Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs1;AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Bei richtiger rechtlicher Beurteilung hätte die Behörde zweiter Instanz darauf reagieren müssen, dass der erstinstanzliche Bescheid über das Karenzurlaubsgeld in Bezug auf den Ausspruch, das Karenzurlaubsgeld werde "f... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 6. April 1994 Arbeitslosengeld und legte in weiterer Folge eine mit 5. Mai 1994 datierte Arbeitsbescheinigung der K. und P. GmbH vor, wonach er bei dieser Gesellschaft vom 3. Mai 1993 bis zum 8. April 1994 als Isolierer beschäftigt gewesen und vom Dienstgeber gekündigt worden war. In Punkt 5 der Arbeitsbescheinigung war angegeben, die Bezüge seien "bis 94/04/30" ausbezahlt worden. Punkt 6 ("Kündigungsentschädigung") wies keine Eintragungen auf. Als E... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde aufgrund eines am 15. Dezember 1995 von ihm gestellten Antrages für die Dauer von 364 Tagen, gerechnet ab dem 18. Dezember 1995, die Notstandshilfe zuerkannt. Mit Bescheid vom 18. März 1996 sprach die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Graz aus, für den Zeitraum vom 10. Jänner 1996 bis zum 31. Jänner 1996 werde der Bezug (gemeint: die Zuerkennung) der dem Beschwerdeführer gewährten Notstandshilfe "widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 7. Juli 1998 mit dem hiefür aufgelegten Formblatt Arbeitslosengeld. Im Antrag bejahte er die Frage nach einem Anspruch auf Urlaubsentschädigung und bezifferte ihn mit 25 Werktagen. Nach der dem Antrag beigegebenen Arbeitsbescheinigung habe das vom 11. September 1989 bis 30. Juni 1998 dauernde Beschäftigungsverhältnis durch Kündigung durch den Dienstnehmer geendet. Die Bezüge seien bis 28. Juli 1998 ausbezahlt worden; Kündigungsentschädigung sei nicht... mehr lesen...
Mit Spruchpunkt 1. des angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheides hob die belangte Behörde einen erstinstanzlichen Bescheid vom 22. November 1995, mit dem das dem Beschwerdeführer gewährte Arbeitslosengeld ab 1. August 1995 eingestellt worden war, auf. Mit Spruchpunkt 2. des angefochtenen Bescheides bestätigte die belangte Behörde einen erstinstanzlichen Bescheid vom 6. Dezember 1995, mit dem die Zuerkennung des Arbeitslosengeldes für den Zeitraum vom 1. August 1995 bis zum ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;
Rechtssatz: Mit der Novelle BGBl Nr 1989/364 erfolgte die Ausdehnung des Rückforderungstatbestandes des § 25 Abs 1 zweiter Satz AlVG - über die Fälle des § 12 Abs 8 AlVG hinaus - auf alle Fälle, in denen rückwirkend das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses festgestellt oder vereinbart wird. Diese Bestimmung kann... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;ASVG §11 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 11 Abs 1 zweiter Satz ASVG endet die Pflichtversicherung erst mit dem Ende des Entgeltanspruches, wenn der Zeitpunkt, an dem der Anspruch auf Entgelt endet, nicht mit dem Zeitpunkt des Endes des Beschäftigungsverhältnisses ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;
Rechtssatz: Der Verpflichtung zum Rückersatz steht nicht entgegen, dass der Empfänger des Arbeitslosengeldes seiner Behauptung nach das Arbeitslosengeld, dem Unterhaltscharakter zukomme, in der Zwischenzeit verbraucht habe. Denn der Rückforderungstatbestand des § 25 Abs 1 erster Satz AlVG differenziert, anders als die... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs1;AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;
Rechtssatz: Leistungen sind auch für in der Vergangenheit liegende Zeiträume - und zwar unabhängig davon, ob die tatsächliche Auszahlung schon erfolgt ist - einzustellen und nicht zu widerrufen, wenn der Grund für die Einstellung oder den Widerruf nicht auf die Zuerkennung der Lei... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 lite;AlVG 1977 §16 Abs1 lite;AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §38;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall ist zeitraumbezogen noch die Rechtslage anzuwenden, in der das Gesetz für Zeiträume der Verbüßung einer Freiheitsstrafe oder einer anderweitigen behördlich angeordneten Anhaltung sowohl den Ausschluss der ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 lite;AlVG 1977 §16 Abs1 lite;AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §38;
