RS Vwgh 2008/9/18 2007/09/0383

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Veröffentlicht am 18.09.2008
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs1;
BDG 1979 §112 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/09/0012 E 27. Juni 2002 RS 4

Stammrechtssatz

Bloße Gerüchte und vage Vermutungen allein reichen zur Verfügung der Suspendierung nicht aus. Vielmehr müssen greifbare Anhaltspunkte für eine Dienstpflichtverletzung sowohl in Richtung auf die objektive wie auf die subjektive Tatseite gegeben sein, welche die von § 112 Abs. 1 BDG 1979 geforderten Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt (Hinweis E 16. 10. 2001, 2001/09/0111, m.w.N., ergangen zum - mit § 112 Abs. 1 BDG 1979 weitgehend inhaltsgleichen - § 80 Abs. 1 LDG 1984).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007090383.X03

Im RIS seit

28.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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