RS Vwgh 2008/5/15 2006/09/0240

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.05.2008
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs3 idF 1983/137;
BDG 1979 §46;

Rechtssatz

Aus dem Umstand, dass in einer Zeitschrift Auszüge aus Telefongesprächen wiedergegeben sind, kann nicht der Schluss gezogen werden, dass der vom Beamten dem Journalisten vorgespielte Inhalt der Gespräche und die Originaltonaufnahme der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit gemäß § 46 BDG 1979 nicht mehr unterlag.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006090240.X02

Im RIS seit

10.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten