Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 idF 1983/137;BDG 1979 §112 Abs3 idF 1983/137;VwRallg;
Rechtssatz: Da die Suspendierung ihrem Wesen nach eine sichernde Maßnahme darstellt, die bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen im Verdachtsbereich zwingend zu treffend ist und keine endgültige Lösung darstellt, braucht nicht nachgewiesen zu werden, daß der B... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105;BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0070 E 29. Juni 1983 VwSlg 11108 A/1983 RS 4 Stammrechtssatz Die Dienstbehörde hat über die vorläufige Suspendierung im Sinne des § 112 Abs 1 BDG 1979 nach § 105 BDG 1979 in Anwendung des AVG 1950 einen Bescheid zu erlassen, wie dies auch aus dem Wort ""verfügen" im § 112 Abs 1 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105;BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;
Rechtssatz: Die von der Dienstbehörde mit Bescheid auszusprechende "vorläufige Suspendierung" ist nicht gleichzusetzen mit der von der Disziplinarkommission zu verfügenden ("endgültigen") Dienstenthebung. Sie stellt rechtlich ein "aliud" dar. So kann die Dienstbehörde keine Bezugskürzung verfügen. Ihre Entscheidung t... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/04 Sonstiges Strafprozessrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;BewHG;VwRallg;
Rechtssatz: Da die Suspendierung ihrem Wesen nach eine sichernde Maßnahme darstellt, die bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen im Verdachtsbereich zwingend zu treffen ist und keine endgültige Lösung darstellt, braucht nicht nachgewiesen werden, ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §60;BDG 1979 §112 Abs1 impl;BDG 1979 §112 Abs3 impl;LDG 1984 §80 Abs1;VwGG §42 Abs2 litc Z2;VwGG §42 Abs2 litc Z3;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Partei des Verwaltungsverfahrens, in deren Rechte eingegriffen wird, hat einen Anspruch darauf, die konkreten
Gründe: daf... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs3;BDG 1979 §112 Abs5; Beachte Besprechung in:ÖffD 1987/6, S27;
Rechtssatz: Ein Disziplinarverfahren im Sinne des § 112 Abs 3 BDG 1979 ist jedenfalls bis zur (fristgerechten) Erhebung der Berufung bei der Disziplinarkommission "anhängig". Bis dahin ist auch deren Zuständigkeit zur Entscheidung über die Suspendierung gegeben. ... mehr lesen...