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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112 Abs3 idF 1983/137;Rechtssatz
Aus dem Umstand, dass in einer Zeitschrift Auszüge aus Telefongesprächen wiedergegeben sind, kann nicht der Schluss gezogen werden, dass der vom Beamten dem Journalisten vorgespielte Inhalt der Gespräche und die Originaltonaufnahme der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit gemäß § 46 BDG 1979 nicht mehr unterlag.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006090240.X02Im RIS seit
10.06.2008Zuletzt aktualisiert am
13.10.2008