Rechtssatz: Behördliche Anhaltungen, die nur einige Stunden dauern, kommen nicht als Ruhensgrund für den jeweiligen Tag in Betracht, und zwar unabhängig davon, ob eine solche Anhaltung vor oder nach Mitternacht beendet wird (vgl das E 15.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde gemäß § 24 Abs. 2 AlVG der Bezug des Arbeitslosengeldes für den Zeitraum vom 2. Februar 1993 bis 15. Februar 1993 und der Bezug der Notstandshilfe für den Zeitraum vom 13. März 1993 bis 31. Dezember 1993 widerrufen und der Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs. 1 AlVG zur Rückzahlung des unberechtigt empfangenen Arbeitslosengeldes im Gesamtbetrag von S 5.544,-- sowie gemäß § 38 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AlVG zur Rückzahlu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1 idF 1992/416;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/03/0351
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH (Hinweis E vom 22. Dezember 1999, Zl 97/08/0565) ist die Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zum Rückersatz des empfangenen Arbei... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1 idF 1992/416;B-VG Art140 Abs7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/03/0351 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/08/0295 E 21. April 1998 RS 1
(hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Der VfGH mit E vom 12.6.1995, G 29/9... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 1. November 1995 die Zuerkennung von Arbeitslosengeld. Die im Antragsformular enthaltene Frage "Ich besuche eine Lehranstalt (Hochschule, Fachschule udgl.) oder einen Kurs udgl. wenn ja, welcher Art?" beantwortete er in diesem Fragebogen durch Ankreuzen des dementsprechenden Kästchens mit "Nein". Mit Verständigung vom 3. November 1995 wurde dem Beschwerdeführer Arbeitslosengeld ab 1. November 1995 mit voraussichtlichem Ende 28. Mai 1996 zuerkannt. ... mehr lesen...
In Spruchpunkt 1. des angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheides widerrief die belangte Behörde die Zuerkennung des der Beschwerdeführerin gewährten Arbeitslosengeldes für die Zeiträume vom 25. Mai 1994 bis zum 1. Juni 1994 und vom 15. August 1994 bis zum 23. Dezember 1994. In Spruchpunkt 2. wurde der Beschwerdeführerin der aus dem Widerruf resultierende Übergenuss in der Höhe von S 47.121,-- zum Rückersatz vorgeschrieben. Die belangte Behörde ging davon aus, dass die B... mehr lesen...
Der 1938 geborene Beschwerdeführer bezog vom 3. Oktober 1994 bis zum 1. Oktober 1995 Arbeitslosengeld und daran anschließend Notstandshilfe. Am 27. September 1996 beantragte er neuerlich Notstandshilfe, wobei er angab, dass er ab 27. September 1996 wieder selbständig tätig sei, worüber am Tag der Antragstellung und am 4. November 1996 gesonderte Niederschriften mit ihm aufgenommen wurden. In den Text der vorgedruckten Niederschriften wurde im Wesentlichen nur eingetragen, dass der Bes... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §44 Abs1;AlVG 1977 §50 Abs1;AlVG 1977 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Übersiedlung eines Leistungsempfängers aus dem Sprengel einer regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice in den Sprengel einer anderen regionalen Geschäftsstelle berührt jedenfalls dann nicht die Voraussetz... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1993/817;AlVG 1977 §25 Abs1 idF 1992/416;
Rechtssatz: Rückforderungen - bei Vorliegen der Voraussetzungen - waren auch während des hier zu beurteilenden Zeitraumes (vom 25.5.1994 bis zum 1.6.1994 und vom 15.8.1994 bis zum 23.12.1994) nach dem ersten Satz des § 25 Abs 1 AlVG möglich. Die Anknüpfung an einen nac... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs1;AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 24 Abs 1 AlVG ist "einzustellen", wenn eine Leistungsvoraussetzung "wegfällt", oder die Leistung "neu zu bemessen", wenn sich ein Bemessungskriterium "ändert". Nach § 24 Abs 2 AlVG ist die "Zuerkennung zu widerrufen ode... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde wie folgt entschieden: "1. Die Zuerkennung des Karenzurlaubsgeldes wird für den Zeitraum vom 1.1.1991 bis 14.10.1992 gemäß § 29 Abs. 1 iVm § 24 Abs. 2 AlVG rückwirkend widerrufen, da die Berufungswerberin laut Einkommensteuerbescheid für das Wirtschaftsjahr 199 1und 1992 ein über der Geringfügigkeitsgrenze liegendes Einkommen bezogen hat. Aus diesem Widerruf der Zuerkennung des Karenzurlaubsgeldes... mehr lesen...
