Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §7 Abs2;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einstellung der Notstandshilfe - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die dem Beschwerdeführer ausbezahlte Notstandshilfe ab 30. Juni 2003 mangels Arbeitswilligkeit eingestellt. Die belangte Behörde h... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit dem am 6. August 1997 ausgegebenen Formular die Gewährung von Notstandshilfe. Die Frage "5) Ich stehe derzeit in Beschäftigung. Wenn ja, Art der Tätigkeit (z.B. Dienstnehmer/in, Hausbesorger/in, geringfügige Beschäftigung, Mitarbeiter/in im Familienbetrieb, Geschäftsführer/in)" verneinte er ebenso wie die Frage "8) Ich habe ein eigenes Einkommen. Wenn ja, welcher Art? (z.B. Pensionen, Renten, Unterhaltsleistungen, Einkommen aus geringfügiger, selbst... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §38; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/08/0208 E 20. November 2002 RS 2 Stammrechtssatz Die sich aus der in § 25 Abs. 1 AlVG (iVm § 38 AlVG) vorgesehenen Sanktionierung ergebende Verpflichtung von Antragstellern auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, hinsichtlich maßgebender Tatsachen vo... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 28. September 2001 einen Antrag auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld. Die Frage, ob sie sich "in Ausbildung (Schule, Hochschule, Fachschule, Kurs, Lehrgang, Praktikum, usw.)" befinde, wurde im Antragsformular verneint. Laut Arbeitsbescheinigung der O. GesmbH vom 4. Oktober 2001 war die Beschwerdeführerin vom 2. April 2001 bis 30. September 2001 (mit einem Ende des Entgeltanspruches am 12. Oktober 2001) als Angestellte beschäftigt. Niederschr... mehr lesen...
Mit den in Beschwerde gezogenen Berufungsbescheiden hat die belangte Behörde - in Bestätigung der erstinstanzlichen Bescheide und gestützt auf die §§ 24 Abs. 2 und 25 Abs. 1 AlVG - die Zuerkennung des Arbeitslosengeldes an den Beschwerdeführer für den Zeitraum vom 9. Mai 1993 bis 4. Dezember 1993 widerrufen und den unberechtigt empfangenen Betrag in der Höhe von S 87.045,-- zurückgefordert sowie die Zuerkennung von Notstandshilfe an den Beschwerdeführer im Zeitraum vom 5. Dezember 199... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §38; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/03/0201 E 16. Oktober 2002 RS 4 Stammrechtssatz Nach den Bestimmungen des AlVG ist jede Antragstellung unter Verwendung des bundeseinheitlich aufgelegten Antragsformulars vorzunehmen. Diese Art der Antragstellung soll sicherstellen, dass durch eine gezielte, schriftlic... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §1151;ABGB §1155;AlVG 1977 §25 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/08/0065
Rechtssatz: Für einen Zeitraum, in dem ein Beschäftigungsverhältnis tatsächlich nicht bestanden hat, kann eine nachträgliche Vereinbarung... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/08/0065 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/08/0178 E 14. März 2001 RS 3 Stammrechtssatz In jenen Fällen, in denen der Gesetzgeber sogar die Rückforderung zuerkannter Leistungen erlaubt (also de... mehr lesen...
Am 6. Mai 1998 stellte der Beschwerdeführer bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice einen Antrag auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld. Er gab u.a. an, keine Beschäftigung zu haben, nicht selbständig erwerbstätig zu sein und kein eigenes Einkommen zu beziehen. Das vom Beschwerdeführer unterfertigte Antragsformular enthielt auch den Hinweis, dass der Beschwerdeführer u.a. die Aufnahme einer Tätigkeit gemäß § 12 Abs. 3 AlVG und jede andere, für das Fortbestehen und das... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;
Rechtssatz: Der Antragsteller hat mit seinem Antrag auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld den Hinweis unterschrieben, dass er jede Änderung der für diese Zuerkennung maßgebenden Umstände dem AMS melden müsse. Eine weitergehende Anleitung durch das AMS war unter diesen Umständen nicht erforderlich. Da er die Meldung (hi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezieht seit 1993 Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Am 29. Jänner 1998 meldete er beim Magistrat der Stadt Wien (Magistratisches Bezirksamt für den 4./5. Bezirk) das Gewerbe eines Versicherungsagenten an. Im Antrag auf Zuerkennung von Notstandshilfe mit dem am 18. Februar 1999 ausgegebenen Formblatt bejahte er die Fragen nach der Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit sowie nach der Zurücklegung bzw. dem Ruhen des Gewerbes (Ich war bzw. bin s... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte jeweils am 31. Oktober 1995, 29. Oktober 1996, 27. Oktober 1997 und 4. November 1998 mit dem ausgegebenen bundeseinheitlich aufgelegten Formblatt die Gewährung von Notstandshilfe. In den jeweiligen Anträgen verneinte sie die Fragen nach einer Beschäftigung und nach einem Einkommen. Ihren Anträgen wurde jeweils für die Dauer von 364 Tagen stattgegeben. Am 13. Dezember 1999 beantragte sie wiederum die Gewährung von Notstandshilfe. Im Zuge dies... mehr lesen...
