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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
AlVG 1977 §12 Abs10 idF 1992/416;Rechtssatz
Im Beschwerdefall ist der Einkommensbegriff des AlVG auszulegen. Wie sich aus den im Beschwerdefall maßgeblichen, jeweils in Geltung gestandenen gesetzlichen Bestimmungen ergibt, war das Einkommen bei Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes zu ermitteln. Es kommt daher nicht darauf an, ob die Beschwerdeführerin aus der OHG tatsächlich Entnahmen getätigt hat oder nicht, wesentlich ist ausschließlich, dass ihr Einkünfte im festgestellten Ausmaß steuerlich zugerechnet wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996080278.X01Im RIS seit
18.10.2001