Die Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles geht aus dem hg. Erkenntnis vom 23. Jänner 1996, Zl. 95/08/0163, hervor. Mit dem damals angefochtenen Bescheid hatte die belangte Behörde den Notstandshilfebezug des Beschwerdeführers für die Zeit vom 1. Oktober 1990 bis 31. Juli 1992 "wegen nachträglicher Anrechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung" gemäß § 38 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 AlVG rückwirkend berichtigt und ab 1. August 1992 bis 3. Oktober 1994 die Zuerken... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §38;AVG §37;
Rechtssatz: Die Anrechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung stellen anspruchsmindernde Umstände dar, hinsichtlich derer zwar die Behörde keine formelle Beweislast trifft, deren Unerweislichkeit - bei ausreichender Mitwirkung des Arbeitslos... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §839;AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §38;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, ob zur Tilgung von Verbindlichkeiten aus dem Mietobjekt gegenüber Miteigentümern des Gebäudes an diese abgetretene Einkünfte aus Vermietung ein anrechenbares Einkommen des Arbeitslosen darstel... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs10 idF 1992/416;AlVG 1977 §12 Abs10 idF 1993/817;AlVG 1977 §12 Abs11 idF 1993/817;AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1987/615;AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1993/817;AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1996/201;AlVG 1977 §12 Abs9 idF 1987/615;AlVG 1977 §12 Abs9 idF 1989/364;AlVG 1977 §12 Abs9 idF 1993/817;AlVG 1977 §25 Abs1 idF 1987/615;AlVG 1977 §2... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezog unter anderem vom 29. Jänner 1994 bis zum 20. Juli 1994 Karenzurlaubsgeld. Am 7. März 1994 gab sie in einer mit ihr aufgenommenen Niederschrift an, sie sei zu 24,5 % an einer GmbH beteiligt und auch handelsrechtliche Geschäftsführerin dieser Gesellschaft, wofür sie eine monatliche Entlohnung von S 3.000,-- erhalte. Bis zum 25. Jänner 1994 sei sie als Inhaberin einer Einzelfirma selbständig erwerbstätig gewesen. Ihr sei bewusst, dass sie für den Zeitraum vo... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der vom 13. Juni 1994 bis zum 8. Jänner 1995 Arbeitslosengeld bezogen hatte, beantragte im Anschluss daran die Notstandshilfe, die ihm mit Mitteilung über den Leistungsanspruch vom 7. März 1995 - mit einer Unterbrechung am 2. Februar 1995 - zunächst für die Zeit bis zum 7. Jänner 1996 zuerkannt wurde. Am 8. Jänner 1996 beantragte der Beschwerdeführer neuerlich Notstandshilfe. Mit Mitteilung über den Leistungsanspruch vom 13. Mai 1996 wurde ihm die Notstandshilfe ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs6 lite idF 1995/297;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §26 Abs4 idF 1995/297;AlVG 1977 §79 Abs19;VwRallg;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1997080... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1997080449.X01 Im RIS seit 18.10.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die Zuerkennung des Arbeitslosengeldes für den Beschwerdeführer vom 1. Mai 1997 bis 31. Oktober 1997 widerrufen und das unberechtigt empfangene Arbeitslosengeld zurückgefordert. In der Begründung: führte die belangte Behörde nach auszugsweiser Zitierung der angewendeten Gesetzesbestimmungen und Darstellung des Verwaltungsgeschehens aus, der Beschwerdeführer habe am 30. April 1997 bei der zuständige... mehr lesen...