Die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice hat mit Bescheid vom 20. Jänner 1998 das der Beschwerdeführerin zuerkannte Karenzurlaubsgeld für den Zeitraum vom 6. November bis zum 31. Dezember 1997 widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt und die Beschwerdeführerin zur Rückzahlung des unberechtigt empfangenen Karenzurlaubsgeldes in der Höhe von S 10.388,-- verpflichtet, weil sie ab 6. November 1997 Wochenhilfe erhalten habe und bis zum 31. Dezember 1997 Karenzurlau... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 25. Februar 1998 die Zuerkennung von Arbeitslosengeld. Aus der Arbeitsbescheinigung der Post und Telekom Austria AG vom 25. März 1998 geht hervor, dass er dort vom 2. Februar 1982 bis zum 31. Dezember 1986 als Vertragsbediensteter und vom 1. Jänner 1987 bis zum 28. Februar 1998 als Beamter beschäftigt gewesen sei und dass dieses Dienstverhältnis durch Austritt gemäß § 20 Abs. 1 Z. 1 BDG 1979 beendet worden sei. Am 27. März 1998 gab der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §47; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/08/0178 E 14. März 2001 RS 4 Stammrechtssatz Der Wortlaut des § 24 Abs 2 AlVG (in Zusammenschau mit § 25 Abs 1 AlVG) schließt eine Auslegung aus, nach welcher es der Beh möglich wäre, eine von ihr ohne Erlassung eines Bescheides (§ 47 AlVG) gewährt... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/08/0208 E 20. November 2002 RS 3
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Es kommt beim Rückforderungstatbestand des § 25 Abs. 1 erster Satz Fall 1 und 2 AlVG (unwahre Angaben, Verschweigen maßgebender Tatsachen) nach dem offenkundigen Zweck der
Norm: nicht darauf an, dass ein die Ge... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;
Rechtssatz: Hat die Leistungsbezieherin durch Verschweigung maßgebender Tatsachen einen Überzug bewirkt, so kommt es nur darauf an, ob sie die Umstände, die zu melden gewesen wären, gekannt hat, nicht aber darauf, ob sie auch das Vorliegen eines Überbezugs gekannt hat oder hätte kennen müssen (Hinweis E 20. November 2... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §25 Abs3;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Bei Verwirklichung eines Tatbestandes des § 25 Abs. 1 AlVG ist die Verpflichtung zum Ersatz des unberechtigt Empfangenen gegenüber dem Empfänger der Leistung auszusprechen, während nach § 25 Abs. 3 AlVG diese Verpflichtung gegenüber d... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die seit 1997- mit Unterbrechungen - Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezieht, gab in den jeweiligen Antragsformularen ihren Familienstand mit "geschieden" an. Die Beschwerdeführerin erhält auf Grund eines anlässlich der Ehescheidung geschlossenen gerichtlichen Vergleiches von ihrem geschiedenen Ehemann einen monatlichen Unterhalt von S 3.800,--. Die jeweilige Frage im Antragsformular nach den im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen wur... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Widerruf der Zuerkennung der Notstandshilfe und die Rückforderung des unberechtigt Empfangenen betreffend die Zeiträume 1. Oktober 1996 bis 29. September 1997 und 1. Februar bis 28. Februar 1998 (2000/08/0126) und vom 30. September 1997 bis 31. Jänner 1998 und vom 1. März 1998 bis 30. November 1999 (2000/08/0127) ausgesprochen. In der Begründung: des jeweiligen Bescheides stellte die belangte Behörde nach Gesetz... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/03/0015 E 29. April 2002 RS 2 Stammrechtssatz Aus der Gegenüberstellung der einzelnen Tatbestände des § 25 Abs. 1 AlVG (unwahre Angaben, Verschweigung maßgebender Tatsachen und Erkennenmüssen, dass Leistung nicht oder nicht in voller Höhe gebühre) folgt, dass die ersten beiden Tatbe... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/08/0127 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/03/0015 E 29. April 2002 RS 2 Stammrechtssatz Aus der Gegenüberstellung der einzelnen Tatbestände des § 25 Abs. 1 AlVG (unwahre Angaben, Verschweigung maßgebender Tatsachen... mehr lesen...
Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 28. März 2001 wurde der Bezug des Arbeitslosengeldes durch die Beschwerdeführerin für den Zeitraum vom 2. April 1998 bis 14. April 1998 gemäß § 24 Abs. 2 AlVG widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt; gemäß § 25 Abs. 1 AlVG wurde die Beschwerdeführerin zur Rückzahlung des unberechtigt empfangenen Arbeitslosengeldes in der Höhe des Gesamtbetrages von S 6.050,-- verpflichtet. Begründend wurde ausgef... mehr lesen...
Mit zwei Bescheiden der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice, beide vom 10. Jänner 1997, wurde gemäß § 24 Abs. 2 AlVG der Bezug des Arbeitslosengeldes des Beschwerdeführers für den Zeitraum vom 1. Juni 1993 bis zum 9. Oktober 1993 bzw. der Bezug der Notstandshilfe für die Zeiträume vom 10. Oktober 1993 bis 27. Februar 1994, vom 5. März 1994 bis 30. April 1994 und vom 11. Jänner 1995 bis 31. Juli 1995 widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt. Gemäß § 25 A... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 29. Jänner 2002 sprach das Arbeitsmarktservice Versicherungsdienste Wien für die Bezirke 14. bis 16. gemäß § 38 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 AlVG gegenüber dem Beschwerdeführer aus, dass der Bezug der Notstandshilfe für die Zeiträume vom 20. Dezember 2000 bis 12. Oktober 2001 und vom 1. November 2001 bis 24. Dezember 2001 widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt und der Beschwerdeführer gemäß § 38 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AlVG zur Rückzahlung der unb... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §38;
Rechtssatz: Die sich aus der in § 25 Abs. 1 AlVG (iVm § 38 AlVG) vorgesehenen Sanktionierung ergebende Verpflichtung von Antragstellern auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, hinsichtlich maßgebender Tatsachen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen, soll sicherstellen, dass ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;
Rechtssatz: Die Behörde darf im Falle der Gewährung von Arbeitslosengeld unter Anwendung des § 25 Abs. 1 dritter Satz AlVG eine Rückforderung der Leistung erst nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheides für das Jahr des Leistungsbezuges vornehmen (Hinweis E 30. Jänner 2002, 98/08/0233). Europ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §38;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/08/0183 E 30. März 1993 RS 4 Stammrechtssatz Die Verwendung der Begriffe "unwahr" (und nicht bloß "unrichtig") bzw "verschweigen" in § 25 Abs 1 AlVG deutet auf eine subjektive Komponente hin, das heißt, daß von jenem Arbeitslosen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/03/0350 E 7. Juni 2000 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH (Hinweis E vom 22. Dezember 1999, Zl 97/08/0565) ist die Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zum Rückersatz des empfangenen Arbeitslosengeldes (der Notstandshilfe) gemäß § 25 Abs 1 Al... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §25 Abs1;
Rechtssatz: Hat der (hier: Notstandshilfe-)Empfänger, wenn auch (bloß) fahrlässig, durch Verschweigen maßgebender Tatsachen einen Überbezug bewirkt, so ist nicht relevant, ob er diesen auch "erkennen musste" (Hinweis E 28. April 1992, 92/08/0025, VwSlg 13627 A/1992). European Case Law Identifie... mehr lesen...