Einstellungsgründe (hier: Nichtvorliegen von Dienstpflichtverletzungen) geltend gemacht, sondern zielt sein Vorbringen vielmehr typisch auf die Klärung jener Fragen ab, die im Disziplinarverfahren abschließend zu beurteil... mehr lesen...
Der im Jahr 1960 geborene Beschwerdeführer steht als General in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war bis zu seiner Suspendierung im Bereich der Bundespolizeidirektion X tätig. Mit Bescheid des Polizeipräsidenten vom 9. August 2006 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 112 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) mit sofortiger Wirkung vorläufig vom Dienst suspendiert. Begründet wurde dies damit, dass nach einem Bericht des Bundesministeriums ... mehr lesen...
Der im Jahr 1968 geborene Beschwerdeführer stand als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 24. März 1997 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 112 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) wegen des Verdachtes des Missbrauchs mit Verrechnungsformularen für die Umsatzsteuerrückvergütung vorläufig vom Dienst suspendiert. Die Disziplinarkommission bei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 idF 1983/137;BDG 1979 §112 Abs3 idF 1983/137;BDG 1979 §112 Abs5 idF 1983/137;VwGG §42 Abs3;
Rechtssatz: Infolge Aufhebung eines Disziplinarerkenntnisses durch den Verwaltungsgerichtshof wird die Rechtssache wieder in ihrem vollen Umfang in jene Lage versetzt, in welchem sie sich vor Erlassung dieses Disziplinarerkenntnisse... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs3 idF 1983/137;BDG 1979 §46;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass in einer Zeitschrift Auszüge aus Telefongesprächen wiedergegeben sind, kann nicht der Schluss gezogen werden, dass der vom Beamten dem Journalisten vorgespielte Inhalt der Gespräche und die Originaltonaufnahme der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit gemäß § 46 BDG 1979 nicht mehr unterl... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs3 idF 1983/137;BDG 1979 §59;StGB §304;
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 304 StGB in der zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides vom 30. Oktober 2006 geltenden Fassung unterscheidet sich vom Tatbestand des § 59 BDG 1979, wonach es dem Beamten untersagt ist, im Hinblick auf seine amtliche Stellung für sich oder einen... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs3 idF 1983/137;
Rechtssatz: Bloße Gerüchte und vage Vermutungen reichen für eine Suspendierung nicht aus. Vielmehr müssen greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Dienstpflichtverletzung von ausreichender Schwere sowohl in Richtung auf die objektive wie auf die subjektive Tatseite gegeben sein (vgl. etwa E vom 16. Oktober 2001, Zl. 2001/09/0111,... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 idF 1983/137;BDG 1979 §112 Abs3 idF 1983/137;BDG 1979 §112 Abs5 idF 1983/137;BDG 1979 §46 Abs1;BDG 1979 §59 Abs1;GehG 1956 §13;MRK Art6;VwGG §39 Abs2 Z6;
Rechtssatz: Die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof durfte im vorliegenden Fall g... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 idF 1983/137;BDG 1979 §112 Abs3 idF 1983/137;BDG 1979 §46 Abs1;BDG 1979 §59 Abs1;
Rechtssatz: Die Dienstpflichtverletzungen umfassten die gravierenden Vorwürfe der Entgegennahme von Geldleistungen sowie der Verletzung des Amtsgeheimnisses. Eine derartige Vorgangsweise eines Sicherheitswachebeamten war offenkundig geeignet, das Ansehen des Amtes und d... mehr lesen...
Aus den angefochtenen Bescheiden und den dagegen gerichteten Beschwerden ist folgender Sachverhalt ersichtlich: Der Beschwerdeführer war im Februar 2005 Rechtspraktikant beim Bezirksgericht B. Die Vorsteherin dieses Bezirksgerichtes verfügte mit Bescheid vom 4. Februar 2005 gemäß § 12 Abs. 4 des Rechtspraktikantengesetzes - RPG mit sofortiger Wirkung wegen näher angeführter Vorwürfe die einstweilige Ausschließung des Beschwerdeführers von der Gerichtspraxis im Sprengel des Oberlandesg... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BDG 1979 §112 Abs3 impl;RDG §147 impl;RechtspraktikantenG 1987 §12 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/06/0055
Rechtssatz: Gemäß § 12 Abs. 4 RechtspraktikantenG hat der Präsident des Oberlandesgerichtes ohne Verzug... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Lehrer in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, seine Dienststelle ist die Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt I. An der dort eingerichteten Versuchsanstalt ist er überdies als Prüfer tätig. Seit 12. Juni 2001 ist er Leiter der Versuchsanstalt. Mit Bescheid vom 1. März 2005 des Landesschulrates für Tirol wurde über den Beschwerdeführer die vorläufige Suspendierung vom Dienst als Bundeslehrer an der Höheren Techni... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz70/02 Schulorganisation
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;SchOG 1962 §72 Abs4;SchOG 1962 §78 Abs2;
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines ausreichend substanziierten Verdachtes auf Vorliegen einer Dienstpflichtverletzung hat die Disziplinarbehörde zu prüfen, ob es erforderlich ist, den Beamten wegen Gefährdung des Ansehens der Schule und/oder wegen der Art der ihm zur Last... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für den Ausspruch einer Suspendierung nennt § 112 Abs. 1 BDG 1979, wonach die Suspendierung auszusprechen ist, wenn - außer dem hier nicht vorliegenden Fall der Verhängung der Untersuchungshaft - durch die Belassung des Beamten im Dienst wegen der Art der ihm zur Last gelegten Dienstpflichtverletzun... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 1. März 2005 wurde der Beschwerdeführer, der als Bundeslehrer und Versuchsanstaltsleiter an der Höheren technischen Bundes- Lehr- und Versuchsanstalt X tätig war, mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres von seinem Dienst als Lehrer an der genannten Schule inklusive seiner Mitverwendung an der berufspädagogischen Akademie sowie als Versuchsanstaltsleiter vorläufig suspendiert, weil er im Verdacht st... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs3;BDG 1979 §112 Abs4;B-VG Art131;VwGG §33 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer erklärte unter anderem, im Falle der Einstellung wegen Klaglosstellung werde ihm die Möglichkeit beschnitten, die Rechtswidrigkeit der angefochtenen vorläufigen Suspendi... mehr lesen...
Der im Jahr 1957 geborene Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war vor seiner Suspendierung im Bereich des Finanzamtes Innsbruck als Betriebsprüfer und Gruppenleiterstellvertreter tätig. Mit Bescheid der Finanzlandesdirektion für Tirol vom 18. Juli 2002 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 112 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 - BDG 1979 vorläufig vom Dienst suspendiert. Dieser Bescheid wurde im Wesentlichen dam... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/09/0105 E 24. Mai 1995 RS 4(hier nur zweiter und dritter Satz) Stammrechtssatz Es stellt einen Begründungsmangel dar, wenn sich weder aus dem
Spruch: noch aus der
Begründung: des (erstinstanzlichen) Suspendierungsbescheides entnehmen läßt, auf Gr... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;BDG 1979 §118 Abs1;
Rechtssatz: Eine Suspendierung ist insbesondere dann unzulässig, wenn etwa bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über ihre Verfügung offenkundig die Voraussetzungen für die Einstellung des Disziplinarverfahrens nach § 118 Abs. 1 BDG 1979 vorliegen (Hinweis E vom 24.5.1995, Zl. 94/09/0105). ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0012 E 27. Juni 2002 RS 2(hier ohne dritten Satz) Stammrechtssatz Jene Behörde, welche über die (vorläufige) Suspendierung entscheidet, hat zu beurteilen, ob dem Beamten ausreichend schwere Dienstpflichtverletzungen zur Last liegen, um ihn/sie vorläufig an der Ausübung seines/ihres weiteren... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Chefinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle im Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Handlungen war die Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos, wo er als Ermittlungsbereichsleiter (Diebstahl) tätig war. Mit Disziplinaranzeige des Landesgendarmeriekommando - Kriminalabteilung vom 6. August 2004 wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe am 3. August 2004 gegen 8.45 Uhr in der Werkzeug... mehr lesen...